Juristische Gutachtentechnik

Juristische Gutachtentechnik

Als Gutachtenstil bezeichnet man insbesondere im universitären Lehrbetrieb die vor allem für Studienanfänger ungewohnte Darstellung der Lösung juristischer Fragestellungen.

Zu Beginn wird die zu beantwortende Rechtsfrage aufgeworfen und im Folgenden unter Heranziehung der einschlägigen Rechtsnormen im Wege der Subsumtion beantwortet. Dabei wird der Obersatz jedoch nicht als Frage-, sondern als Aussagesatz formuliert. Am weitesten verbreitet ist hierfür die Verwendung des Irrealis, teilweise wird in der Literatur jedoch auch der Indikativ mit Konditionalgefüge propagiert.

Die Ausführlichkeit der Erörterungen hängt davon ab, ob und inwieweit die Subsumtion der einzelnen Sachverhaltsmerkmale problematisch ist oder nicht. Ein gelungenes Gutachten zeichnet sich auch durch eine angemessene Gewichtung der Erörterungen aus. Damit können auch Gutachten sprachlich ansprechend dargestellt werden.

Im scharfen Gegensatz zum Gutachtenstil steht in der Praxis von Rechtsprechung und Verwaltung der für Entscheide und Bescheide verwendete Urteilsstil. Hier wird ein Ergebnis voran gestellt und sodann erst systematisch begründet. Studentische Ausarbeitungen sind in aller Regel im Gutachtenstil abzufassen.

Literatur

  • Brian Valerius, Einführung in den Gutachtenstil, aus der Schriftenreihe Tutorium Jura, ISBN 978-3-540-23645-0

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