- Katholische Königin
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Die Titel Katholischer König und Katholische Königin werden vom Papst als Oberhaupt der Römisch-katholischen Kirche an Monarchen verliehen, die in den Augen des Vatikans sowohl in der Politik als auch im Privatleben die katholischen Prinzipien zum Ausdruck bringen. Der Titel ist, ebenso wie Adelstitel, erblich und geht auf die Nachfolger des- bzw. derjenigen über, der/die ihn einst persönlich erhalten hat.
Die bekanntesten Beispiele für die Verleihung des Titels sind Isabella I. von Kastilien und Ferdinand II. von Aragón (beide Königreiche sind heute ein Teil von Spanien). Der spanische König Juan Carlos führt laut der spanischen Verfassung noch heute den Titel „Seine Katholische Majestät“ („Su Majestad Católica“).
Privilège du blanc
Ein besonderes Recht einer Katholischen Königin ist das Privilège du blanc. Dies ist ein Vorrecht, das den sogenannten „Katholischen Monarchinnen“ sowie Ehefrauen von „Katholischen Monarchen“ zusteht. Es erlaubt diesen Damen bei einer Audienz mit dem Papst weiß anstatt schwarz zu tragen.
Das formelle Vatikanische Protokoll für Papstaudienzen verlangte langärmelige, schwarze Kleidung und eine schwarze Mantilla für Frauen. Seit den 1980er Jahren sind päpstliche Kleiderordnungen fakultativ.
Das Privilège du blanc steht zurzeit ausschließlich den folgenden Personen zu:
- Königin Sophia von Spanien, Ehefrau von König Juan Carlos
- Königin Paola der Belgier, Ehefrau von König Albert II.
- Königin Fabiola von Belgien, Witwe von König Baudouin I.
- Großherzogin Maria Teresa von Luxemburg, Ehefrau von Großherzog Henri
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