- Kabinett (Politik)
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Als Kabinett bezeichnet man in der Politik eine Regierung, genauer die Minister in ihrer Gesamtheit. Benannt ist das Kabinett nach der Kammer, in der einst ein Fürst seine engsten Mitarbeiter empfing.
In Deutschland kommt das Wort Kabinett im Grundgesetz nicht vor. Er wird dennoch häufig verwendet.
In Monarchien wie in den Niederlanden ist die Verwendung gebräuchlich, da man damit die Regierung ohne den Monarchen bezeichnen kann, der oftmals zwar nominell der Regierung angehört, aber keine Tagespolitik betreibt. Außerdem ist dort das Kabinettssystem verbreitet, in dem die gesamte Regierung Entscheidungen treffen muss, nicht (auch) der Regierungschef oder einzelne Minister wie in Deutschland.
In Österreich wird das Ministerkollegium Ministerrat genannt, während mit Kabinett die Stabsstelle jedes einzelnen Ministers bezeichnet wird. Das Kabinett des Umweltministers sind z. B. die engsten Mitarbeiter dieses Ministers.
In den Vereinigten Staaten ist das United States Cabinet eine Runde des Präsidenten mit den wichtigsten Ministern.
In der Europäischen Union wird Kabinett im Sinne der französischen Tradition gebraucht. So haben alle Kommissare, aber auch der Präsident des Europäischen Parlaments und Generaldirektoren der Verwaltung der einzelnen EU-Institutionen Kabinette.[1]
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Siehe Kabinettschef
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