- Organisierter Markt
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Ein organisierter Markt ist laut Begriffsbestimmung im deutschen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) „ein im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum betriebenes oder verwaltetes, durch staatliche Stellen genehmigtes, geregeltes und überwachtes multilaterales System, das die Interessen einer Vielzahl von Personen am Kauf und Verkauf von dort zum Handel zugelassenen Finanzinstrumenten innerhalb des Systems und nach festgelegten Bestimmungen in einer Weise zusammenbringt oder das Zusammenbringen fördert, die zu einem Vertrag über den Kauf dieser Finanzinstrumente führt.“ (siehe: § 2 Abs. 5 WpHG).
Börsen entsprechen in der Regel dieser Definition (wobei zu beachten ist, dass einzelne Börsensegmente, z. B. der Freiverkehr, nicht organisierte Märkte i. S. des WpHG sind), d. h., sie sind durch den Staat (bzw. staatlich anerkannte Stellen) und die Zentralbank überwacht, kontrolliert und können im Sinne gesamtwirtschaftlicher Ziele beeinflusst werden. Börsen kommen der mikroökonomischen Definition eines vollkommenen Marktes nahe.
Vorteile
Sowohl den Nachfragern als auch den Anbietern von Finanzprodukten auf organisierten Märkten bietet diese Marktform eine Reihe von Vorteilen. Durch die amtliche Überwachung sowie das garantierte regelmäßige Stattfinden vermindert sich für alle Teilnehmer das Risiko durch Manipulation und illegale Geschäfte.
Nachteile
Der Zugang zu den organisierten Märkten ist meist an eine Reihe von Zulassungsvorschriften gebunden, wodurch nicht unerhebliche Kosten für Leistungen, Transaktionen, notwendige Öffentlichkeitsarbeit und die hohe Anforderungen an z. B. die Rechnungslegung der gelisteten Unternehmen anfallen. Sofern ein Unternehmen nicht eine kritische Masse erreicht hat, ist es daher oft nicht lohnend, am Handel an organisierten Märkten teilzunehmen. Ebenfalls schreckt die mit Rechnungslegungspflichten verbundene Offenlegung der Geschäftszahlen etc. einige Unternehmen von der Teilnahme an organisierten Märkten ab.
Siehe auch
- Regulierter Markt (ehemals Geregelter Markt und Amtlicher Markt)
- Börsensegment
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Wertpapierrecht (Deutschland)
- Deutsches Börsensegment
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