- Kabelbrücke
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Eine Kabelbrücke, auch Fußbodenkanal oder Aufbodenkanal genannt, ist ein Profil, das lose am Boden liegende Kabel bedeckt, führt und befestigt. Sie ist in ihrer Funktion und Wirkungsweise verwandt mit der Schlauchbrücke.
Inhaltsverzeichnis
Grundproblem
Ungesichert am Boden verlaufende Kabel sind nicht nur eine ästhetische Beeinträchtigung (Kabelwirrwarr), sondern stellen auch ein Sicherheitsrisiko dar. Zum einen besteht die Gefahr, dass Kabel und die daran angeschlossenen Geräte beschädigt werden. Zum anderen stellen ungesichert verlegte Leitungen gefährliche Stolperstellen dar, die oftmals zu Unfällen mit Personenschäden führen.
Problemlösung
Kabelbrücken fixieren die Leitungen in Kanälen und schützen sie dadurch vor Belastungen durch Quetschung, Zug, und Abrieb. Dadurch wird die Gefahr, dass sich Personen in lose liegenden Leitungen verheddern und es in Folge dessen zum Sturz kommt, eliminiert. Geeignete Produkte liegen flach am Untergrund auf, sind sanft angeschrägt, deutlich erkennbar und leicht zu installieren.
Typen
Kabelbrücken für den Außeneinsatz
Kabelbrücken dieses Typs müssen Leitungen auch in Extremsituationen schützen und werden dadurch stark belastet, z. B. auf Baustellen oder bei Veranstaltungen im Freien (vgl. auch Schlauchbrücken). Sie bestehen häufig aus starren Einzelsegmenten, die nach Bedarf aneinander gereiht werden. Häufig werden sie aus Aluminium, Hart-Kunststoff oder Gummi hergestellt. Improvisierte Lösungen aus Holz sind ebenfalls häufig im Einsatz.
Kabelbrücken für den Inneneinsatz
Bei Kabelbrücken, die in Räumen verwendet werden, steht meist der Schutz vor Stolperunfällen im Vordergrund. Kabelbrücken dieses Typs werden oftmals aus Hart-PVC oder Metall hergestellt. Bei der Installation werden sie mit dem Untergrund verbunden. (Schraub- oder Klebverbindung). Daneben existieren flexible Systeme, die nicht am Untergrund fixiert werden müssen. Durch einen speziellen Materialverbund (hohes Eigengewicht) und geeignete Formgebung liegen sie satt am Untergrund auf, folgen Bodenunebenheiten flexibel und verrutschen deshalb nicht.
Rechtliche Grundlagen, Verordnungen, Empfehlungen
- §3 (1) ArbStättV/Anhang; Punkt 1.5 (2)
- „Die Fußböden der Räume dürfen keine Unebenheiten, Löcher, Stolperstellen oder gefährlichen Schrägen aufweisen. Sie müssen gegen Verrutschen gesichert, tragfähig, trittsicher und rutschhemmend sein.“ [1]
- VBG Branchenleitfaden BGI 5001, Büroarbeit - sicher, gesund und erfolgreich; Seite 19 „Verkehrswege“
- „Bei Verkabelungen über Verkehrswege sind Kabelbrücken zu verwenden, um die Stolpergefahr zu verringern.“[2]
Einzelnachweise
- ↑ §3 (1) ArbStättV/Anhang; Punkt 1.5 (2) [1]
- ↑ VBG Branchenleitfaden BGI 5001, Büroarbeit - sicher, gesund und erfolgreich; Seite 19 „Verkehrswege“ [2]
Weblinks
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