Waldorf Frommer

Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf Frommer, früher bekannt als Kanzlei Waldorf & Kollegen oder Waldorf Rechtsanwälte ist ein Kollegium von derzeit 55 (Stand 21. Juli 2011) Rechtsanwälten mit Sitz in München, das sich auf Fragen des Urheberrechts spezialisiert hat. Die Kanzlei vertritt verschiedene große Buchverlage, Filmproduktionsfirmen und Unternehmen der Tonträgerindustrie und wurde insbesondere aufgrund von Massenabmahnungen bekannt.[1][2]

Inhaltsverzeichnis

Aktivitäten

Die Kanzlei vertritt unter anderem die Mandanten Constantin Film, Corbis, Getty Images, DHV - Der Hörverlag, Edel Music, EMI Music, Random House, Sony Music Entertainment, Universal Music, Verlagsgruppe Lübbe, Weltbild Verlag, Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft und Warner Music Group wegen urheberrechtlichen Verstößen. Die Tätigkeit der Kanzlei richtet sich dabei vor allem gegen Anbieter bei Auktionen auf der Handelsplattform eBay und gegen die Betreiber privater Homepages, gegen die mit Abmahnungen vorgegangen wird. Typisch für die Kanzlei Waldorf Frommer ist der Versand von identisch formulierten Abmahnschreiben in einer Vielzahl von Fällen.

Beispielsweise forderte die Kanzlei Waldorf Frommer im Dezember 2003 die Betreiber von rund 100 Websites zur Abgabe eine strafbewehrte Unterlassungserklärung auf. Dabei wurde ein Streitwert von jeweils 250.000 Euro angesetzt, was in Verbindung mit dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu Kostenrechnungen von rund 4.600 Euro führte. Den Website-Betreibern wurde die Verbreitung von Software vorgeworfen, die „allein dazu bestimmt [ist], Programmen das Kopieren geschützter Audio-CDs zu ermöglichen, die für sich genommen dazu nicht in der Lage wären.“[3]

Ab Februar 2004 richtete die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen gegen Personen, die über eBay alte Heft-CDs von Computerzeitschriften wie Computerbild versteigern wollten. Als Begründung wurde angegeben, die CDs seien illegal, weil sie Software zur Kopierschutz-Umgehung enthielten; betroffen waren beispielsweise die Produkte CD Master Clone 4 von bhv Software, CD Mate, CloneCD von SlySoft und Clony XXL. Die geforderten Anwaltsgebühren betrugen bis zu 3000 Euro.[4]

Ab August 2004 richtete die Kanzlei Waldorf Frommer mit ähnlichen Vorwürfen Abmahnungen gegen die Betreiber von Webseiten: Es seien Vorrichtungen zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen verbreitet worden, durch die den Mandanten der Kanzlei jährliche Schäden in „dreistelliger Millionenhöhe“ entstanden seien. Von diesen Abmahnungen betroffen waren u. a. bekannte Hardware-Websites wie Dark-Tweaker.com, ComputerBase.de, Geekster.de, Mhz-Tuning.de und Coujo.de , die ihren Dienst in Folge der Abmahnung teilweise komplett einstellen mussten.

Ab 2006 richtete die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen gegen Filesharer in den Tauschbörsen eDonkey und eMule, in der es um die illegale Bereitstellung von Hörbücher von Verlagsgruppe Lübbe, Random House und DHV - Der Hörverlag geht. Gegenstand dieser Abmahnungen waren meist drei bis fünf Hörbücher, und der Streitwert wurde zwischen 10 und 30.000 Euro pro Titel angesetzt, so dass die Anwaltsgebühren pro Abmahnung zwischen 666,- und 999,- Euro lagen.

Seit dem 27. April 2009 richtet die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Film AG Abmahnungen wegen der Verletzung von Urheberrechten an Teilnehmer der Tauschbörsen eMule und BitTorrent. Gegenstand dieser Abmahnungen sind die Filme Der Baader Meinhof Komplex, Milk, Disaster Movie, Horst Schlämmer – Isch kandidiere!, Wickie und die starken Männer, Maria, ihm schmeckt’s nicht!, Igor[5], Männersache, Shutter Island, Werner – Eiskalt!, Zweiohrküken und seit Herbst 2011 Hörbuch von Charlotte Roche, Feuchtgebiete, die Anwaltsgebühren belaufen sich auf 506 Euro, die geforderte Schadenersatzsumme auf 450 Euro.

