- Viktor von Meibom
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Viktor von Meibom (* 1. September 1821 in Kassel; † 28. Dezember 1892 ebenda; vollständiger Name: Viktor Reinhard Karl Friedrich von Meibom) war ein deutscher Rechtswissenschaftler.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Meibom besuchte das Lyceum Fridericianum und ab dessen Aufhebung 1835 das Kurfürstliche Gymnasium zu Cassel bis zum Abitur 1839. Meibom studierte ab Ostern 1839 Jura in Marburg. Dort hörte er in Straf- und Zivilrecht Adolph von Vangerow und in Kirchenrecht Aemilius Richter. Im Marburg trat er im Wintersemester 1839/40 in das neugegründete Corps Hasso-Nassovia zusammen mit seinem Vetter Otto von Gehren ein und wurde im nächsten Semester Fuchsmajor. Im Sommersemester 1840 ging er nach Berlin. Dort hört er noch Savigny sowie Homeyer und Heffter. Zum Sommersemester 1841 kehrte er nach Marburg zurück und hörte zur Examensvorbereitung Duncker (Zivilprozessrecht), Löbell (Kriminalprozessrecht), Wetzell Pandektenexaminatorium und bei Endemann (Zivilprozessrechtspraktikum). In Kurhessen musste man zwei Examina, ein universitäres und ein staatliches, bestehen, die er in der zweiten Hälfte des Jahres 1842 ablegte. Nach Beendigung seiner Studien trat er im Januar 1843 in den kurhessischen Justizdienst und wurde Referendar am Obergericht in Kassel. 1847 legte er das Assessorexamen („sehr gut“) ab. Anfang Februar wurde er als Legationssekretär seinem Onkel, der der kurhessische Bundestagsgesandte in Frankfurt war, beigeordnet. Im März wurde er dem Nachfolger Sylvester Jordan beigeordnet. Das „tolle Jahr 1848“ erlebte er in Frankfurt. Er besuchte alle Sitzungen der Nationalversammlung, und verkehrte mit den Abgeordneten des linken und rechten Zentrums auf der Mainlust und hatte Zugang zu deren exklusiven Zusammenkünften. Auf eigenen Wunsch wurde er zum 1. Februar 1849 an das neugeschaffene Rotenburger Obergericht versetzt. Im März 1950 lehnte er einen Karrieresprung zum Referenten im Außenministerium im neuen reaktionären Kabinett Hassenpflug auf Grund seiner nationalliberalen Überzeugung ab. Im Kurhessischen Verfassungskonflikt stand er auf der Seite der „notorische Steuerverweiger und Widerständischen“ und bekam am 11. Dezember acht zu verköstigende Strafbayern aufgezwungen. Vier Tage später wurde die Zahl auf 20 erhöht. Daher reichte das gesamte Gericht Rücktrittsgesuche ein. Als das Oberappellationsgericht Kassel einknickte, gab auch das Rotenburger Gerichtspersonal auf. Hassenpflug reduzierte im darauffolgenden Jahr die Obergerichte auf Fulda und Kassel um so die reniten Obergerichtsräte zu entfernen. Meibom wurde kam glimpflich davon und wurde lediglich an das neugeschaffene Kriminalgericht in Marburg als Unterstaatsprokurator versetzt. Zugleich war er Leiter des Schwerverbrechergefängnises im Marburger Schloss. In Marburg lernte er Paul Roth kennen, mit dem er gemeinsam sein erstes wissenschaftliche Werk "Curhessische Privatrecht" erarbeitete. Unbefördert und mit der Stellung unzufrieden, wurde er 1858 auf Vermittlung Reinhold Paulis (dessen Vater hat Meibom getraut) auf eine Professur für deutsches Recht an der Universität Rostock berufen, obwohl er weder Doktorgrad hatte und nicht habilitiert hatte. In Rostock traf er wieder auf Roth. Die Freundschaft zerbrach aber, weil Meibom Roth in einer Rezension verriss.[1] 1863 war er für ein halbes Jahr Mecklenburger Vertreter in der Dresdner Kommission zur Ausarbeitung eines allgemeinen deutschen Obligationenrechts. 1866 nahm er einen Ruf nach Tübingen an.1872 erhielt das Ritterkreuz I. Klasse des Ordens der Württembergischen Krone. 1873 wurde er Ordinarius an der Universität Bonn. Er hatte sich die Ernennung zum Geheimen Justizrat ausbedungen um es dem gleichzeitig berufenen Kanonisten Schulte gleich zu tun. Bereits 1875 gab er die akademische Laufbahn auf und wurde Rat beim Reichsoberhandelsgericht auf Anregung seines Freunds Robert Römer. Er setzte sich gegen favorisierten Paul Laband bei der Berufung an das Gericht als Nachfolger von Levin Goldschmidt durch. Er war dort Spezialist für Urheberrechts- und Patentsachen. Nach dessen Auflösung trat er zum 1. Oktober 1879 zum Reichsgericht über, wo er zunächst Mitglied des II. Zivilsenats wurde. Als Gemeinrechtler kam er 1880 in den für ihn passenderen I. Zivilsenats. Er hat die Geschäftsordnung des Reichsgerichts entworfen.[2]. Wegen Kränklichkeit und weil er bei der Kommission zur Revision des Patentgesetzes übergangen wurde, reichte er Ende 1886 sein Pensionsgesuch ein. 1887 trat er in den Ruhestand, den er in Kassel verbrachte. Es wurde ihm zum Ruhestand der Rote Adlerorden II. Klasse verliehen.
