- Jugendschutzsache
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Jugendschutzsachen sind Strafverfahren, die Straftaten Erwachsener an Kindern und Jugendlichen zum Gegenstand haben. Ebenso zählen dazu Verstöße gegen Vorschriften, die den Jugendschutz und die Jugenderziehung betreffen.
In solchen Verfahren sind gemäß § 26 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes die Jugendgerichte zuständig (Jugendrichter, Jugendschöffengericht, Jugendkammer).
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