Karl Hau

Karl Hau
Carl Hau

Carl Hau (ursprünglich Karl Hau, * 3. Februar 1881 Großlittgen bei Wittlich; † 5. Februar 1926 in Tivoli) war ein deutscher Jurist, der im Juli 1907 in Karlsruhe wegen Mordes an seiner Schwiegermutter Josefine Molitor zum Tode verurteilt wurde. Der Indizienprozess war in der überregionalen Presse kontrovers diskutiert worden, nach der Urteilsverkündung kam es zu Tumulten. Zu lebenslänglicher Haft begnadigt, wurde Hau nach 17 Jahren Haft freigelassen, nachdem die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt worden war. Hau verfasste daraufhin zwei Bücher, in denen er den Prozess und die Haftzeit aus seiner Sicht schilderte. Die im Ullstein Verlag erschienenen Berichte wurden zu Bestsellern. Das badische Justizministerium widerrief 1925 unter anderem wegen dieser Veröffentlichungen die Aussetzung der Strafe. Es kam zu neuen Debatten in der Presse über den Fall und über die Meinungsfreiheit von ehemaligen Häftlingen. Carl Hau starb auf der Flucht in Italien am 5. Februar 1926.

Inhaltsverzeichnis

Jugend und Ausbildung

Hau war der Sohn des Bankdirektors Johan Baptist Hau, seine Mutter verstarb, als er 3 Jahre alt war. Nach dem Abitur am Friedrich-Wilhelm Gymnasium in Trier studierte er Rechtswissenschaft in Freiburg im Breisgau und Berlin. 1901 erkrankte er an Lungentuberkulose, so dass er an verschiedenen Orten Erholung suchte, zuletzt in Ajaccio auf Korsika. Dort lernte er Frau Molitor mit ihren Töchtern Lina und Olga kennen.

Vorgeschichte der Tat

Die Familie des Medizinalrates Franz Molitor lebte seit 1897 in einer Parkvilla in der Stadelhoferstraße 11 in Baden-Baden. Aus der Ehe waren sechs Töchter und ein Sohn hervorgegangen. Nach dem Tod des Medizinalrates im Februar 1901 lebte seine Witwe, Josefine Molitor, mit ihren Töchtern Lina und Olga allein in der Villa. Vier weitere Töchter und ein Sohn hatten Baden-Baden schon vor dem Tod des Vaters verlassen.

Karl Hau lernte Josefine Molitor und ihre Töchter Lina und Olga im Frühjahr 1901 bei einem Urlaubsaufenthalt in Ajaccio auf Korsika kennen. Es folgte ein weiteres Treffen auf der Weiterreise in Montreux. Es gelang Hau, die drei Damen durch sein verbindliches und gebildetes Auftreten für sich einzunehmen, beide Töchter fühlten sich zu ihm hingezogen. Im Mai 1901 besuchte Hau, der in Freiburg im Breisgau Jura studierte, die Familie in Baden-Baden.

Danach hielt er weiter Briefkontakt mit Lina Molitor, die sich heimlich mit ihm in Luzern und Freiburg traf. Im Juni 1901 kam es zu einer Flucht des Paares in die Schweiz, die schließlich in Realp am St. Gotthard endete, als die von Linas Konto abgehobenen 2000 Reichsmark ausgegeben waren. Es ist unklar, ob Lina Molitor und Karl Hau tatsächlich geplant hatten, gemeinsam Selbstmord zu begehen, und welche Motive dafür im Vordergrund gestanden haben könnten. Reiner Haehling von Lanzenauer sieht den großen Altersunterschied, Lina war 5 Jahre älter, als möglichen Grund an.[1] Lina Molitor wurde von einer aus der Nähe abgefeuerten Pistole an der Brust getroffen, war jedoch nur leicht verletzt. Wer geschossen hatte, wurde nie geklärt. Linas Mutter und Haus Vater trafen, von Hau alarmiert, kurz darauf in Realp ein. Der Vater bezahlte die offenen Rechnungen, und man drängte das Paar zur Heirat, um einen Skandal zu vermeiden. Die Hochzeit fand am 18. August 1901 in Mannheim statt.

