Kirchenmusik

Kirchenmusik

Kirchenmusik (auch Sakralmusik oder lateinisch Musica sacra genannt) als musikalischer Funktionsbegriff ist die zur Aufführung im kirchlichen Gottesdienst bestimmte Vokal- und Instrumentalmusik. Typische kirchenmusikalische Formen sind Messvertonungen und Motetten, sowie Choräle und einstimmige Kirchengesänge. Choralvorspiele für Orgel und andere Instrumentalmusik in unterschiedlichen Besetzungen, mit der die kultischen Handlungen im Gottesdienst untermalt werden, zählen ebenfalls zur Kirchenmusik.

Von der Kirchenmusik unterschieden werden muss allgemeine geistliche Musik, die nicht zur Aufführung im Gottesdienst bestimmt ist. Beispiele für solcherart geistliche Musikwerke sind die Oratorien Händels, die Psalmensinfonien von Liszt und Strawinsky oder das Requiem von Brahms. Dagegen werden die Bach-Passionen als Kirchenmusik betrachtet, da diese für den Gebrauch in der Passionsliturgie geschaffen wurden.

Allgemeiner gefasst wird manchmal auch sämtliche Musikausübung im kirchlichen Bereich als Kirchenmusik bezeichnet. In diesem Sinne fallen auch die Kantorei-Probe, das Singen mit Kindern in einem Zeltlager als Hinführung zu biblischen Themen und das Orgelkonzert mit spiritueller Sinngebung unter den Begriff Kirchenmusik. Der so verstandene Begriff Kirchenmusik umfasst auch die gemeindepädagogischen Anteile der Musikpädagogik in Verbindung mit der Religionspädagogik, also die Hinführung zur Musik und die Hinführung zu religiösen Inhalten durch die Musik. Die kirchenmusikalische Praxis unterscheidet sich stark nach Konfession und kulturellem Umfeld.

Zentraler Ausübender der Kirchenmusik ist der Kirchenmusiker, oft in seiner Rolle als Chorleiter oder Organist. Er leitet die kircheneigenen Musikgruppen wie Kirchenchor, Schola oder Posaunenchor und studiert mit ihnen Musikwerke zur Gottesdienstgestaltung ein.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte der Kirchenmusik

Maßgebliche Vorgaben der Neuzeit

Die kanonischen Schriften des Neuen Testaments enthalten nur sehr spärliche Angaben zum Thema Musik. Eine Ausnahme stellt Epheser 5,19 dar: „Sprecht einander in Psalmen, Hymnen und geistlichen Liedern zu; singt und jubelt dem Herrn in euren Herzen.“

In 1. Korinther 14 bezieht sich Paulus im Rahmen einer geistlichen Belehrung zwar auf einige Musikinstrumente, nimmt hierzu aber nicht Stellung. Im 34. Vers des Kapitels wird er aber umso deutlicher: „So sollen die Frauen in den Versammlungen schweigen, denn es ist ihnen nicht gestattet zu reden.“ Dies impliziert natürlich auch das Singen.

Eine ähnlich folgenschwere Bewertung nahm der Kirchenvater Johannes Chrysostomos im 4. Jahrhundert beim Kommentieren der Paulusbriefe vor. Er empfiehlt der christlichen Familie zwar das Singen „heiliger Lieder“ nach den Mahlzeiten, erklärt die Benutzung von Instrumenten aber für überflüssig.

Die Musik der Christen bis zum 6. Jahrhundert

Im Anschluss an Paulus’ Missionsreisen bildeten sich erstaunlich schnell christliche Gemeinden, die im römischen Machtbereich weit verstreut waren und keinem einheitlichen Kulturkreis angehörten. Man kann davon ausgehen, dass die Gemeinden in der christlichen Feier zunächst ihre jeweils gewohnten Gesangstraditionen fortsetzten. Die musikalische Betätigung der frühen Christen war also außerordentlich divergent.

