- Jugendgericht
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Das Jugendgericht ist das mit den Verfehlungen Jugendlicher und Heranwachsender befasste Strafgericht. Hier entscheidet ein Strafrichter als Jugendrichter, ein Jugendschöffengericht als Schöffengericht oder eine Jugendkammer als Strafkammer, wobei als Jugendschöffen nur speziell für diese Tätigkeit qualifizierte Schöffen herangezogen werden sollen.
Ein Jugendrichter leitet und überwacht später in seiner Eigenschaft als Vollstreckungsleiter die Vollstreckung aller nach dem Jugendgerichtsgesetz angeordneten Maßnahmen der Ahndung einer Tat.
Die ersten Jugendgerichte wurden in Deutschland ab 1908 nach nordamerikanischem Vorbild durch Geschäftsverteilungsplan als besondere Abteilungen der Strafgerichte etabliert. Gesetzlich vorgeschrieben ist die Einrichtung von speziellen Jugendgerichten seit Einführung des Jugendgerichtsgesetzes im Jahr 1923.
Eine Jugendgerichtshilfe muss ebenfalls herangezogen werden. Sie bringt sozialpädagogisch wichtige Punkte in das Gerichtsverfahren ein und entscheidet bei Heranwachsenden mit, ob sie nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden.
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- Bei dem kriminalpädagogischen Projekt Teen Court sind auch die Richter Jugendliche.
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