Kanzlei Waldorf

Kanzlei Waldorf

Die Kanzlei Waldorf & Kollegen oder Waldorf Rechtsanwälte ist ein Kollegium von Rechtsanwälten mit Sitz in München, das sich auf Fragen des Urheberrechts spezialisiert hat.

Inhaltsverzeichnis

Aktivitäten

Die Kanzlei vertritt u. a. die Mandanten BMG Records, DHV - Der Hörverlag, Edel Music, EMI Music, Random House, Sony Music Entertainment, Universal Music, Verlagsgruppe Lübbe und Warner Music Group gegenüber urheberrechtlichen Verstößen. Die Aktivitäten der Kanzlei richten sich dabei vor allem gegen Anbieter bei Auktionen auf der Handelsplattform eBay sowie gegen die Betreiber privater Homepages, gegen die mit Abmahnungen vorgegangen wird.

Eine solche Abmahnwelle wickelte die Kanzlei Waldorf beispielsweise im Dezember 2003 ab, als von rund 100 Websites eine strafbewehrte Unterlassungserklärung eingefordert wurde; bei den Fällen wurde ein Streitwert von 250.000 Euro angesetzt, was in Verbindung mit der rechtsanwaltlichen Gebührenordnung zu Kostenrechnungen von rund 4.600 Euro führte. Den Website-Betreibern wurde die Verbreitung von Software vorgeworfen, die "allein dazu bestimmt [sind], Programmen das Kopieren geschützter Audio-CDs zu ermöglichen, die für sich genommen dazu nicht in der Lage wären"[1].

Die Kanzlei Waldorf initiierte ab Februar 2004 eine weitere Abmahnwelle, die sich primär gegen Anbieter auf der Plattform Ebay richtete; abgemahnt wurden hier vor allem Privatleute, die alte Heft-CDs von Computerzeitschriften wie Computerbild versteigern wollten. Auch hier wurde als Begründung angegeben, die CDs von Computerbild seien illegal, da sie Kopierschutz-Umgehungstools enthielten; betroffen waren beispielsweise die Produkte CD Master Clone 4 von bhv Software, CD Mate, CloneCD von Slysoft und Clony XXL. Auch hier wurde die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Anwaltsgebühren in Höhe von bis zu 3000 Euro eingefordert[2].

Eine weitere Abmahnwelle begann im August 2004, in deren Verlauf bis zu 2000 Webseiten mit ähnlichen Vorwürfen und gleicher Vorgehensweise kostenpflichtig abgemahnt wurden: Es seien Vorrichtungen zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen verbreitet worden, durch die den Mandanten der Kanzlei jährliche Schäden in "dreistelliger Millionenhöhe" entstanden seien. Auch hier bediente sich die Kanzlei Waldorf wieder identisch formulierter Abmahnschreiben mit äußerst kurzfristig terminierten Aufforderungen zur Unterzeichnung von strafbewehrten Unterlassungserklärungen und hohen Streitwerten. Von dieser Abmahnwelle waren u. a. bekannte Hardware-Websites wie Dark-Tweaker.com, ComputerBase.de, Geekster.de, Mhz-Tuning.de und Coujo.de betroffen, die ihren Dienst in Folge der Abmahnung teilweise komplett einstellen mussten.

Ab 2006 begann eine weitere Abmahnwelle gegen Filesharer in den Tauschbörsen edonkey und emule, in der es um die illegale Bereitstellung von Hörbücher von Verlagsgruppe Lübbe, Random House und DHV - Der Hörverlag geht. Auch hier wurden identisch formulierte Abmahnschreiben mit äußerst kurzfristig terminierten Aufforderungen zur Unterzeichnung von strafbewehrten Unterlassungserklärungen und hohen Streitwerten versendet. Gegenstand in dieser Welle bildeten i. d. R. drei bis fünf Hörbücher mit Streitwerten zwischen 10 bis 30.000 Euro pro Titel und Forderungen von Anwaltsgebühren zwischen 666.- und 999,- Euro pro Abmahnung. Ende 2007 verstärkte sich diese Abmahnwelle.

Kritik und Urteile

Der Kanzlei Waldorf wird von ihren Kritikern eine juristisch oberflächliche und pauschale Bewertung der vorgefundenen Tatbestände vorgeworfen.

Vor Gericht bekam die Kanzlei mehrfach im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen Recht.

  • Im Jahr 2005 wurde unter anderem in einem Urteil des Landgerichts Köln[3] sowie in einem Urteil des OLG München[4] im Sinne der Mandanten der Kanzlei Waldorf entschieden.
  • Auch im Jahr 2006 konnte die Kanzlei Waldorf die Gerichte mehrfach von ihrem Standpunkt überzeugen[5][6][7]. Außerdem wurde das so genannte Link-Urteil gegen den Heise-Verlag in einem neuen Verfahren gegen ein Musikmagazin vor dem LG München bestätigt[8].
  • Im November 2007 wurde eine Entscheidung gegen den Heise Zeitschriften Verlag bestätigt und es wurde Heise gerichtlich verboten, Links zur Homepage des Softwareunternehmens Slysoft Inc. zu setzen.[9][10]Das Link-Verbot wurde im Oktober 2008 vom OLG München bestätigt.[11]
  • Im Juli 2008 entschied der BGH in einem Revisionsurteil zugunsten der Mandanten der Kanzlei. Dabei wurde das Urteil eines Berufungsgerichts bestätigt, das entschieden hatte, dass ein Anbieter von Kopierschutz-Umgehungssoftware den Mandanten der Kanzlei die Abmahnkosten auch dann erstatten muss, wenn diese über eine eigene Rechtsabteilung verfügen.[12]
  • Im September 2008 erstritt die Kanzlei Waldorf für Getty Images ein positives Urteil vor dem LG München.[13][14]


Siehe auch

Quellen

  1. Musikindustrie-Verband mahnt Anbieter von Kopiersoftware ab - Artikel auf heise.de vom 4. Dezember 2003
  2. Abmahnwelle der Musikindustrie rollt weiter - Artikel auf heise.de vom 23. Februar 2004
  3. LG Köln, Az 28 S 6/05, Urteil vom 23. November 2005 - Text auf affiliateundrecht.de
  4. OLG München, Az 29 U 2887/05, Urteil vom 28. Juli 2005 - Text auf affiliateundrecht.de
  5. AG München, Az 161 C 13995/06, Urteil vom 24. November 2006 - PDF-Kopie auf dr-bahr.com
  6. AG München, Az 161 C 10689/06, Urteil vom 31. August 2006 - PDF-Kopie auf dr-bahr.com
  7. AG München, Az 161 C 8185/06, Urteil vom 12. Oktober 2006 - PDF-Kopie auf dr-bahr.com
  8. LG München, Az 21 O 2004/06, Urteil vom 11. Oktober 2006 - Text auf netlaw.de
  9. Link-Verbot gegen Heise bestätigt! - Artikel auf heise.de vom 27. November 2007
  10. LG München I, Az 21 O 6742/07, Urteil vom 14. November 2007 - PDF-Kopie auf jurpc.de
  11. OLG München bestätigt Link-Verbot gegen Heise - Artikel auf heise.de vom 20. November 2008
  12. Urteil Berufungsgericht - Urteil des I. Zivilsenats vom 17. Juli 2008 - I ZR 219/05
  13. LG München, Az 7 O 8506/07, Urteil vom 18. September 2008 - Text auf webhosting-und-recht.de
  14. Gericht: Sechs kopierte Bilder rechtfertigen über 10.000 Euro Schadensersatz - Artikel auf heise.de vom 24. November 2008

Weblinks


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