Die Möglichkeit einer eigenen Traditionsbildung eröffnete sich, als das Christentum im Römischen Reich anerkannt wurde. Im 4. Jahrhundert gaben führende Kirchenväter dem Gesang einen großen Stellenwert: Im Osten wurde unter Basilius von Caesarea die Liturgie umgebildet. Im Westen kam es unter Bischof Ambrosius von Mailand zu liturgischen und musikalischen Reformen und zur Einführung des Ambrosianischen Gesangs. Ambrosius führte Antiphonen und neu gedichtete Hymnen ein.

Das Christentum breitete sich rasch aus, und so gewannen die einzelnen Erzbistümer und Klöster eine relative Unabhängigkeit. Neben der ambrosianischen Liturgien entwickelten sich verschiedene weitere wie der römische Ritus, der mozarabische Ritus und der gallikanische Ritus. Viele dieser Liturgien bildeten eigene Singtraditionen heraus. Bis zum 6. Jahrhundert lag auch in den Klöstern des Hl. Benedikt bereits ein Melodienbestand vor, der für das Absingen sämtlicher Psalmen reichte.

Die Westkirche ab dem Frühmittelalter: Der Gregorianische Choral

Gregor I. beim Diktieren der Gregorianischen Gesänge

Ende des 6. Jahrhunderts reformierte Papst Gregor der Große die Liturgie der lateinischen Kirche. Vermutlich im Rahmen dieser Reformen begann eine über mehrere hundert Jahre fortgesetzte Ordnung, Sammlung und Vereinheitlichung der in der Liturgie verwendeten Melodien und Texte. Die zusammengestellten Lieder wurden als Gregorianischer Choral für die römische Kirche verbindlich und lösten lokale Gesangsstile weitgehend ab. Der Gregorianische Choral wurde einstimmig vorgetragen und basierte auf lateinischen (Gebets-)Texten. In den Messen wurden sowohl das Ordinarium, als auch das Proprium gesungen.

Die Melodien des Gregorianischen Chorals wurden bis ins 9. Jahrhundert ausschließlich mündlich überliefert. Die danach in die Messbücher aufgenommenen Neumen und Notationen sind von der modernen Musikforschung akribisch untersucht worden. Von ihr stammt die überraschende Erkenntnis, dass es bereits im 7. Jahrhundert unter Papst Vitalian († 672) zu einem grundlegenden Stilwandel des römischen Chorals gekommen ist, der vom Schwelgerischen zum Klassisch-Ausbalancierten führte. Ersterer Stil wird inzwischen der Alt-Römische, der zweite der Neu-Römische genannt.

Die Melodien dieses reformierten Gesangs strömten mit ihren lateinischen Texten im 8. Jahrhundert in England und im Frankenreich ein, wodurch nicht weniger als die „Einheit des lateinischen Abendlandes im kultischen Gesang fast restlos verwirklicht“ war (Bruno Stäblein).

Die Kirchenmusik im Westen vom 9. Jahrhundert bis zum Hochmittelalter

Entwicklung der Mehrstimmigkeit und Notre-Dame-Schule

Auch im Hochmittelalter pflegte die Katholische Kirche den Gregorianischen Choral als reguläre kirchliche Musizierpraxis. Eher als musikalische Randerscheinung in einigen wenigen Zentren entwickelte sich die abendländische Mehrstimmigkeit auf Basis der bestehenden Gregorianischen Gesänge.

Erste Belege der europäischen Mehrstimmigkeit stammen aus dem 9. Jahrhundert. Der weitverbreitete Musiktraktakt Musica enchiriadis beschreibt Organum-Sätze, in denen Ausschnitte der gregorianischen Vorlage parallel im Tonabstand einer Quinte oder Quarte mitgesungen wurden (Quintorganum, Quartorganum, Parallelorganum). Auch die Beteiligung von Instrumenten sieht Musica enchiriadis ausdrücklich vor. Im Rahmen dieser Praxis wurden erstmals (relative) Tonhöhen klar notiert, indem man den gesungenen Text auf verschiedenen Linien darstellte.

