Karl Adolph von Vangerow

Karl Adolph von Vangerow

Karl Adolph von Vangerow (* 15. Juni 1808 in Schiffelbach nördlich von Marburg; † 11. Oktober 1870 in Heidelberg) war Professor der Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg und Heidelberg, Experte auf dem Gebiet der Pandekten und geheimer Hofrat.

Inhaltsverzeichnis

Biografie

Herkunft

Karl Philipp Adolph von Vangerow wurde am 15. Juni 1808 im oberhessischen Schiffelbach auf dem Gut der mütterlichen Linie der von Tilemann genannt Schenk geboren. Seine Mutter, Friedrika Wilhelmina, war die jüngste Tochter des Gutsherrn. Sein Vater, Wilhelm Franz von Vangerow, Abkömmling eines alten pommerschen Adelsgeschlechtes, war Zeit seines Lebens Offizier. Er kämpfte im Auftrag verschiedener Dienstherren fernab der Heimat sowohl auf Seiten als auch als Gegner der Armeen Napoleons. Im Jahr 1838 starb er eines natürlichen Todes.

Schulbildung

Karl Adolph verbrachte auf dem Hof die ersten Jugendjahre, besuchte die Gymnasien in Fulda und Marburg und machte im Alter von 16 Jahren sein Abitur.

Studium

Im Jahr 1824, dem Jahr in dem sein Vater starb, schrieb sich Karl Adolph an der Universität Marburg ein. Sechs Jahre später, am 23. Januar 1830, erfolgte die Promotion zum Doktor jur., der zu Ostern die Habilitation als Privatdozent an der Marburger juristischen Fakultät folgte.

Lehrtätigkeit

Da das Gehalt eines Privatdozenten nicht ausreichte, verdiente er sich den notwendigen Lebensunterhalt mittels zahlreicher Tutorien, die er neben seinen Vorlesungen hielt. Er erzählte später gerne, dass er durch diese Repetitorien neben den Vorlesungen zwar eine fast übermenschliche Arbeit geleistet hätte, diese Tätigkeit aber die volle Beherrschung des Stoffes der Pandekten (Auszüge aus den Schriften römischer Juristen bzw. Sammlung altrömischer Rechtsurteile) und die Gewandtheit des Vortrages als bleibenden Gewinn verdanke.

Drei Jahre später, am 6. September 1833 wurde er im Alter von 25 Jahren zum außerordentlichen Professor an der Universität Marburg ernannt und vier Jahre später, am 14. Juni 1837, zum ordentlichen Professor. Er erwarb sich den Ruf einer außergewöhnlichen Lehrbegabung.

Als im März 1840 der Lehrstuhl für Römisches Recht der Universität Heidelberg frei wurde, folgte Karl Adolph dem Ruf dorthin. Er lehrte dort 30 Jahre lang Römisches Recht. Karl Adolph zog Studenten aus ganz Deutschland an, so dass der Hörsaal vergrößert werden musste.

Familie

Adolf von Vangerow heiratete am 15. Mai 1834 in Marburg Dorothea Christiane Graaf. Sie hatten drei Söhne und drei Töchter. Zwei der Söhne und eine Tochter verstarben bereits im frühen Kindesalter. Die anderen Kinder überlebten ihre Eltern, hinterließen aber keine Nachkommen.

Seine Frau verstarb nach längeren Leiden im Alter von 51 Jahren im Jahr 1857, Karl Adolph überlebte sie um 13 Jahre. Er hielt bis kurz vor seinem Tod, obgleich lungen- und zuckerkrank, Vorlesungen und verstarb am 11. Oktober 1870 in seinem Haus in Heidelberg.

Das Haus der Familie in Heidelberg in der Märzgasse 18 war bis ins 20. Jahrhundert als „Vangerow-Haus“ bekannt. Die Universität Heidelberg ehrt Karl Adolph als einen ihrer bedeutendsten Professoren. Von der Stadt Heidelberg wurde er zum Ehrenbürger ernannt. Außerdem wurde eine Straße in Heidelberg nach ihm benannt.

Werk

Die Lehrtätigkeit machte seine Haupttätigkeit aus. Seine Zeitgenossen waren der Meinung, Karl Adolph verfüge nicht nur über umfassendes Wissen, er habe zudem noch die Gabe in freier, fließender Sprache auch die trockenste Materie noch lebendig vortragen zu können.

Als sein Hauptwerk ist sein Lehrbuch über die Pandekten anzusehen, das insgesamt siebenmal überarbeitet wurde.

Zu sagen ist noch, dass die Pandektenwissenschaft das Fundament des heutigen Bürgerlichen Gesetzbuchs bildet.

Veröffentlichungen (Auswahl)

Vangerow, Karl Adolph von: Lehrbuch der Pandekten, 7., verm. u verb. Aufl, Marburg [u.a.]

"211828" Band 1 - 1863 (vollständiger Bildscan)
"211829" Band 2 - 1867 (vollständiger Bildscan)
"211830" Band 3 - 1869 (vollständiger Bildscan)

Vangerow, Karl Adolph von: Leitfaden für Pandekten-Vorlesungen, Marburg [u.a.]

"211832" Band 1,1: (1. Buch: Allg. Lehren) - 1843 (vollständiger Bildscan)
"211833" Band 1,2: (2. Buch: S.g. Familienrecht; 3. Buch: Dingliche Rechte) - 1843 (vollständiger Bildscan)
"211834" Band 2: (4. Buch: Das Erbrecht) - 1843 (vollständiger Bildscan)
"211835" Band 3: (5. Buch: Die Obligationen) - 1849 (vollständiger Bildscan)

Literatur

  • Hans-Peter Haferkamp: Karl Adolph von Vangerow (1808–1870). Pandektenrecht und „Mumiencultus“. In: ZEuP. 16. Jg., Bd. 2, 2008, S. 813–844.

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