Sanitätsdienst (Katastrophenschutz)

Sanitätsdienst (Katastrophenschutz)
Taktisches Zeichen des Sanitätsdienstes

Der Sanitätsdienst ist ein Fachdienst des Katastrophenschutzes in Deutschland. Seine Aufgabe ist die Versorgung von Verletzten und Erkrankten bei einem Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten. Dies umfasst vor allem die Schaffung von erforderlicher Infrastruktur durch Aufbau von Behandlungsplätzen und Einrichtung von Rettungsmittelhalteplätzen. Die Einheiten des Sanitätsdienstes bestehen aus ehrenamtlichen Helfern, die für ihre Tätigkeit eine entsprechende Fachdienstausbildung absolvieren.

Aufgaben des Sanitätsdienstes

Der Sanitätsdienst hat innerhalb des Katastrophenschutzes die Aufgabe, bei Eintritt eines Großschadensereignisses oder dem Vorliegen einer Gefahrenlage diejenigen Menschen zu versorgen, die durch diese Situation verletzt wurden oder erkrankt sind. Unverletzt Betroffene werden dagegen vom Betreuungsdienst übernommen. Der Sanitätsdienst arbeitet eng mit dem Rettungsdienst zusammen. Zu seinen Aufgaben gehören dabei:

Fachdienstabzeichen des Sanitätsdienstes
  • Heranführen von dringend benötigtem Material wie Tragen, Decken, Infusionen, Sauerstoffgeräten, Verbandstoffen usw. in der benötigten Menge an die Einsatzstelle
  • Schaffung von erforderlichen Infrastrukturen an der Einsatzstelle durch Einrichten eines Behandlungsplatzes
  • Suche von Verletzten
  • Erstversorgung von Verletzten
  • Übernahme von durch andere Helfer erstversorgten Verletzten und Transport zum Behandlungsplatz
  • Herstellen und Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit von Verletzten
  • Versorgung und Betreuung von Verletzten und Kranken bis zu deren Abtransport in die Klinik
  • Transport der Verletzten und Erkrankten in die Klinik
  • Übernahme der medizinischen Versorgung kontaminierter Verletzter
  • Durchführung der behelfsmäßigen Dekontamination
  • Durchführung der Registrierung und Dokumentation

Diese Aufgaben werden heutzutage vielfach durch die Errichtung und das Betreiben eines Behandlungsplatzes sichergestellt.

Einheiten des Sanitätsdienstes

Der Sanitätsdienst ist aus logistischen und einsatztaktischen Gründen in sogenannten Einheiten mit einer jeweils festgelegten Anzahl Helfer mit entsprechender Ausrüstung organisiert. Helfer mit einer entsprechenden Zusatzausbildung übernehmen dabei die Führung dieser Einheiten beziehungsweise ihrer Teileinheiten. Die Einheiten des Sanitätsdienstes sind wie die anderen Katastrophenschutzeinheiten durch ehrenamtliche Helfer besetzt und werden lokal von folgenden Organisationen gestellt:

Die materielle und finanzielle Ausstattung erfolgt durch den Bund (für den Bereich des Zivilschutzes), die Länder (als obere Katastrophenschutzbehörde), die Landkreise bzw. kreisfreien Städte (als untere Katastrophenschutzbehörde) sowie gegebenenfalls durch die Organisationen selbst. Die Einheiten des Sanitätsdienstes unterstehen im Einsatzfall der jeweils verantwortlichen unteren Katastrophenschutzbehörde. Die Alarmierung erfolgt je nach Ausstattung vor Ort durch Funkmeldeempfänger oder normale Fernsprecheinrichtungen. Im Regelfall ist der Sanitätsdienst in allen Bundesländern pro Landkreis oder kreisfreier Stadt mit mindestens einer Einheit in Zugstärke vertreten. Ausnahme ist hier Rheinland-Pfalz, das lediglich eine Schnelleinsatzgruppe pro Kreis/Stadt vorschreibt.

Schnelleinsatzgruppe (SEG)

Schnelleinsatzgruppen haben gegenüber den regulären Einheiten des Katastrophenschutzes eine deutlich kürzere Vorlaufzeit von der Alarmierung bis zum Eintreffen am Einsatzort, in der Regel 30 Minuten für eine Schnelleinsatzgruppe gegenüber zwei Stunden für Katastrophenschutzeinheiten. Schnelleinsatzgruppen mit Ausrichtung auf den Sanitätsdienst existieren bereits seit geraumer Zeit und an vielen Standorten in Deutschland. Eine Schnelleinsatzgruppe hat eine Stärke von sechs bis fünfzehn Helfern.

