Kekule-Zahlen

Kekule-Zahlen

Die Kekulé-Nummer, auch Nummerierung nach dem Sosa-Stradonitz-System genannt, bezeichnet die Nummer einer Person in einer Ahnenliste oder Ahnentafel nach Stephan Kekulé von Stradonitz. Diese Nummerierung, die sich international durchgesetzt hat, war erstmals 1590 durch Michael Eyzinger angewendet worden, dann wieder 1676 durch Hieronymus de Sosa und 1883 durch Francis Galton.

Der Proband erhält unabhängig vom Geschlecht die Nummer 1, sein Vater die Nummer 2, die Mutter die Nummer 3. Hat eine Person die Nummer n (z. B. 2 für den Vater), dann erhält deren Vater die Nummer 2·n (also Verdopplung und damit die Nummer 4 für den Großvater des Probanden väterlicherseits), die Mutter 2·n + 1 (hier also die 5). Der Vater von 10 erhält die Nummer 20 die Mutter erhält die Nummer 21.

Alle männlichen Vorfahren haben demzufolge gerade Zahlen, alle weiblichen ungerade.

Dem Probanden und den Vorfahren-Generationen I bis IV sind somit folgende Nummern zugeordnet:

Generation 0                                   1
(Proband)                        ______________|________________
                                |                               |
Generation I                    2                               3
(Eltern)                 _______|_______                 _______|_______
                        |               |               |               |
Generation II           4               5               6               7
(Großeltern)         ___|___         ___|___         ___|___         ___|___
                    |       |       |       |       |       |       |       |
Generation III      8       9      10      11      12      13      14      15
(Urgroßeltern)     _|_     _|_     _|_     _|_     _|_     _|_     _|_     _|_
                  |   |   |   |   |   |   |   |   |   |   |   |   |   |   |   |
Generation IV    16  17  18  19  20  21  22  23  24  25  26  27  28  29  30  31

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