Einen Monat nach der Heirat ließ sich das Paar in Washington D.C. nieder, wo Hau – nun unter dem Vornamen Carl – sein Jurastudium fortsetzte. 1903 wurde die Tochter Olga geboren. 1904 erlangte Hau den Bachelor of Law und hielt Kurse für Römisches Recht. 1906 wurde er für den District of Columbia als Rechtsanwalt zugelassen. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit wurde er vom türkischen Gesandten in Vertragsangelegenheiten beauftragt, was zu einer Anstellung als Sekretär des türkischen Generalkonsuls in Washington, Dr. Hermann Schoenfeld, führte. In dieser Eigenschaft unternahm Hau mehrere Geschäftsreisen in die Türkei, unter anderem, um für die Louisiana Purchase Exposition, die Weltausstellung in St. Louis, zu werben.

Die Tat

Carl Hau begab sich am 25. Oktober 1906 zusammen mit seiner Frau Lina, der gemeinsamen Tochter und seiner Schwägerin Olga Molitor nach Paris. Dort bewohnten sie das Hotel Regina. Am 29. Oktober erreichte Frau Josefine Molitor ein Telegramm mit dem Inhalt „Erwarte Dich mit dem nächsten Zug. Olga krank. Komme sofort, Lina.“ Frau Molitor begab sich darauf nach Paris, traf dort aber ihre Töchter wohlbehalten an, Lina war kein Telegramm bekannt. Josefine Molitor vermutete daraufhin, dass das Telegramm dazu gedient habe, sie aus ihrem Hause zu locken. Sie begab sich daraufhin am 31. Oktober mit ihren Töchtern Olga und Fanny nach Baden-Baden zurück. Ihre Villa fand sie unversehrt vor. Wegen des Telegramms erstattete sie Strafanzeige. Carl Hau reiste gleichzeitig mit Lina und der gemeinsamen Tochter nach London weiter. In London erreichte die Familie ein Telegramm der Standard Oil Company, eines der Mandanten Carl Haus. In diesem Telegramm wurde er gebeten, sich unmittelbar nach Berlin zu begeben. Noch in London ließ er sich eine Perücke und einen falschen Bart anfertigen und erwarb einen langen schwarzen Mantel. Anschließend reiste er nach Deutschland, allerdings nicht nach Berlin, sondern nach Frankfurt am Main, wo er am 3. November eintraf. Den Bart hatte er während der Reise weggeworfen. In Frankfurt schickte er ein Telegramm an seine Frau, nach dem das Treffen nach Frankfurt verlegt worden sei. Er ließ sich erneut einen falschen Bart anfertigen und die in London erworbene Perücke farblich an den Bart anpassen. Am Dienstag, dem 6. November 1906, fuhr er um 10:30 Uhr mit dem D-Zug nach Baden-Baden. Dort fiel er wegen des falschen Bartes verschiedensten Personen auf. Er konnte in Baden-Baden bis kurz vor der Tat beobachtet werden.

Am Abend des 6. Novembers um 17:20 Uhr erreichte Frau Josefine Molitor ein Anruf. Das Dienstmädchen, das den Anruf annahm, meinte, die Stimme Carl Haus erkannt zu haben. Sie teilte dies Frau Molitor mit, die das aber nicht weiter beachtete. Der Anrufer behauptete, der Vorsteher des Hauptpostamtes in Baden-Baden zu sein. Er behauptete weiter, dass Frau Molitor sich umgehend zum Postamt begeben müsse, da ein von ihr reklamiertes Aufgabeexemplar eines Telegramms aufgefunden worden sei. Einwände, sie wolle sich wegen des schlechten Wetters nicht zum Postamt begeben, wurden zurückgewiesen. Josefine Molitor begab sich daraufhin gemeinsam mit ihrer Tochter Olga entlang der Kaiser-Wilhelm-Straße zum Hauptpostamt. In Höhe Lindenstaffeln wurde von hinten aus etwa zehn Metern Entfernung ein Schuss auf Josefine Molitor abgegeben. Der Schuss war aus einem Revolver mit einem Kaliber von etwa 6 mm abgegeben worden und verletzte Frau Molitor am linken Lungenflügel und durchstieß beide Herzkammern. Olga Molitor konnte nur eine schlanke Gestalt mit langem, dunklem Mantel und einem großen Hut wahrnehmen, die sich aus einer Nische löste und rasch entfernte. Andere Augenzeugen der Tat gab es nicht.

