- Judenbüchel
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Der Judenbüchel („Am Toten Juden“), in der Kölner Sprache Dude Jüd genannt, war ein jüdischer Friedhof in Köln-Raderberg.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Wann er entstand und seine genaue Größe sind nicht dokumentiert. Die erste überlieferte Quelle stammt aus der Mitte 12. des Jahrhunderts.[1] Darin wird eine Hofanlage erwähnt, neben der der Friedhof liegen sollte. Eine weitere Urkunde überliefert für das Jahr 1174 die Erweiterung des Friedhofes um fünf Morgen. Für dieses Grundstück zahlte die jüdische Gemeinde an den Propst von St. Severin, in dessen Besitz das Grundstück war, einen jährlichen Pachtzins.
1349 wurden die Juden für die damalige Pest-Epidemie verantwortlich gemacht. Das jüdische Viertel wurde während der Judenverfolgungen zur Zeit des Schwarzen Todes von Kölner Bürgern gestürmt und verwüstet. Viele Juden wurden ermordet und das Viertel geplündert. Die Grabsteine auf dem Judenbüchel wurden geschändet und als Baumaterial zweckentfremdet. Erst 1372 wurde der Friedhof wieder der neu etablierten jüdischen Gemeinde übergeben. Auch nach der Vertreibung der Juden 1424 und Ansiedlung im rechtsrheinischen Deutz wurde der Friedhof weiterhin belegt. 1474 wurde er bei der Belagerung Kölns durch Karl von Burgund zerstört. Trotzdem wurde die Begräbnisstätte erst Ende des 17. Jahrhunderts nach Deutz verlegt.[2]
Im Jahre 1922 wurde der Friedhof durch Bauarbeiten für das Bonntor und durch Erweiterungen der Straße wieder frei gelegt. Die Gebeine der Toten wurden daraufhin umgebettet. Nach Schändungen in den Jahren 1928 bis 1934 wurde 1936 die endgültige Auflassung beschlossen. Die Gebeine und einige Grabsteine wurden auf den jüdischen Teil des Friedhofes in Bocklemünd umgebettet und im Laufe der Zeit ein Gedenkstein angebracht, der an die Geschichte des Judenbüchels erinnert. Eine weitere Gedenktafel befindet sich am Haupttor des Großmarktes Raderberg, der auf dem Friedhof 1936 erbaut wurde. Heute befindet sich auf dem Gelände die Kölner Großmarkthalle.
Hinrichtungsstätte
Der Friedhof wurde im Mittelalter auch als öffentlichen Hinrichtungsstätte genutzt. Ab 1163 sind erste Hinrichtungen zu verzeichnen, die jedoch 1266 durch ein Dekret von Erzbischof Engelbert II. verboten wurden. In diesem Dekret sichert er der jüdischen Gemeinde die Unantastbarkeit der Begräbnisstätte zu.[3] Ab 1474 nutze das Gericht der Stadt Brühl den Ort wieder für öffentliche Hinrichtungen. Sie musste hierfür die Pacht, die vorher die jüdische Gemeinde entrichtet hatte, an das Severinsstift zahlen. Bei den Bauarbeiten 1922 wurden auf dem Friedhof auch Skelette von Hingerichteten gefunden. Eine weitere Hinrichtungsstätte gab es auf dem heutigen Melaten-Friedhof.
Weitere Nutzungen
Für das Jahr 1463 wurde auf dem Gelände erstmals ein Siechenhaus erwähnt.[4] Aufgrund der verkehrsgünstigen Lage wurde das freie Gelände des Friedhofs auch profan für größere Veranstaltungen genutzt. So wurden hier Hochzeiten und Turniere abgehalten. Für das Jahr 1384 ist ein öffentliches Turnier belegt.
Literatur
- Carl Dietmar, Marcus Trier: Mit der U-Bahn in die Römerzeit; Köln 2006; ISBN 3-462-03575-4; S. 234 f.
- Hermann Keussen: Topographie der Stadt Köln im Mittelalter, 2 Bände; Köln 1910; ISBN 978-3-7700-7560-7 und ISBN 978-3-7700-7561-4.
- Matthias Schmandt: Judei, cives et incole: Studien zur jüdischen Geschichte Kölns im Mittelalter; Forschungen zur Geschichte der Juden, 11; Hanover 2002; ISBN 3-7752-5620-2
- Josef Rosenzweig: Zwischen Judenbüchel und Sauacker. Heimatverein Köln-Raderthal-Raderberg-Arnoldshöhe
Weblinks
Quellverweise
- ↑ Dietmar/Trier, S. 235.
- ↑ Dietmar/Trier, S. 235.
- ↑ Richard Kipping: Die Regesten der Erzbischöfe von Köln im Mittelalter, Band 3, Nr. 1233; Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde; Bonn 1909; S. 280.
- ↑ Keussen: Topographie der Stadt Köln im Mittelalter, Band 1, S. 154 ff.
50.9124176.958524Koordinaten: 50° 54′ 45″ N, 6° 57′ 31″ OKategorien:- Jüdischer Friedhof in Nordrhein-Westfalen
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