Kirchenmusikdirektor

Kirchenmusikdirektor

Kirchenmusikdirektor (abgekürzt KMD) ist eine Dienstbezeichnung, die durch die Leitungen der Evangelischen Landeskirchen oder der katholischen Diözesen an (in der Regel hauptamtliche) Kirchenmusiker für bestimmte Leitungsaufgaben innerhalb der kirchenmusikalischen Arbeit vergeben wird. In einigen Kirchengliederungen kann die Bezeichnung auch als Ehrentitel für langjährige herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Kirchenmusik verliehen werden.

Regionale und konfessionelle Besonderheiten

Im Bistum Limburg ist die Verleihung des Titels an besondere Aufgabenstellungen und Funktionen wie etwa Glockensachverständiger, Orgelsachverständiger (auch Orgelpfleger) oder Leiter des Referates Kirchenmusik gebunden. In der Evangelischen Landeskirche Württemberg wird der Titel in der Regel am Sonntag Kantate verliehen, die Urkunde stellt der Landesbischof aus. Die Verleihung ist dort ein reiner Ehrentitel; mit der Ernennung sind keine erhöhten finanziellen Bezüge oder andere Privilegien verbunden.

Weitere Differenzierungen bei leitenden Ämtern

Der führende Kirchenmusiker einer Evangelischen Landeskirche heißt in der Regel Landeskirchenmusikdirektor (abgekürzt LKMD), je nach Kirche auch Landeskantor oder Landeskirchenmusikwart. Er hat die Fachaufsicht über alle Kantorinnen und Kantoren und trägt in besonderer Weise Verantwortung für das kirchenmusikalische Geschehen innerhalb der Kirche. Er hält engen Kontakt zu den Bezirkskantoren (in manchen Landeskirchen auch Kreiskantoren genannt) und ist ihr fachlicher Ansprechpartner. Er ist in der Regel bei den kirchenmusikalischen Abschlussprüfungen (A-, B- und C-Examen) anwesend. Ferner hält er Kontakt zu den kirchenmusikalischen Ausbildungsstätten (Musikhochschulen und Kirchenmusikhochschulen). Eine besondere Verantwortung hat er bei der Erstellung und Betreuung von kirchlichen Gesangbüchern. Seine Besoldungsgruppe ist A 13 oder A 14.

In manchen katholischen Diözesen und Landeskirchen führen die Leiterinnen und Leiter der Ämter/Referate für Kirchenmusik auch den Titel Diözesankirchenmusikdirektor (DKMD) oder Diözesanmusikdirektor (DMD).

Umgang mit dem Titel

Der Titel kann als Berufsbezeichnung (etwa bei Namensnennung bei Konzerten) vor dem Namen geführt werden (zum Beispiel: KMD N. N.). Nach dem Ausscheiden aus dem aktiven kirchenmusikalischen Dienst sollte der Titel von den Inhabern durch die Bezeichnung KMD (DKMD) a D ersetzt werden ...


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