Der Prozess

Vorverfahren

Aufgrund von Zeugenaussagen, wonach Hau in Baden-Baden gesehen wurde, und der Aussage des Dienstmädchens, dass sie Carl Hau eindeutig am Telefon erkannt habe, erging rasch ein Haftbefehl, welcher bereits am Abend des 7. Novembers von der britischen Polizei in London vollstreckt wurde. Anfang des Jahres 1907 wurde er dann ausgeliefert. Noch während der Untersuchungshaft in Karlsruhe teilte ihm seine Frau mit, dass sie glaube, er sei der Täter gewesen. Sie ertränkte sich kurz darauf selbst nahe Zürich im Pfäffikersee. Sie hatte noch verfügt, dass das gemeinsame Kind einen neuen Namen erhalten und bei einer anderen Familie aufwachsen sollte.

Hauptverhandlung

Das Gebäude des Landgerichtes Karlsruhe, in dem der Prozess stattfand.

Die beschauliche Hauptstadt Karlsruhe des Großherzogtums Baden war dem Mord-Prozess kaum gewachsen. Gerade einmal 100 Meter vom Landgericht Karlsruhe entfernt residierte der Großherzog, die Infanterie nur einen Häuserblock entfernt. Vor dem Gerichtsgebäude des Landgerichts Karlsruhe bildeten sich nicht enden wollende Schlangen von Bürgern, die den Prozess verfolgen wollten. Zunächst waren die gesamten regulären Polizeikräfte der Stadt und des Kreises Karlsruhe (70 Beamte) aufgeboten worden, um des Andrangs von Neugierigen Herr zu werden. Bald zeigte sich, dass dies nicht ausreichte, es wurde zunächst auf die berittene Gendarmerie und schließlich auf das Militär zurückgegriffen. Am Tage der Urteilsverkündung hielten sich etwa 20.000 Schaulustige um das Gebäude des Gerichtes auf. Ein derartiger Auflauf von Neugierigen, einschließlich des mehrfachen Versuchs, Postenketten zu durchbrechen, war bis dahin im Deutschen Reich unbekannt gewesen.

Als Verteidiger hatte der Vater des Angeklagten den Rechtsanwalt Dr. Eduard Dietz, Landgerichtsrat a.D., beauftragt, dem Hau aber nicht vertraute. In seinem Buch Das Todesurteil schreibt er:

Wir saßen uns in dem Zimmer mit der Glastür gegenüber, er verlangte Aufschluß über dieses und jenes. Ich konnte ihm kein Vertrauen schenken. Die Unterredung verlief für beide Teile unbefriedigend. Endlich sagte er mir: »Wenn sich die Sache so verhält, bleibt mir nichts anderes übrig, als Ihre Verteidigung in der Weise zu führen, als hielte ich Sie für schuldig.« Darauf entgegnete ich: »Das können Sie halten, wie Sie wollen.« Er faßte das als ein Geständnis auf.

Weitere Prozessbeteiligte waren der Vorsitzende Richter Dr. Eller und Staatsanwalt Dr. Bleicher, Hauptzeugin war Olga Molitor.

Die Hauptverhandlung begann am 17. Juli 1907 vor dem Schwurgericht des Landgerichtes Karlsruhe. Sie sollte fünf Tage dauern. Im Laufe der Verhandlung wurden insgesamt 72 Zeugen und neun Sachverständige vernommen. Die internationale Presse – etwa die New York Times[2][3][4] – berichtete über den Kriminalfall.

Verhalten des Angeklagten

Zu Beginn der Verhandlung verneinte der Angeklagte die Frage nach seiner Schuld, verweigerte auf weitere Fragen aber die Aussage. Er räumte im Laufe der Verhandlungen allerdings ein, dass er das Pariser Telegramm verfasst habe und sich am Tag der Tat in Baden-Baden aufgehalten habe. Das Telegramm habe er verfasst, da seine Ehefrau eifersüchtig auf ihre Schwester Olga gewesen sei. Die Depesche erschien ihm der sicherste Weg, das Zusammensein mit beiden Schwestern zu beenden, indem Josefine Molitor Olga mit sich nehme. Auf Nachfragen, ob Grund zur Eifersucht bestanden habe, verweigerte Hau zunächst die Aussage. Später räumte er ein, sich stärker zu Olga hingezogen gefühlt zu haben. Deshalb habe er auch das angebliche Telegramm der Standard Oil Company verfasst und sich nach Baden-Baden begeben, da er Olga Molitor nochmal habe sehen wollen. Er bestritt aber weiterhin, den Schuss abgegeben zu haben.

