Karl von Ibell

Karl von Ibell

Carl Friedrich Emil von Ibell, auch Karl von Ibell (* 29. Oktober 1780 in Wehen (Taunusstein); † 6. Oktober 1834 in Bad Homburg vor der Höhe) war Amtmann, später Regierungspräsident des Herzogtums Nassau; danach Regierungspräsident der Landgrafschaft Hessen-Homburg.

Grab von Carl von Ibell in Frankfurt-Unterliederbach

Leben

Carl Friedrich Emil von Ibell wurde als Sohn des Amtmannes Carl Ibell im Wehener Schloss geboren. Er besuchte das Gymnasium in Idstein. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Göttingen (Staatsexamen 1801) begleitete er 1802 als Privatsekretär den Regierungspräsidenten Kruse von Nassau-Usingen zum Treffen der Reichsdeputation nach Regensburg, bei dem es um die Neuverteilung der Territorien der deutschen Staaten nach Napoleon Bonapartes Annexion aller linksrheinischen Gebiete ging.

Mit 35 war Ibell selbst Regierungspräsident im neu gegründeten Herzogtum Nassau. Politisch war er kompromissloser Vertreter einer freiheitlichen Landesverwaltung. Als solcher führte er zahlreiche liberale Reformen im Herzogtum Nassau durch, unter anderem die Aufhebung der Leibeigenschaft (1808), Beseitigung der Adelsprivilegien bei der Steuererhebung (1809) und das Freizügigkeitsgesetz (1810), nach dem jeder Nassauer Bürger seinen Wohnsitz frei wählen konnte. 1813/14 war er maßgeblich beteiligt an der Entwicklung der Nassauer Verfassung, der ersten eigenständigen auf deutschem Boden (zusammen mit Ernst Franz Ludwig Freiherr Marschall von Bieberstein und dem Freiherrn vom Stein).

1817 war Ibell maßgeblich beteiligt an der Vereinigung der lutherischen und reformierten Kirchen in Nassau.

Im Juli 1819 misslang ein auf Ibell gezieltes Attentat des Burschenschafters Karl Löning. Der Mordversuch war ein weiteres Glied in einer Kette von Ereignissen, die schließlich im gleichen Jahr zu den Karlsbader Beschlüssen führte, die der Unterdrückung nationaler und liberaler Bewegungen dienten. Sicher nicht ganz im Sinne Ibells.

1818 erhielt Ibell vom Herzog als Geschenk ein Landgut in Unterliederbach (heute ein Stadtteil von Frankfurt am Main). Er richtete dort eine Fortbildungsschule für schulentlassene Jugendliche ein, die er selbst finanzierte. Unterrichtet wurde Rechnen, Schönschreiben, Aufsatz und Feldmessen.

Nachdem Ibell in Konflikt mit den reaktionären Kreisen kam, die um ihre Privilegien fürchteten, wurde er 1821 vom nassauischen Herzog fallen gelassen und seines Amtes enthoben. Das Verhältnis zum Herzog hatte sich aber schon vorher getrübt durch den Streit, ob das Domänenvermögen und seine Erträge dem Herzog persönlich gehörten oder, nach Ibells Meinung, den Staatsfinanzen zuzuordnen sei.

1828 trat er in den Dienst des Landgrafen Friedrich VI. und dessen Nachfolger Ludwig von Hessen-Homburg. Hier stabilisierte er die Finanzen sowohl des Landes, als auch des Landesherren. Auch an dieser Wirkungsstätte erwies sich Ibell als Liberaler, der mit den zeitgemäßen Reformideen konform ging. Das bewies sich ebenso bei der Neuordnung der Gerichtsverfahren, wie bei der Neugestaltung des Schulwesens.

Aufgrund seines Einsatzes für den Deutschen Zollverein wurde ihm 1830 vom preußischen König der erbliche Familienadel verliehen.

In diesem Jahr erkrankte Ibell und gab sein Amt auf, vertrat Hessen-Homburg aber noch einmal 1834 bei einer Ministerialkonferenz in Wien, die Metternich einberufen hatte, um den deutschen Bundesstaaten eine absolutistische Verfassung aufzuzwingen. Enttäuscht zog sich Ibell auf seinen Landsitz in Unterliederbach zurück. Er starb im gleichen Jahr. Gut erhalten ist das Grab auf dem Friedhof bei der alten Dorfkirche in Unterliederbach, wo er neben seinem Sohn Dr. med Rudolf von Ibell (1814–1864) begraben liegt.

Wirkung


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