- Staatsdomäne
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Eine Staatsdomäne oder ein Staatsgut ist eine im Eigentum des Staates stehende größere landwirtschaftliche Besitzung.
In Deutschland wurde bis zum 18. Jahrhundert oft der Begriff Kammergut, oder Amt/Amtshof verwendet, wobei meist nicht der Staat Eigentümer war, sondern der Landesherr oder auch die Herrscherfamilie. Es galt dabei überwiegend der Grundsatz, dass die Erträge des Kammerguts zur Deckung der Regierungsausgaben als auch der privaten Bedürfnisse des Landesherrn dienten. Staatsgüter entstanden vermehrt zur Zeit der Reformation und später durch die Säkularisation zu Anfang des 19. Jahrhunderts aus ehemals geistlichen Gütern. Zu ihrer Verwaltung wurden verdiente Beamte, oder dem Landesherrn bekannte Landwirte eingesetzt die den Titel Amtmann, Oberamtmann, oder Amtsrat führten. Diese weitgehend unerforschten Familien hielten eine Domäne oft in mehreren Generationen und nahmen neben der Bewirtschaftung der Flächen die gutsherrlichen Rechte und Pflichten des Landesherrn stellvertretend wahr. Die Domänen wurden oft als „Musterlandwirtschaft“ betrieben, um moderne landwirtschaftliche Produktionsmethoden bei der Bauernschaft zu verbreiten. Sie unterstanden einer hierarchisch gegliederten Verwaltungsstruktur.[1]
Im 20. Jahrhundert waren Staatsgüter im Ostblock weit verbreitet und existierten dort neben Genossenschaftsbetrieben, so in der DDR als Volkseigene Güter (VEG) neben den genossenschaftlichen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) oder in der Sowjetunion als Sowchosen („Sowjetwirtschaften“) neben den genossenschaftlichen Kolchosen („Kollektivwirtschaften“).
Staatsgüter werden auch heute oft als Fortbildungszentren oder Versuchsanstalten für die Landwirtschaft genutzt, teilweise auch in Verbindung mit Landwirtschaftlichen Fakultäten (z. B. in Dürnast oder Hohenheim). Daneben bieten sie auch oft die Möglichkeit, Vorhalteflächen für die städtebauliche Entwicklung zu schaffen oder zu bewahren.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Vgl. zum Beispiel Karl Dietrich Hüllmann: Geschichte der Domänen-Benutzung in Deutschland. Frankfurt/Oder 1807, 142 Seiten (online).
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