Familie
Seine Tochter Paula (1857–1947) heiratete Karl von Weizsäcker und seine Tochter Susette (1856-1931) Gustav Friedrich Eugen Rümelin.
Werke
- Uebersicht über den dermaligen Stand der Gesetzgebung in Kurhessen und die neuesten Schriften über kurhessisches Recht, Schletters Jahrbücher der deutschen Rechtswissenschaft und Gesetzgebung, Band 2 (1857) S. 246ff..
- Kurhessisches Privatrecht, (gemeinsam mit Paul Roth) Band 1 (1858), (Google-Books).
- Über Realschulden und Reallasten, Jahrbuch des gemeinen deutschen Rechts Band 4 (1860), S. 442ff..
- Das deutsche Pfandrecht (1867), (Digitalsat bei MPIER und Google-Books).
- Ueber den Vorzug eingeklagter und bis zur Exekutionsinstanz verfolgter Forderungen im Konkurse, AcP Band 52 (1869), S. 295-321.
- Mecklenburgisches Hypothekenrecht (1871), (MPIER-Digitalisate der Ausgabe von 1871 und 1889)
- Gutachten für den 19. Deutschen Juristentag über die Frage, ob der Grundsatz „Kauf bricht Miete“ im bürgerlichen Gesetzbuch Aufnahme finden soll, Verhandlungen des 19. Deutschen Juristentages Band 1 (1888), S. 1ff..
- Der Immobilienarrest im Geltungsbereiche der deutschen Civilprozeßordnung (1888) (MPIER-Digitalisat), zugleich AcP Band 72 (1888), 332ff.
- Zum Hypotheken- und Grundschuldrecht des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das deutsche Reich, AcP Band 74 (1889), S. 337ff..
- Die Grundzüge des Grundbuchrechts des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuches für das deutsche Reich, AcP Band 75 (1889), S. 430ff..
- Bemerkungen zum Entwurfe eines Gesetzes betreffend die Abänderung des Patentgesetzes (1890), (MPIER-Digitalisat).
- Die Lebenserinnerungen des Juristen Viktor von Meibom (1821-1892): ein Juristenleben zwischen Theorie und Praxis, mit Vorwort von Jürgen Vortmann, 1992.
Literatur
- Academische Monatshefte 9 (1892/93), S. 434
- Johann Friedrich von Schulte: Meibom, Viktor von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 52, Duncker & Humblot, Leipzig 1906, S. 283–286.
- Jürgen Vortmann: Meibom, Viktor von. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 16, Duncker & Humblot, Berlin 1990, S. 632.
Einzelnachweise
- ↑ Rezension in Jahrbücher der deutschen Rechtswissenschaft und Gesetzgebung, Band 6 (1860), S. 359ff.
- ↑ Die Lebenserinnerungen des Juristen Viktor von Meibom (1821-1892): ein Juristenleben zwischen Theorie und Praxis, mit Vorwort von Jürgen Vortmann, 1992, S. 125; Geschäftsordnung des Reichsgerichts abgedruckt in der Zeitschrift für deutschen Zivilprozeß, Band 10 (1887),S. 442ff.
Weblinks
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