Die starre Intervallbindung, die schon in den frühen Quellen eher einen theoretischen Ausgangspunkt darzustellen scheint, löste sich in den folgenden Jahrhunderten weiter. In den Saint-Martial-Handschriften (um 1100) und im Liber Sancti Jacobi (um 1140) sind zahlreiche freiere zweistimmige Organa überliefert.

Zunächst wurde zu einer Note der Hauptstimme stets eine Note der zweiten Stimme gesetzt (Note gegen Note). Dabei empfand man die Zusammenklänge Prime, Quarte, Quinte und Oktave als konsonant (wohlklingend). Daneben entstand die Haltetonfaktur. Sie kombiniert eine lang ausgehaltenen Note der gregorianischen Vorlage mit einer Notenfolge (Melisma) in der Gegenstimme.

Höhepunkt dieser Entwicklung bilden die Werke der Notre-Dame-Schule, die vermutlich in Paris in etwa zeitgleich mit dem Bau der Kathedrale Notre-Dame de Paris entstanden (1163 bis um 1250). Léonin und Pérotin schufen als feierliche Musik für hohe kirchliche Feste großangelegte zwei- und dreistimmig Organa – die herausragenden Organa quadrupla Viderunt omnes fines und Sederunt principes sind sogar vierstimmig.

Diese Organa sind aus zwei miteinander abwechselnden Satztypen aufgebaut: Den „organalen Partien“ in Haltetonfaktur wurden Discantuspartien gegenübergestellt, in denen längere melismatische Abschnitte des gregorianischen Cantus firmus straff rhythmisiert bearbeitet waren: Dem entsprechenden Ausschnitt der Choralmelodie wurde ein jeweils festes Schema (Modus) aus langen und kurzen Noten unterlegt, das regelmäßig wiederholt wurde (Modalrhythmus) – gegebenenfalls wurde auch der Choralausschnitt einige Male wiederholt. Der so rhythmisierte Cantus wurde mit einer oder mehreren neu komponierten Stimmen kombiniert, wobei auf eine Note des Cantus meist eine oder zwei Noten der neu komponierten Stimmen kommen. Die genaue schriftliche Fixierung des Rhythmus wurde mit der Modalnotation erstmals möglich.

Ab dem frühen 13. Jahrhundert sind auch Discantuspartien mit Ton für Ton silbenweise (syllabisch) textierten Oberstimmen bekannt.

Ars Antiqua

Auf die Notre-Dame-Schule folgt die Ars Antiqua (1230–1320).

Die erste Erwähnung des Wortes „Kirchenmusik“

Um das Jahr 1300 wurde das Wort „Kirchenmusik“ (musica ecclesiastica) erstmals von dem Musiktheoretiker Johannes de Grocheo verwendet und zwar für den Gregorianischen Gesang im Gegensatz zu den mehrstimmigen Gattungen.

Vom Konzil von Vienne und seinen Auswirkungen

Das 14. Jahrhundert ist die Zeit der Ars Nova.

Auf dem Konzil von Vienne, das in den Jahren 1311 und 1312 stattfand, forderten die Dominikaner das Verbot der Motette. Daraufhin versuchte Papst Johannes XXII. das entstandene Problem durch Verbot bestimmter Satztechniken zu lösen, sprach aber auch „gewisse Neuerer“ an. Wichtig sind nun die Auswirkungen dieses Dekretes. Das Dekret hatte zwar keinen Einfluss auf die musikalische Entwicklung, bewirkte aber, dass man vielerorts diese Entwicklung der Motette abschloss. Somit kam es schon im 14. Jahrhundert zu der Verwendung einer Orgel im Gottesdienst. Jedoch wurden die liturgischen Gesänge nicht verdrängt, sondern die liturgische Musik war oft von Abwechslung zwischen Orgel und Gesängen geprägt, der sog. „Alternatim-Praxis“. Dabei wird die eine Hälfte der Lieder vom Chor gesungen, die andere Hälfte übernimmt die Orgel in einer mehrstimmigen Bearbeitung, dem Versett. Andere Musikinstrumente wurden jedoch kaum verwendet.

