- Kanonische Visitation
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Visitation (lat. visitare „besuchen“) heißt in vielen Gerichts-, Kirchen- und Ordens-Verfassungen der Besuch eines Oberen mit Aufsichtsbefugnis zum Zweck der Bestandsaufnahme und Normenkontrolle.
Inhaltsverzeichnis
Römisch-katholische Kirche
In der römisch-katholischen Kirche gibt es zwei Arten von Visitatoren, nämlich ordentliche bzw. permanente und außerordentliche Visitatoren, römisch-katholische Pfarrgemeinden werden vom Bischof bzw. Weihbischof visitiert. Die meisten Ordensgemeinschaften haben Regional- und Generalobere mit Visitationsvollmacht.
Außerordentliche Visitatoren
Der Papst kann einen so genannten Apostolischen Visitator entsenden, um Vorfälle zu untersuchen, die sich gegen die kirchliche Ordnung richten könnten. Die Entsendung ist aber höchst selten, in neuerer Zeit ist besonders die Visitation des Priesterseminars in St. Pölten bekannt geworden.
Ordentliche oder permanente Visitatoren
Daneben gibt es permanente Apostolische und Kanonische Visitatoren, die einen bischofsähnlichen Rang einnehmen. Diese wurden bisher für die seelsorgliche Betreuung von Gläubigen in totalitären Staaten eingesetzt, in denen einem Bischof die Tätigkeit vor Ort versagt blieb. Außerdem wurden Apostolische Visitatoren in den ehemaligen Ostblockstaaten anstelle eines Ortsordinarius eingesetzt, weil die Katholische Kirche keine Konflikte mit der Orthodoxie riskieren wollte. Die orthodoxen Kirchen beanspruchen nämlich immer das gesamte Gebiet eines Staates als kanonisches Territorium.
Ähnliches gilt für deutschen Apostolischen Visitatoren, deren Aufgabe es Koordinierung der Seelsorge an den Vertrieben aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten darstellt. So gibt es den Visitator Breslau, den Visitator Ermland, den Visitator Grafschaft Glatz und den Visitator Schneidemühl.
Evangelische Kirche
Evangelische Kirchengemeinden werden vom Superintendenten (Dekan) / von der Superintendentin (Dekanin) visitiert. Historisch war die Visitation das wichtigste und effektivste Werkzeug zur Durchführung der Reformation im 16. Jahrhundert. Nur so konnte jeder einzelne Ortspfarrer überprüft werden, ob er der neuen (evangelischen) Lehre und den gewandelten Anforderungen des Pfarramtes entsprach. In vielen Gegenden Deutschlands, vor allem eben in den evangelischen Gebieten, fanden Visitationen sehr regelmäßig, meist im jährlichen Turnus statt.
Heute geht in der Regel der Visitation ein Vorbereitungsprozess mit der Anfertigung von Berichten und Statistiken voraus. Neuere Visitationsordnungen können Team-Visitationen und Gemeindeversammlungen als Mittel der Visitation vorsehen. Auch wird häufiger die externe Wahrnehmung der politischen Gemeinde bei einer Visitation erfragt.
Anglikanische Kirche
Wie in der römisch-katholischen Kirche sind die Bischöfe auch bei der anglikanischen Kirche für Visitation zuständig.
Rechtswesen
Die letzte große Visitation am Reichskammergericht in Wetzlar fand zwischen 1767 bis 1776 statt.
Schulwesen
Solange das Schulwesen unter der Aufsicht geistlicher Instanzen stand, gehörte zur Visitation auch der gesamte Schulbereich. Bei einer staatlichen Schulaufsicht wird eine dienstaufsichtliche Begutachtung einer Schule auch als Visitation bezeichnet.
Literatur
- Alexander Denzler: Die Visitation des Reichskammergerichts von 1767 bis 1776. Ein mediales Großereignis und seine Bedeutung für die Kommunikations- und Rechtsgemeinschaft des Alten Reiches, Saarbrücken 2008.
- Peter Thaddäus Lang: Die Erforschung der frühneuzeitlichen Kirchenvisitationen. Neuere Veröffentlichungen in Deutschland. In: Rottenburger Jahrbuch für Kirchengeschichte 16, 1997, S. 185-194.
- Peter Thaddäus Lang: Visitationsakten. In: Christian Keitel, Regina Keyler (Hrsg.): Serielle Quellen in südwestdeutschen Archiven, Stuttgart 2005, S. 127-135.
- Christian Peters, Friedrich Krause: Art. Visitation I. Kirchengeschichtlich II. Praktisch-theologisch. In: Theologische Realenzyklopädie 35 (2003), S. 151-166 (v.a. historischer Überblick mit weiterer Lit.).
Weblinks
Apostolische bzw. Kanonische Visitatoren der Katholischen Kirche
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