- Kaiserrecht
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Das Kaiserrecht war im Mittelalter ab dem 13. Jahrhundert die Bezeichnung für die deutschen Reichsgesetze und auch für das römische Recht des Heiligen Römischen Reiches. Es gründete sich auf dem im Investiturstreit ausgeprägten Gedanken, dass die weltliche Autorität des Kaisers Grundlage des erlassenen Rechts war, nicht dagegen die spirituelle Komponente der Kaiser- und Reichsidee. Den Gegensatz zum Kaiserrecht bildet häufig das kirchliche Recht.
Die deutschen Kaiser betrachteten die römischen Imperatoren als ihre Vorfahren in der Weltherrschaft (vgl. auch Translatio imperii). Römisches Recht wurde zum Vorbild absoluter, universeller Herrschaft.
Auch der so genannte Schwabenspiegel, ein Rechtsbuch aus der Zeit um 1275, ist als Kaiserrecht bezeichnet worden. Im Gegensatz zu diesem nannte sich ein kleineres Rechtsbuch eines unbekannten Verfassers aus dem 14. Jahrhundert das "kleine oder lüttike Kaiserrecht".
Ferner können die Konstitutionen der principes im römischen Altertum als Kaiserrecht bezeichnet werden.
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