- Jungjäger
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Als Jungjäger bezeichnet man in der Jagd einen Jäger, der gerade die Jagdscheinprüfung abgelegt und den ersten Jahres-Jagdschein erhalten hat. Er oder sie bleibt drei Jahre lang Jungjäger. Das Alter der Jägerin oder des Jägers hat mit dem Status Jungjäger nichts zu tun.
Der Jungjäger ist nicht berechtigt, ein Jagdrevier von einer Jagdgenossenschaft zu pachten. Nach drei Jahren Inhaberschaft des Jagdscheins wird ein Jäger jagdpachtfähig. Hat ein Jungjäger drei Jahre seinen Jagdschein, wird er nach jagdlichem Brauchtum „zum Jäger geschlagen“. Dabei schlägt in einer scherzhaften Zeremonie ein älterer Jäger, häufig der Lehrprinz, dem Jäger mit dem Hirschfänger leicht auf den Po.
Bis in die 1970er Jahre war für Jungjäger eine dreijährige Ausbildungszeit beim Lehrprinzen Pflicht. Der Nachweis über die Zeit beim Lehrprinz musste auch erbracht werden, wollte der Jäger ein Revier pachten. In der Vergangenheit absolvierten an der Jagd Interessierte vor der Jagdscheinprüfung einen neunmonatigen Kurs. Dieser wurde – und wird auch heute noch – zumeist von den Kreisjägerschaften angeboten.
Seit den späten 1990er Jahren haben nun professionelle Jagdschulen einen großen Anteil an der Ausbildung zur Jagdscheinprüfung. Dort wird in zumeist zwei oder drei Wochen dauernden Kursen das zur Prüfung nötige Wissen vermittelt. In der Kürze der Zeit kommen verständlicherweise einige für Natur- und Tierschutz bedeutsame Themen etwas kurz. Dies bieten manche Landesjagdverbände des Deutschen Jagdschutz-Verbands in ihren Lehrrevieren.
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