Zeugenaussagen

Olga Molitor wurde im Laufe des Prozesses mehrfach vernommen. Sie beschrieb in der ersten Vernehmung, wie sie mit ihrer Mutter das Haus verließ, die Kaiser-Wilhelm-Straße entlang ging und dass sie Schritte von jemandem hörten, der ihnen folgte. Dann beschrieb sie die Situation während der Tat. Fragen, ob sie ihrer Schwester Grund zur Eifersucht gegeben habe, verneinte sie. Sie hätte entsprechende Avancen Haus auch zurückgewiesen, falls er sich offenbart hätte. In späteren Vernehmungen räumte sie dann ein, dass ihre Schwester eifersüchtig gewesen sei, Haus Frau habe sie etwa gebeten, nicht zu kostbare Kleidung zu tragen. Es sei auch zu Auseinandersetzungen zwischen ihr und ihrer Schwester gekommen.

In der Folge des Aussageverhaltens von ihr und Hau neigte sich die öffentliche Meinung mehr und mehr zugunsten Haus. Schließlich wurde Olga Molitor angepöbelt, wo sie sich auch in der Öffentlichkeit zeigte. Nach ihrer letzten Vernehmung musste die Polizei eingreifen, damit sie und ihre Angehörigen sich in einer Droschke zurück ins Hotel begeben konnten. Eine Menschenmenge von mehreren hundert Personen folgte unter Pfiffen der Droschke.

Vernommene Zeugen beschrieben, wie sie den Angeklagten mit seinem falschen Bart am Tattag in Karlsruhe beobachtet hätten. Besonderes Aufsehen erregte die Aussage einer Frau, die aussagte, sie habe Mutter und Tochter getroffen, kurz bevor sie den Tatort erreichten. Zuvor sei ihr ein Herr mit schwarzem Vollbart aufgefallen, der bergan geeilt sei. In diesem wollte sie Carl Hau erkannt haben. Den Damen sei aber ein anderer, älterer Herr, ebenfalls mit Bart, gefolgt. Es habe sich mit Sicherheit um unterschiedliche Personen gehandelt. Aufsehen erregte auch ein ehemaliger Zellengenosse Haus, der als Zeuge für Äußerungen Haus in der Haft vernommen wurde. Dieser verweigerte trotz eines angedrohten Ordnungsgeldes und angedrohter Ordnungshaft die Aussage. Er bekräftigte allerdings, dass er meine, Hau sei, nach den Äußerungen des Angeklagten ihm gegenüber, unschuldig.

Sachverständigengutachten

Die für den Geisteszustand des Angeklagten hinzugezogenen Sachverständigen Alfred Hoche und Gustav Aschaffenburg beschrieben Hau als einen begabten und hochintelligenten Mann, der allerdings ungleichmäßig begabt sei. Einerseits sehr sensibel und weichlich würde er aber unter einem Mangel an Selbstzucht leiden. Er sei durchaus in der Lage, ein einmal ins Auge gefasstes Ziel zu verfolgen, neige aber zu Selbstsucht, Sprunghaftigkeit und zu impulsiven Handlungen. Er verfüge über eine erhebliche Phantasie, bis hin zu Aufschneiderei und Größenwahn. Insgesamt sei er aber stets Herr seines Willens gewesen.

Plädoyers und Urteil

Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine Verurteilung Haus. Er habe die Gelegenheit zur Tat gehabt und ein Motiv: Er habe es auf das Erbteil seiner Frau abgesehen gehabt. Die Verteidigung beantragte einen Freispruch aus Mangel an Beweisen. Hau habe sich eher wie ein sinnloser Verliebter verhalten, nicht wie ein Raubmörder. Das von der Staatsanwaltschaft aufgebaute Indiziengebäude sei nicht zu halten. Gleichwohl erkannten die Geschworenen Carl Hau für schuldig. Er wurde zum Tode verurteilt.