Die Kirchenmusik der Renaissance

Im Laufe des 15. Jahrhunderts kam man von den meist lokalen musikalischen Praktiken zur so genannten gemeineuropäischen Musikkultur, die durch das Konzil von Konstanz entscheidend vorangetragen wurde. Das bedeutete, dass Hofkapellen die „Funktion musikalischer Institutionen“ erhielten; es kam zu einer Gründungswelle von Kapellen an Kathedralen, Stiftskirchen und Stadtkirchen. Nebenbei ist ebenfalls erwähnenswert, dass die bedeutendsten Komponisten nördlich der Alpen bis ins 16. Jahrhundert meist Niederländer waren. Erst dann traten auch deutsche Komponisten hervor.

Im 16. Jahrhundert kam es mit der Reformation zur Spaltung der Kirche in den Katholizismus und den Protestantismus. Somit müssen ab hier katholische und evangelische Kirchenmusik getrennt voneinander betrachtet werden. Eine ebenfalls eigenständige Entwicklung nahm die gottesdienstliche Musik der Church of England.

Die katholische Kirchenmusik der Neuzeit

Die Reform der Kirchenmusik auf dem Konzil von Trient

Konzil von Trient

Auf dem Konzil von Trient 1545 gab es zwei unterschiedliche Auffassungen über die Reform der Kirchenmusik: Die Einen suchten die Tradition von Messe und Motette, die Anderen eine neue, wortgezeugte Kirchenmusik, welche das Madrigal (= mehrstimmige, solistische Vokalkomposition) zum Vorbild haben sollte. Das Konzil endete jedoch nur mit einem Verbot von „anstößigen Melodien“. Außerdem wird auf dem Konzil die Frage der Textverständlichkeit durch den Mailänder Kardinal Borromeo aufgegriffen. Die eigentliche Bedeutung des Konzils für die Kirchenmusik liegt darin, dass von nun ab die Kirchenmusik als „Ausschmückung“ der Liturgie betrachtet wurde.

Die Kirchenmusik im 17. und 18. Jahrhundert

Im 17. und 18. Jahrhundert war die Kirchensonate (italienisch: Sonata da chiesa) für ein oder zwei Soloinstrumente und Generalbass gebräuchlich. Komponisten wie Corelli, Vivaldi, Albinoni, Mozart u. v. a. hinterließen einen reichhaltigen Fundus solcher Werke. Sie wurde später auch als Epistelsonate bezeichnet und zur Lesung (Graduale) gespielt.

Wolfgang Amadeus Mozart schrieb alleine 20 Messen (z. B. 1779 Krönungsmesse KV 317).

Im Umkreis der katholischen Reform taucht der Begriff Kirchenmusik mit neuer Bedeutung wieder auf: Man verstand unter ihm nun die Musik der Messen und Motetten. Jedoch kam der Begriff dann schon wieder in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts außer Gebrauch. Während des Barockzeitalters war die Kirchenmusik Teil der musikalischen Repräsentation weltlicher und geistlicher Fürsten und die kirchenmusikalischen Stile wurden nun Stufen des Gottesdienstzeremoniells der Fürstenhöfe. Aber auch Jesuiten und Franziskaner setzten die Kirchenmusik bewusst als Mittel zum Anreiz für einen Gottesdienstbesuch ein.

Im Allgemeinen wurde die Kirchenmusik in diesen beiden Jahrhunderten für den normalen Tagesbedarf komponiert. Diese Lieder sind uns bis heute überliefert und lassen uns diese Herkunft unschwer erkennen. Erst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wuchs dann eine bürgerliche Kirchenmusikkultur heran.