Gerätewagen einer Sanitätsdienst-Einheit des DRK

Sanitätszug

Der Sanitätszug war ehemals die Standardeinheit des Sanitätsdienstes und ist in dieser Form noch immer Teil des Katastrophenschutzes einiger Länder. Seine genaue Stärke und Ausstattung ist abhängig von landesspezifischen Bestimmungen. Der gesamte Sanitätszug war im Stärke- und Ausstattungsnachweis (STAN) für die mittlerweile aufgelösten Bundeseinheiten mit einer Stärke von 3/12/35/50 angegeben. Es gab die Variante Sanitätszug-T mit dem Schwerpunkt Transport mit einer Stärke von 1/7/20/28 und den Sanitätszug-A mit dem Schwerpunkt ärztliche Versorgung mit einer Stärke von 3/7/18/28. Ein Sanitätszug gliederte sich in einen Zugtrupp als Führungseinheit, eine Arztgruppe, drei Sanitätsgruppen und eine Transportgruppe.

Zur Ausstattung gehören vor allem drei Fahrzeugarten. In der Arztgruppe kommen als Arzttruppkraftwagen (ATW)/ Gerätewagen-Sanitätsdienst (GW-San) genutzte Kastenwagen zum Transport der Helfer und des Materials zum Einsatz. In der Sanitätsgruppe werden Kleinbusse zum Transport der Helfer als Mannschaftstransportwagen (MTW) genutzt. Die Transportgruppe verfügt über mehrere Krankentransportwagen (KTW) mit vier Tragen. Zum Einsatzmaterial gehören beispielsweise Stromgeneratoren, Heizungen, Zelte für den Behandlungsbereich, Trageböcke und Tragen, Sanitätsmaterial und Sauerstoffgeräte für die Einrichtung von Behandlungsplätzen und Rettungsmittelhalteplätzen.

Einsatzeinheit

Die als Ersatz für die Sanitäts- und Betreuungszüge konzipierte Einsatzeinheit vereint die beiden Fachdienste Sanitäts- und Betreuungsdienst in einer multifunktionalen Einheit mit entsprechender Ausbildung der Helfer. Die Einsatzeinheit hat mit 33 Helfern Zugstärke. Innerhalb der Einsatzeinheit ist der Sanitätsdienst in Form einer Sanitätsgruppe aufgestellt. Diese besteht aus einem Notarzt und fünf Helfern, sowie zwei 4-Tragen-Krankentransportwagen. Das Konzept der Einsatzeinheit wird jedoch nicht in allen Bundesländern verwendet.

DRK-Hilfszug

Der DRK-Hilfszug existierte von 1953 bis 2007 und war die einzige überregional aufgestellte Einheit des Zivil- und Katastrophenschutzes. Für die sanitätsdienstliche und pflegedienstliche Versorgung Betroffener waren eine Ambulanz- und Pflegegruppe sowie eine Sanitätsgruppe Teil des Hilfszuges. Die Kapazität des Hilfszuges im Bereich der Pflege betrug 30 Betten je Hilfszugabteilung. Dies stellte, neben dem Einsatz im Katastrophenfall, auch eine Rückfallebene bei Störungen im System der täglichen pflegerischen Dienstleistung dar.

Literatur

  • Udo Helms (Bearb.), Deutsches Rotes Kreuz (Hrsg.): Handbuch für den Sanitätsdienst. 2. Auflage. Eigenverlag des DRK, Bonn 1994, ISBN 3-98-029474-9
  • G. Zerlett (Hrsg.): Handbuch Sanitätsdienst: Erste Hilfe – Rettung – Katastrophenschutz. Ecomed Fachverlag, Landsberg/Lech 1999, ISBN 3-60-970630-9 (Loseblattsammlung mit Ergänzungslieferungen)
  • Hanno Peter, Johann W. Weidringer: Der Behandlungsplatz. Stumpf & Kossendey, Edewecht und Wien 2001, ISBN 3-93-275058-6
  • Jürgen Schreiber: MANV mit gefährlichen Stoffen und Gütern (GSG). Stumpf & Kossendey, Edewecht und Wien 2003, ISBN 3-93-275085-3
  • Egon Jung: Lehrbuch für den Sanitätsdienst. Hofmann, Hildburghausen 2004, ISBN 3-92-286565-8

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