- Adolph von Vangerow
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Karl Philipp Adolph von Vangerow (* 5. Juni 1808 auf Gut Schiffelbach; † 11. Oktober 1870 in Heidelberg) war Professor der Rechtswissenschaften an den Universitäten Marburg und Heidelberg, Experte auf dem Gebiet der Pandekten und geheimer Hofrat.
Inhaltsverzeichnis
Biografie
Vangerow entstammte einem alten pommerschen Adelsgeschlecht und war der Sohn des kurfürstlich hessischen Rittmeisters Wilhelm von Vangerow (1786-1824) und der Friederike von Tilemann gen. Schenck (1785-1862).[1]
Vangerow verbrachte auf dem großelterlichen Gutshof seine ersten Jugendjahre, besuchte die Gymnasien in Fulda und Marburg und machte im Alter von 16 Jahren sein Abitur. Im Jahr 1824, dem Jahr in dem sein Vater starb, schrieb sich Karl Adolph an der Universität Marburg ein. Sechs Jahre später, am 23. Januar 1830, erfolgte die Promotion zum Doktor jur., der zu Ostern die Habilitation als Privatdozent an der Marburger juristischen Fakultät folgte.
Da das Gehalt eines Privatdozenten nicht ausreichte, verdiente er sich den notwendigen Lebensunterhalt mittels zahlreicher Tutorien, die er neben seinen Vorlesungen hielt. Er erzählte später gerne, dass er durch diese Repetitorien neben den Vorlesungen zwar eine fast übermenschliche Arbeit geleistet hätte, diese Tätigkeit aber die volle Beherrschung des Stoffes der Pandekten (Auszüge aus den Schriften römischer Juristen bzw. Sammlung altrömischer Rechtsurteile) und die Gewandtheit des Vortrages als bleibenden Gewinn verdanke.
Drei Jahre später, am 6. September 1833 wurde er im Alter von 25 Jahren zum außerordentlichen Professor an der Universität Marburg ernannt und vier Jahre später, am 14. Juni 1837, zum ordentlichen Professor. Er erwarb sich den Ruf einer außergewöhnlichen Lehrbegabung.
Als im März 1840 der Lehrstuhl für Römisches Recht der Universität Heidelberg frei wurde, folgte Karl Adolph dem Ruf dorthin. Er lehrte dort 30 Jahre lang Römisches Recht. Karl Adolph zog Studenten aus ganz Deutschland an, so dass der Hörsaal vergrößert werden musste.
Vangerow heiratete am 15. Mai 1834 in Marburg Dorothea Graf (* 5. August 1806 in Treis an der Lumda; † 4. Oktober 1857 in Heidelberg), die Tochter des kurfürstlich hessischen Gerichtsprokurators Konrad Graf und der Luise Theis. Sie hatten drei Söhne und drei Töchter. Zwei der Söhne und eine Tochter verstarben bereits im frühen Kindesalter. Die anderen Kinder überlebten ihre Eltern, hinterließen aber keine Nachkommen.
Letzter Lebensabschnitt
Vangerows Frau verstarb nach längeren Leiden im Alter von 51 Jahren im Jahr 1857, Karl Adolph von Vangerow überlebte sie um 13 Jahre. Er hielt bis kurz vor seinem Tod, obgleich lungen- und zuckerkrank, Vorlesungen und verstarb am 11. Oktober 1870 in dem von ihm bewohnten Palais von Wieser in der Märzgasse 18 in Heidelberg. Das Haus der Familie in der Märzgasse 18 war bis ins 20. Jahrhundert hinein unter den Heidelberger Bürgern als „Vangerow-Haus“ bekannt. Die Universität Heidelberg ehrt Vangerow als einen ihrer bedeutendsten Professoren.
Adolph von Vangerow und seine Ehefrau Dorothea Christine von Vangerow fanden ihre letzte Ruhestätte auf dem Bergfriedhof (Heidelberg). Nach Auflösung der Famiiengrabstätte, befindet sich heute der Grabstein, im Stile der Neogotik gearbeitet, zum Gedenken an den großen Rechtsgelehrten in der Abteilung: D neu 7 auf dem Bergfriedhof.
Ehrungen
Die Stadt Heidelberg verlieh Karl Adolph von Vangerow die Ehrenbürger Würde. Im zur Ehre wurde eine Straße in Heidelberg in Vangerostraße benannt.
Werk
Die Lehrtätigkeit machte seine Haupttätigkeit aus. Seine Zeitgenossen waren der Meinung, Vangerow verfüge nicht nur über umfassendes Wissen, er habe zudem noch die Gabe in freier, fließender Sprache auch die trockenste Materie noch lebendig vortragen zu können.
Als sein Hauptwerk ist sein Lehrbuch über die Pandekten anzusehen, das insgesamt siebenmal überarbeitet wurde.
Zu sagen ist noch, dass die Pandektenwissenschaft das Fundament des heutigen Bürgerlichen Gesetzbuchs bildet.
Veröffentlichungen (Auswahl)
- Lehrbuch der Pandekten, 7., verm. u verb. Aufl, Marburg [u.a.]
- Band 1 - 1863 (vollständiger Bildscan)
- Band 2 - 1867 (vollständiger Bildscan)
- Band 3 - 1869 (vollständiger Bildscan)
- Leitfaden für Pandekten-Vorlesungen, Marburg [u.a.]
- Band 1,1: (1. Buch: Allg. Lehren) - 1843(vollständiger Bildscan)
- Band 1,2: (2. Buch: S.g. Familienrecht; 3. Buch: Dingliche Rechte) - 1843 (vollständiger Bildscan)
- Band 2: (4. Buch: Das Erbrecht) - 1843 (vollständiger Bildscan)
- Band 3: (5. Buch: Die Obligationen) - 1849 (vollständiger Bildscan)
Literatur
- Hans-Peter Haferkamp: Karl Adolph von Vangerow (1808–1870). Pandektenrecht und „Mumiencultus“. In: ZEuP. 16. Jg., Bd. 2, 2008, S. 813–844.
- Genealogisches Handbuch des Adels, Adelige Häuser A. Band XVII, Seite 493, Band 81 der Gesamtreihe, C. A. Starke Verlag, Limburg (Lahn) 1983.
Einzelnachweise / Anmerkungen
- Lehrbuch der Pandekten, 7., verm. u verb. Aufl, Marburg [u.a.]
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