Zusammenfassend für diese beiden Jahrhunderte kann man sagen, dass die Kirchenmusik nur als lokale Sitte verstanden wurde, jedoch nicht als allgemeines Repertoire.

Die Kirchenmusik im 19. und 20. Jahrhundert

Heilige Cäcilia auf einer Fahne von 1929

Im 19. Jahrhundert trat der Begriff Kirchenmusik erneut wieder auf und diesmal mit wieder anderer Bedeutung: Man verstand nun unter diesem Begriff das Ideal einer Heiligen Tonkunst, die sich von der weltlichen Musik abhebt. Die Musik ist aber nicht heilig, weil sie sich auf den Gottesdienst bezieht, sondern „das Herz unmittelbar zu Gott erhebt“. Im Jahre 1868 wurde der „Allgemeine Cäcilien-Verein“ gegründet, der es sich zur Aufgabe gesetzt hat, die „wahre katholische Kirchenmusik“ (so der Verein) zu finden und das kirchliche Chorwesen zu fördern (Cäcilianismus).

Außerdem wurde zu Ende des 19. Jahrhunderts das Komponieren von Kirchenmusik zur Spezialdisziplin von Kirchenmusikern. Viele namhafte Komponisten des 19. Jahrhunderts wie Liszt oder Bruckner haben nur sehr wenig Musik für Gottesdienste komponiert. Interessant ist auch die Entwicklung der Kirchenmusik in Frankreich. Im Gegensatz zu den übrigen europäischen Ländern lehnte sich in Frankreich die Kirchenmusik der weltlichen Musik an.

Die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts ist wesentlich davon gekennzeichnet, dass die katholische Kirchenmusik nicht mit der raschen Entwicklung der weltlichen Musik mithielt. In Deutschland entstand nach dem Ersten Weltkrieg eine katholische Kirchenmusik, die nunmehr ein anderes Verhältnis zur Liturgie aufweisen kann, als die Kirchenmusik nach dem Konzil von Trient. Charakteristisch für den hieraus entstandenen Musikstil ist ein durchsichtiger, liedhafter Text.

Die Kirchenmusik nach dem Zweiten Vatikanum

Das Zweite Vatikanische Konzil bezeichnet die „überlieferte Kirchenmusik“ als „wertvollen Schatz, den es zu pflegen und zu mehren gilt“ (Liturgiekonstitution vom 4. Dezember 1963). Somit kam es unter anderem auch zur Förderung von Kirchenchören. Diese Liturgiekonstitution stellt die gesamte Kirchenmusik auf neue Grundlagen: Die Kirchenmusik selbst und nicht mehr das Sprechen der Gesangstexte durch den Priester ist liturgischer Vollzug. Das heißt nichts anderes, als dass die Kirchenmusik nun Ausdrucksform der Gemeinde im Gottesdienst ist und dass Chor und Musiker Teil dieser Gemeinde sind. Ebenso wurde nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil die jeweilige Landessprache in die Liturgie aufgenommen, die dann auch Auswirkungen auf die Kirchenmusik haben sollte: Die Kirchenmusik wurde nun geöffnet für die verschiedenen Gattungen des Volksgesangs sowie auch für evangelische Kirchenmusik und zeitgenössische Musik. Daraufhin wurde schließlich im Jahre 1975 ein neues Gesangbuch mit dem Namen „Gotteslob“ aufgelegt, das heute noch in seiner wesentlichen Art in Verwendung ist.

Die Kirchenmusik außerhalb des Abendlandes

Das Zweite Vatikanische Konzil sah die Notwendigkeit der Berücksichtigung der Besonderheiten der verschiedenartigen Musikkulturen. Daraus entwickelte sich vielerorts eine eigenständige Kirchenmusik. Im nachfolgenden nun einige Beispiele für die außereuropäische katholische Kirchenmusik:

Die Kirchenmusik auf dem amerikanischen Kontinent, beispielsweise das US-amerikanische Kirchenlied, ist in vielerlei Hinsicht mit der des Abendlandes verbunden. In Australien bildeten sich dagegen viele unterschiedliche Stilrichtungen, die in vielfacher Hinsicht gefördert wurden. Wie auf dem amerikanischen Kontinent, so ist die japanische Kirchenmusik dem europäischen Musikleben weitgehend zugewandt. Neuerdings versucht man durch eine Besinnung auf eine reiche musikalische Vergangenheit eine eigene katholische Kirchenmusik zu schaffen.

