Katastrophenschutzeinheiten

Katastrophenschutzeinheiten
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Katastrophenschutzeinheiten sind hinsichtlich Stärke, Aufbau und Führungsstruktur festgelegte Gruppen von Helfern in den am Katastrophenschutz beteiligten Hilfsorganisationen. Ihre genaue personelle und materielle Ausstattung ist abhängig vom jeweiligen Fachdienst der Einheit und richtet sich nach landesspezifischen gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Die Definition der einzelnen Begriffe ist in der Dienstvorschrift 100 Führung und Leitung im Einsatz geregelt. Zusätzlich gibt es für jede Einheit entsprechende taktische Zeichen und Schreibweisen für die Einsatzstärke. Die erste Ziffer bezeichnet die Anzahl der Führer, die zweite die der Unterführer, die dritte die Anzahl der Helfer, wohingegen die vierte und letzte Ziffer die Gesamtstärke der Einheit repräsentieren.

Trupp

Ein Trupp besteht aus einem Truppführer und einem Helfer. Die allgemeine Kennzeichnung lautet 0/1/1/2. In der Feuerwehr haben selbstständige Trupps die Stärke 0/1/2/3. Damit kommt auch das Addidionsprinzip zum Tragen, wo 2 Trupps eine Staffel und 3 Trupps eine Gruppe bilden können.

Staffel

Eine Staffel besteht aus einem Staffelführer und 5 Helfern. Die allgemeine Kennzeichnung lautet 0/1/5/6. Die Staffel ist im KatS nur bei der Feuerwehr eine reguläre taktische Einheit. Ansonsten wird diese von den anderen Organisationen noch als "Führungsstaffel" bei größeren Einsatzverbänden verwendet.

Gruppe

Eine Gruppe besteht, im Gegensatz zu einem Trupp, aus einem Gruppenführer und insgesamt 8 Helfern. Die Einsatzstärke wird allgemein als 0/1/8/9 dargestellt.

Zug

Ein Zug besteht aus mindestens zwei Gruppen und zusätzlich einem Zugführer. Im Gegensatz zum Trupp und zur Gruppe wird der Zug nicht von einem Unterführer, sondern von einem Führer geleitet, woraus sich die Stärkemeldung 1/2/16/19 ableitet. In der Feuerwehr sollte nach FwDV 3 der Zug die Stärke 1/3/18/22 haben, da hier der Zugtrupp miteingerechnet wird.


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