Von Carl Hau gegen das Urteil eingelegte Rechtsmittel blieben letztlich ohne Erfolg. Am 12. Oktober 1907 wies das Reichsgericht die eingelegte Revision zurück. Ein Antrag auf Durchführung eines Wiederaufnahmeverfahrens blieb erfolglos. Allerdings begnadigte der Großherzog von Baden Hau am 1. Dezember 1907 und wandelte das Todesurteil in eine lebenslange Freiheitsstrafe um.

Folgeprozesse

Nach dem Schuldspruch wurden der Fall und der Prozess noch über Wochen in den Zeitungen und der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Das Prozessergebnis wurde vielfach als unbefriedigend empfunden und kritisiert. Insbesondere das Motiv zur Tat wurde von den Kritikern des Urteils als unbefriedigend empfunden. Die Geschworenen hätten – so etwa die Berliner National-Zeitung und und das Berliner Tageblatt – die Beweislage nicht ausreichend berücksichtigt.

Besonders Olga Molitor wurde in der Folge vielfach angegriffen. Sie wurde teilweise als verkommen dargestellt, und ihr wurde zum Teil unterstellt, die wahre Täterin zu sein. Sie wehrte sich durch Strafanzeigen wegen Beleidigung, was zu Folgeprozessen führte. Insbesondere ein Prozess gegen Redakteure der Zeitungen Badischer Landsmann und Badische Presse erregten nochmals Aufsehen. Der Badische Landsmann hatte am 7. August 1908 eine Meldung veröffentlicht, dass neue Beweise aufgetaucht seien, nach denen Hau unschuldig sei, aber Olga Molitor die Täterin sei. Die Badische Presse hatte diese Meldung abgedruckt. Während das Verfahren gegen den Redakteur des Badischen Landsmanns nach einer Entschuldigung und der darauf folgenden Rücknahme der Strafanzeige eingestellt wurde, wurde der andere Redakteur zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt. In dem Verfahren wurde der Fall nochmals aufgerollt, das Schwurgerichtsurteil von 1907 aber erneut bestätigt.

Haftzeit

Zwölf Jahre der Freiheitsstrafe verbüßte Carl Hau in Einzelhaft. Während der Haftzeit übersetzte er Rudolf von Jherings Werk Der Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung ins Englische. Ein von ihm im Laufe der Haftzeit gestellter Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wurde abgewiesen.

Nach 17 Jahren wurde Hau schließlich vorzeitig aus der Haft entlassen. Aufgrund der Erfahrungen mit dem Prozess war die Entlassung mit zwei auflösenden Bedingungen verbunden. Erstens sollte er Olga Molitor nicht angreifen und zweitens den Fall nicht zum Gegenstand sensationeller Darstellungen machen.

Der Autor

Hau verfasste zwei Bücher, in denen er den Prozess und die Haftzeit aus seiner Sicht schilderte. Die im Ullstein Verlag erschienenen Berichte wurden zu Bestsellern.

  • Das Todesurteil: Die Geschichte meines Prozesses, Ullstein A. G., Berlin 1925 (E-Text und Scans bei Wikisource).
  • Lebenslänglich: Erlebtes u. Erlittenes, Ullstein A. G., Berlin 1925.

Diese Veröffentlichungen wurden staatlicherseits als Verstoß gegen die Bedingungen seiner Entlassung betrachtet, es wurde am 27. November 1925 erneut ein Haftbefehl erlassen. Hau entzog sich dem, indem er nach Italien floh, dort beging er 1926 Selbstmord.

Nachwirkungen

Bereits 1925/1926 wurde unter der Regie von Lupu Pick der Film Karl Hau – Träger eines Menschenschicksals gedreht. Der Film wurde zunächst von der Filmprüfstelle Berlin freigegeben, nur die Vorführung vor Jugendlichen wurde untersagt. Am 23. März 1926 untersagte die Film-Oberprüfstelle aber die Vorführung ganz.[5]

Schon 1928 verarbeitete Jakob Wassermann die Umstände der Tat in seinem Roman Der Fall Maurizius, den der französische Regisseur Julien Duvivier 1953 als Vorlage für seinen Spielfilm L’Affaire Maurizius benutzte. In den 1960er Jahren wurde für das deutsche Fernsehen ein Film über den Mord produziert. Anklänge an das Geschehen finden sich auch in dem Roman Lichtenbergs Fall von Georg Oswald.

