- Jumbo-Pfandbrief
-
Jumbo-Pfandbrief ist der im Wertpapierhandel entstandene Begriff für einen Pfandbrief mit einem Volumen von mindestens 1 Milliarde Euro. Bei Jumbo-Pfandbriefen spielt die Liquidität der Emissionen eine besondere Rolle. Dieses Marktsegment großvolumiger Pfandbriefe orientiert sich an den Liquiditätsvorstellungen internationaler institutioneller Anleger. Allerdings sorgt das Market-Making dafür, dass auch Kleinanleger für diese Pfandbriefe börsentäglich einen Kauf- und Verkaufskurs erhalten. Der Begriff Jumbo-Pfandbrief ist nicht gesetzlich definiert, es gibt aber so genannte Mindeststandards, die von den Emittenten (vor allem der Verband deutscher Pfandbriefbanken) festgelegt wurden und definieren, was einen Jumbo-Pfandbrief ausmacht.
Inhaltsverzeichnis
Geschichte
Der Preußenherrscher Friedrich der Große hatte 1769 Pfandbriefe als Wertpapier eingeführt, um der damaligen Kreditnot des Adels zu begegnen und den Wiederaufbau des vom Krieg verwüsteten Preußens zu fördern. Der erste Jumbo-Pfandbrief wurde im Mai 1995 durch die Frankfurter Hypothekenbank ausgegeben.[1]
Der Anfang September 2008 gestartete Versuch, das telefonische Market Making für Jumbo-Pfandbriefe erneut zu starten, ging wegen der kurze Zeit später eintretenden Insolvenz der Lehman Brothers Bank fehl.
Kriterien
Einige Kriterien, die ein Jumbo-Pfandbrief erfüllen muss:
- Das Mindestvolumen muss 1 Milliarde Euro betragen. Bei der Erstemission kann das Volumen 750 Millionen Euro betragen, allerdings ist der Emittent dann verpflichtet, innerhalb von 180 Kalendertagen auf mindestens 1 Milliarde Euro zu erhöhen.
- Es muss sich um festverzinsliche, endfällige Pfandbriefe mit jährlich nachträglicher Zinszahlung (sogenannte Straight Bonds) handeln.
- Es sind mindestens fünf Market-Maker zu bestimmen, die zu den üblichen Handelszeiten simultan Geld- und Briefkurse für Abschlüsse bis zu 15 Millionen Euro stellen. Der Emittent kann diese Funktion selbst wahrnehmen. Die Market-Maker sind verpflichtet, bei der Quotierung von Geld- und Briefkursen bestimmte Spannen nicht zu überschreiten.
- Der Pfandbrief muss unverzüglich nach seiner Begebung an einem organisierten Markt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt werden.
Diese und andere Kriterien sind in den Mindeststandards für Jumbo-Pfandbriefe festgelegt, die auf der Webseite des Verbandes deutscher Pfandbriefbanken veröffentlicht werden.
Indizes
Die Deutsche Börse AG berechnet den Index 'eb.rexx® Jumbo Pfandbriefe'. Er beinhaltet die 25 liquidesten Pfandbriefe auf der Handelsplattform EurexBonds mit Restlaufzeiten zwischen 1,5 und 10,5 Jahren. Dazu gibt es eine Indexfamilie für verschiedene Restlaufzeiten.
Weblinks
Einzelnachweise
Wikimedia Foundation.