Die evangelische Kirchenmusik

Die Anfänge

Martin Luther
Johannes Calvin

Die evangelische Kirchenmusik wurde durch Martin Luther, Thomas Müntzer und den protestantischen Kantor Johann Walter begründet. Sie verwendeten das Wort „Kirchenmusik“ jedoch nicht. Es ging um die Musik als Schöpfergabe, speziell für den gottesdienstlichen Gebrauch. Im Mittelpunkt standen der deutschsprachige Choral und der Gemeindegesang.

Auch innerhalb der reformatorischen Täuferbewegung entstanden eine Reihe neuer Kirchenlieder, die später im Ausbund abgedruckt wurden.

Wegen der Gefahr, dass der ästhetische Genuss die inhaltliche Botschaft verdrängen könne, verbannte Ulrich Zwingli die Kirchenmusik zeitweise völlig aus dem Gottesdienst der Reformierten Kirche.

Johannes Calvin ließ den einstimmigen Gemeindegesang unter strengen Auflagen wieder zu. Aber erst nach seinem Tod fanden schlichte vierstimmige Chorsätze (Genfer Psalter) ihren Platz im reformierten Gottesdienst.

Die weitere Entwicklung bis zum 19. Jahrhundert

Die Eigenständigkeit der evangelischen Kirchenmusik entfaltet sich an dem, zunächst an mittelalterliche Formen anknüpfenden, lutherischen Kirchenlied. Die typische Lesungsmusik waren oft vertonte Evangeliensprüche.

Mitte des 17. Jahrhunderts entstand mit den Abendmusiken an der Marienkirche in Lübeck unter den Marienorganisten Franz Tunder und Dietrich Buxtehude die erste Reihe von kirchlichen Konzertveranstaltungen außerhalb des Gottesdienstes, für die sie speziell komponierten.

Siehe auch: Norddeutsche Orgelschule

Ab der Mitte des 18. Jahrhunderts wurde dann schließlich der Begriff „Kirchenmusik“ eingeführt. Doch er sollte lediglich die Funktion der Musik beschreiben, jedoch nicht den Stil.

Während der Aufklärung verfielen die alten gottesdienstlichen Formen, die alten Kirchenlieder wurden modernisiert und es kam allgemein zur Emanzipation des Geisteslebens. Die Aufklärung war somit eine Epoche des Niedergangs der Kirchenmusik.

Durch die romantische Restauration im 19. Jahrhundert gab es zwar eine Rückkehr zur Überlieferung. Jedoch versuchte man nur Vergangenes wiederherzustellen. Die Folge war, dass sich die evangelische Kirchenmusik nun selbst ins Abseits der allgemeinen musikalischen Entwicklung gestellt hatte. Das äußerte sich auch im Komponierverhalten großer Komponisten jener Zeit, wie Mendelssohn Bartholdy oder Brahms, die kaum Kirchenlieder komponierten.

Die Kirchenmusik im 20. Jahrhundert

Verbunden mit der liturgischen Erneuerung gab es in den 1920er und 1930er Jahren auch eine kirchenmusikalische Erneuerungsbewegung mit dem Ziel einer neuen Heiligung der gottesdienstlichen Musik, orientiert an der Reformation und der Musik des deutschen Hochbarock, unter Ausschluss subjektiver Romantizismen.

Seit Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 kam es zu einer großen Entfaltung der Kirchenmusik. Die Voraussetzung dafür war die Wiederherstellung eines hauptberuflichen Kantorenstands.

