Karl Friedrich Wilhelm von Gerber

Karl Friedrich Wilhelm von Gerber
Karl von Gerber, sächsischer Staatsminister

Karl Friedrich Wilhelm Gerber, ab 1859 von Gerber (* 11. April 1823 in Ebeleben, Kyffhäuserkreis, Thüringen; + 23. Dezember 1891 in Dresden), Prof. Dr.jur., war ein bedeutender Jurist und königlich sächsischer Staatsminister und Kultusminister.

Inhaltsverzeichnis

Familie

Er entstammte einer thüringischen Familie und war der Sohn des Professors Friedrich Gerber (1775-1859), Rektor der Stiftsschule in Ebeleben und anschließend des Gymnasiums in Sondershausen (Kyffhäuserkreis), und dessen zweiter Ehefrau Wilhelmine Köppel (1794-1858).

Gerber heiratete in erster Ehe am 9. September 1848 in Sondershausen Rosalie von Bloedau (* 7. Januar 1829 in Sondershausen; † 31. Dezember 1859 in Sondershausen), die Tochter des erst am 23. November 1835 in den Schwarzburg-Sondershausener Adelsstand erhobenen Dr.med. Karl von Bloedau (1804-1886), Fürstlich Schwarzburg-Sondershausener Geheimrat und Leibarzt, und der Jeannette von Kauffberg (1810-1878). Aus dieser Ehe stammten die drei Kinder Luise, Klara und Richard.

In zweiter Ehe heiratete er am 16. Mai 1861 deren jüngere Schwester Helene von Bloedau (* 4. September 1838 in Sondershausen; † 12. Februar 1909 in Sondershausen). Mit ihr hatte er die beiden Kinder Marie und Karl.

Mit Verleihung des Ritterkreuzes zum Orden der Württembergischen Krone wurde Gerber am 27. September 1859 in den württembergischen persönlichen Adelsstand erhoben. Als königlich sächsischer Kultusminister wurde er am 18. Juni 1878 in Dresden in den sächsischen erblichen Adelsstand erhoben.

Leben und politisches Wirken

Nach seinem 1840 begonnenen Studium der Rechtswissenschaft habilitierte sich Gerber 1844 an der Universität Jena und wurde 1847 Professor an der in Universität Erlangen. 1851 wechselte er an die Universität Tübingen. Als Vizekanzler und seit 1856 Kanzler der Universität Tübingen besaß er Kraft seines Amtes von 1851 bis 1862 ein Mandat im württembergischen Landtag.

1862 folgte Gerber einem Ruf als Professor nach Jena, ging aber schon im folgenden Jahr 1863 an die Universität Leipzig. 1867 wurde er zum Mitglied des verfassunggebenden norddeutschen Reichstags gewählt.

Gerber beteiligte sich maßgeblich an der synodalen Umgestaltung der sächsischen Landeskirche. Nach dem Rücktritt Johann Paul von Falkensteins wurde er mit dem Amt des Kultusministers betraut. Er setzte die Reform der Landeskirche um und erreichte ein neues Volksschulgesetz. Die folgenden 20 Jahre widmete er ganz den Verwaltungsarbeiten des Kirchen- und Bildungswesens und publizierte kaum noch auf rechtswissenschaftlichem Gebiet. Außerdem sind zu nennen der Landeslehrplan von 1878, das Gymnasialgesetz von 1876 und der Ausbau der Lehrerseminare. Er förderte wie Falkenstein die Universität Leipzig (namentlich durch großzügige Bauwerke, z. B. die Universitätsbibliothek). Nachdem Alfred von Fabrice gestorben war, übernahm Gerber im Frühjahr 1891 auch noch die Gesamtleitung der sächsischen Politik, verstarb aber im gleichen Jahr.

Die Technische Universität Dresden hat im Jahre 1991 eines ihrer Gebäude nach Karl von Gerber benannt. In diesem ist die Juristische Fakultät sowie die Zweigbibliothek Recht untergebracht.

Der Rechtswissenschaftler

Gerber galt als einer der großen Juristen seiner Zeit auf dem Gebiet des Privatrechts. Er wird immer wieder an die Seite von Rudolf von Jhering gestellt. Gerber war auch für das Staatsrecht von Bedeutung und vertrat eine antiliberale, konservative und monarchistische Richtung, obgleich sein staatsrechtliches System durchaus demokratische Anknüpfungspunkte bot. Seine staatsrechtlichen Anschauungen leben in Deutschland vielfach fort, weil Gerber mit seinen einerseits positivistischen Beschreibungen und andererseits an abstrakten Prinzipien orientierten Betrachtungsweise epochemachend wirkte.

Er wurde am 1. Juli 1872 zum Ehrenmitglied der Sächsischen Akademie der Wissenschaften gewählt.

Werke

  • System des deutschen Privatrechts, mehrere Bände 1848/49.
  • Grundzüge eines Systems des deutschen Staatsrechts, 1865.

Literatur

  • Jördis Bürger, Carl Friedrich Wilhelm von Gerber als sächsischer Kultusminister. Eine rechts- und verfassungsgeschichtliche Untersuchung zu seinem rechtlichen und politischen Wirken im Spannungsfeld von Staat und Kirche im ausgehenden 19. Jahrhundert (= Dresdner Schriften zum öffentlichen Recht 4), Verlag Peter Lang, Frankfurt am Main usw., 2007, ISBN 978-3-631-55784-6
  • Mario G. Losano: Der Briefwechsel zwischen Jhering und Gerber. Teil 1 (= Abhandlungen zur Rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung; 55/1), Ebelsbach 1984.
  • Mario G. Losano: Studien zu Jhering und Gerber. Teil 2 (= Abhandlungen zur Rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung; 55/2), Ebelsbach 1984.
  • Susanne Schmidt-Radefeld: Carl Friedrich von Gerber (1823-1891) und die Wissenschaft des deutschen Privatrechts (= Schriften zur Rechtsgeschichte; 105), Berlin 2003 (beruht weitgehend auf Losano, hat aber die neueste Literatur).
  • Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Adeligen Häuser, Teil B 1933, Seite 177, Verlag Justus Perthes, Gotha 1933

Weblinks


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