- Judikatur
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Als Judikatur (von lateinisch iudicare = richten, urteilen) bezeichnet man die Gesamtheit der richtungsweisenden Gerichtsurteile.
Ein einzelnes Urteil wird meist als Judikat, ein erstmals über eine wesentliche Rechtsfrage entscheidendes Urteil als Präjudiz bezeichnet. Oft wird der Begriff auch als Synonym für Rechtsprechung verwendet, besonders in Verweisen einschlägiger Fachliteratur.
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