- Kalkulatorische AfA
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Kalkulatorische AfA (Absetzung für Abnutzung) oder Kalkulatorische Abschreibung ist ein Begriff aus der Kosten- und Leistungsrechnung.
Im Unterschied zur bilanziellen Abschreibung wird bei der kalkulatorischen AfA nur der Verbrauchsanteil während der geplanten Nutzungsdauer eingerechnet. Ein zu erwartender Verkaufserlös bleibt hier außen vor.
Des Weiteren werden hierbei jedoch gestiegene Wiederbeschaffungskosten eines Artikel bzw. eines vergleichbaren Anlagegutes als so genannte Opportunitätskosten in die Abschreibung eingerechnet. Das Rechenschema stellt sich wie folgt dar:
Anschaffungskosten 2002 20.000,-
Wiederbeschaffungskosten 2005 21.300,- Wiederverkaufswert 2006 (Restwert) - 3.500,- = Verbrauchsanteil im Jahr 2005 17.800,-
kalkulatorische AfA auf 5 Jahre 2005 17.800,- / 5 Jahre = 3.560,- p.a.
Die kalkulatorische Abschreibung ist somit in jedem Jahr neu zu berechnen.
Jedoch bleibt auch bei der Berücksichtigung gestiegener Wiederbeschaffungskosten eine Refinanzierungslücke bestehen, die durch die kalkulatorischen Abschreibungen nicht gedeckt ist: 5 Jahre Nutzungsdauer und 3.500,- Wiederverkaufswert:
Jahr Preis Abschreibung 2002 20.000,- 3.300,- 2003 20.600,- 3.420,- 2004 20.900,- 3.480,- 2005 21.300,- 3.560,- 2006 21.800,- 3.660,- Summe der Abschr. 17.420,- + 3.500,- = 20.920,-
Die Summe der Abschreibungen zuzüglich des Verkaufserlöses reichen nicht aus, die gestiegenen Wiederbeschaffungskosten im Jahr 2006 zu refinanzieren. Es bleibt ein Fehlbetrag von 880,-.
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