- Kammerrat
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Als Kammerrat bezeichnete man ein Mitglied einer fürstlichen Hofkammer, insbesondere eines der führenden Mitglieder dieser Finanz- und Liegenschaftsverwaltungsbehörde.
Einige berufsständische Körperschaften bezeichnen Mitglieder ihres Leitungsgremiums noch heute als Kammerräte, beispielsweise die österreichischen Landwirtschaftskammern, oder die österreichische Arbeiterkammer. Ein Kammerrat ist für seine jeweilige Landeskammer (Bundesländer) zuständig.
Ein Landkammerrat war ein Kammerrat, der für einen Landkreis zuständig war.
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