2006 veröffentlichte der Schriftsteller Bernd Schroeder den Roman Hau, in dem er sich dem Fall auf fiktiver Basis näherte. Hau wurde in dem Roman als zerrissener, widersprüchlicher und damit moderner Mensch dargestellt. Der Roman ist weitgehend als ein Sittengemälde Deutschlands der Spätwilhelminischen Zeit angelegt.[6] Das Buch wurde für den Deutschen Buchpreis 2006 nominiert.[7][8]

Anlässlich des hundertsten Jahrestages des Prozesses gegen Carl Hau fand im Museum für Literatur am Oberrhein im Prinz-Max-Palais in Karlsruhe 2007 die Ausstellung „Carl Hau: Ein Sensationsprozess in Karlsruhe“ statt.

Insgesamt wird der Fall Hau auch noch hundert Jahre nach dem Prozess in den Medien thematisiert.[9]

Literatur

  • Fritz Friedmann: Hau ist kein verstockter Mörder! Berlin, o. J. (Anfang 20. Jh.).
  • Reiner Haehling von Lanzenauer: Das Verbrechen des Karl Hau. In: Blick in die Geschichte Nr. 69, Institut für Stadtgeschichte Karlsruhe, 9. Dezember 2005 (Onlineversion).
  • Reiner Haehling von Lanzenauer: Das Strafverfahren gegen den Rechtsanwalt Karl Hau. In: ZGO 153 (2005), S. 545-568 (Volltext).
  • Reiner Haehling von Lanzenauer: Angeklagt wegen Mordes: Rechtsanwalt Karl Hau. In: Jahrbuch der juristischen Zeitgeschichte 7 (2005/2006), S. 389–414 (Volltext).
  • Carl Hau: Das Todesurteil. Die Geschichte meines Prozesses. Ullstein Verlag, Berlin 1925.
  • Maximilian Jacta (alias Erich Schwinge): Ein Mord ohne erkennbares Motiv - Der Fall Carl Hau in: ders. Berühmte Strafprozesse - Deutschland II, Goldmann Verlag, 1967
  • Paul Lindau: Karl Hau und die Ermordung der Frau Josefine Molitor. Hofmann, Berlin 1907.
  • Heinz Liepman: Verbrechen im Zwielicht - Berühmte Kriminalfälle aus den letzten Jahrzehnten. Weiss, Berlin-Schöneberg 1959 (auch: Bertelsmann Lesering 1959).
  • Erich Sello: Die Hau-Prozesse und ihre Lehren. Auch ein Beitrag zur Strafprozeßreform. Marquard, Berlin 1908.
  • Werner Münchbach: Festschrift 200 Jahre Badisches Oberhofge­richt ‑ Oberlandesgericht Karlsruhe. C. F. Müller, 2003.

Archivalien

  • Personalakte über Karl Hau, Hauptstaatsarchiv Stuttgart M 430/3 Bü 4218.
  • Bildnisse Karl Haus, Hauptstaatsarchiv Stuttgart M 708 Nr. 1189.

Romane über den Fall

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Reiner Haehling von Lanzenauer, S. 546f.'
  2. New York Times vom 9. November 1906
  3. New York Times vom 17. Juli 1907
  4. New York Times vom 7. Februar 1909
  5. Deutsches Filminstitut
  6. Rezension des Deutschlandfunks vom 10. September 2006
  7. Liste der Nominierungen für den Deutschen Buchpreis 2006
  8. Gerrit Bartels, Mit guten Chancen für den Deutschen Buchpreis 2006: Thomas Hürlimann und Bernd Schroeder, taz vom 26. August 2006
  9. Zum Beispiel Max Haines, Mother-in-law troubles, Toronto Sun vom 27. November 2005, Ulrich Zander, Ein gelebter Krimi, Berliner Morgenpost vom 15. Juli 2007

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