Kritik und Urteile

Der Kanzlei Waldorf Frommer wird von ihren Kritikern eine juristisch oberflächliche und pauschale Bewertung der vorgefundenen Tatbestände vorgeworfen.

Vor Gericht bekam die Kanzlei mehrfach im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen Recht, scheiterte aber auch in anderen Verfahren.

  • Im Jahr 2005 wurde unter anderem in einem Urteil des Landgerichts Köln[6] sowie in einem Urteil des OLG München[7] im Sinne der Mandanten der Kanzlei Waldorf Frommer entschieden. Das vorgenannte Urteil des OLG München wurde jedoch vom BGH wieder aufgehoben, s.u.
  • Auch im Jahr 2006 konnte die Kanzlei Waldorf Frommer die Gerichte mehrfach von ihrem Standpunkt überzeugen.[8][9][10] Außerdem wurde das so genannte Link-Urteil gegen den Heise-Verlag in einem neuen Verfahren gegen ein Musikmagazin vor dem LG München bestätigt.[11]
  • Im November 2007 wurde eine Entscheidung gegen den Heise Zeitschriften Verlag bestätigt und es wurde Heise gerichtlich verboten, Links zur Homepage des Softwareunternehmens SlySoft Inc. zu setzen.[12][13]Das Link-Verbot wurde im Oktober 2008 vom OLG München bestätigt. Die Entscheidung des OLG München wurde vom Bundesgerichtshof im Oktober 2010 aufgehoben und zugunsten des Heise-Verlags entschieden.[14]
  • Im Juli 2008 entschied der BGH in einem Revisionsurteil zugunsten der Mandanten der Kanzlei. Dabei wurde das Urteil eines Berufungsgerichts bestätigt, das entschieden hatte, dass ein Anbieter von Kopierschutz-Umgehungssoftware den Mandanten der Kanzlei die Abmahnkosten auch dann erstatten muss, wenn diese über eine eigene Rechtsabteilung verfügen.[15]
  • Im September 2008 erstritt die Kanzlei Waldorf Frommer für Getty Images ein positives Urteil vor dem LG München.[16][17]

Einzelnachweise

  1. Musikindustrie-Verband mahnt Anbieter von Kopiersoftware ab - Artikel auf heise.de vom 4. Dezember 2003
  2. Abmahnwelle der Musikindustrie rollt weiter - Artikel auf heise.de vom 23. Februar 2004
  3. Musikindustrie-Verband mahnt Anbieter von Kopiersoftware ab - Artikel auf heise.de vom 4. Dezember 2003
  4. Abmahnwelle der Musikindustrie rollt weiter - Artikel auf heise.de vom 23. Februar 2004
  5. http://www.recht-hat.de/urheberrecht/abmahnung-waldorf-frommer-fuer-igor-im-auftrag-der-constantin-film-verleih-gmbh/
  6. LG Köln, Az 28 S 6/05, Urteil vom 23. November 2005 - Text auf affiliateundrecht.de
  7. OLG München, Az 29 U 2887/05, Urteil vom 28. Juli 2005 - Text auf affiliateundrecht.de
  8. AG München, Az 161 C 13995/06, Urteil vom 24. November 2006 - PDF-Kopie auf dr-bahr.com
  9. AG München, Az 161 C 10689/06, Urteil vom 31. August 2006 - PDF-Kopie auf dr-bahr.com
  10. AG München, Az 161 C 8185/06, Urteil vom 12. Oktober 2006 - PDF-Kopie auf dr-bahr.com
  11. LG München, Az 21 O 2004/06, Urteil vom 11. Oktober 2006 - Text auf netlaw.de
  12. Link-Verbot gegen Heise bestätigt! - Artikel auf heise.de vom 27. November 2007
  13. LG München I, Az 21 O 6742/07, Urteil vom 14. November 2007 - PDF-Kopie auf jurpc.de
  14. BGH Heise vs. Musikindustrie: Bundesgerichtshof verwirft Link-Verbot - Artikel auf heise.de vom 15. Oktober 2010
  15. Urteil Berufungsgericht - Urteil des I. Zivilsenats vom 17. Juli 2008 - I ZR 219/05
  16. LG München, Az 7 O 8506/07, Urteil vom 18. September 2008 - Text auf webhosting-und-recht.de
  17. Gericht: Sechs kopierte Bilder rechtfertigen über 10.000 Euro Schadensersatz - Artikel auf heise.de vom 24. November 2008

Weblinks


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