Ab der zweiten Hälfte des letzten Jahrhunderts führte die Komplizierung der Kompositionsverfahren zu einem neuen Auseinandertreiben zwischen kirchenmusikalischer Moderne und gottesdienstlicher Gebrauchsmusik.

Im Zuge der allgemeinen Entwicklung der Musik hielten Elemente aus der Popularmusik Einzug in die Kirchenmusik. Vor allem in den 1960er Jahren kam es zu zahlreichen Neuschaffungen von Kirchenliedern, von denen einige – wie das bekannte „Danke-Lied“ – sofort immens populär wurden. Titel wie „Jazzmesse“ versuchten Inspiration durch den Jazz zu suggerieren, aber faktisch ist ein großer Teil der damals unter solchem Rubrum entstandenen Musik nicht eigentlich durch Jazz, Beat oder Rock beeinflusst. Insofern diese Musik während eines Gottesdienstes und dazugehörend aufgeführt wird, ist sie als Kirchenmusik zu bezeichnen (siehe Neues Geistliches Lied). Dazu rechnet auch die auch außerhalb der USA immens beliebt gewordene Gospelmusik, die aus dem Negro Spiritual hervorgegangene sakrale Urform des Soul.

Die Kirchenmusik in den Ostkirchen

Auch in den Ostkirchen gibt es Kirchenmusik. Sie ist rein vokal und ist am byzantinischen Messritus orientiert. Seit jüngster Zeit versuchen auch die deutschsprachigen orthodoxen Christen einen deutschen Choral auf der Grundlage der byzantinischen Gesänge zu entwickeln. Im orthodoxen Dreifaltigkeitskloster Buchhagen gehört dieser Choral zur spezifischen deutsch-orthodoxen Spiritualität.

Die Kirchenmusik in der Anglikanischen Kirche

Auch in den Kirchen der anglikanischen Tradition gibt es Gesangbücher sowie eine reiche Tradition von Kirchenliedern und anderer Kirchenmusik gemäß dem Book of Common Prayer mit den Hauptformen Anthem und Service.

Kirchenmusik in anderen christlichen Konfessionen

In weitaus meisten anderen christlichen Konfessionen gibt es ebenfalls Gesangbücher, Kirchenlieder aus kontinentaleuropäischer, englischer oder US-amerikanischer Tradition oder auch andere Kirchenmusik:

Formen der Kirchenmusik

Die Kirchenmusik hat im Laufe von zwei Jahrtausenden viele verschiedene Stile hervorgebracht. Um sie ein wenig zu ordnen kann man unter anderem zwischen einstimmigen und mehrstimmigen Stilen unterscheiden.

Der Gregorianische Choral

Der Gregorianische Choral ist ein einstimmiger liturgischer Gesang der römischen Kirche in lateinischer Sprache. Er ist benannt nach Papst Gregor I., der um 600 eine Reformierung der Liturgie vornahm.

Das Kirchenlied

Kirchenlieder, „Choralsätze ohne besonderen Anspruch“ (dtv-Atlas zur Musik), werden üblicherweise in der jeweiligen Landessprache gesungen und sind meist strophisch aufgebaut. Gesungen werden sie in Gottesdiensten aber auch oft zu Prozessionen und Wallfahrten. Das Kirchenlied entstammt der evangelischen Tradition (siehe dtv-Atlas zur Musik).

Beispiele:

Der Lutherische Choral geht auf Martin Luther zurück, der den gemeinsam in deutscher Sprache gesungenen Choral als zentrales Mittel des evangelischen Gottesdienstes verwendete. Dabei bedienten sich Luther und seine Nachfolger auch populärer Volkslieder und beliebter Melodien, häufig im Stil damals beliebter Tänze (Allemanden etc.).

Das Oratorium

Hauptartikel: Oratorium

Als Oratorium bezeichnet man opernnahe Großformen, in denen Bibeltexte und zugehörige Kommentare mit verteilten Solorollen, Chor und Orchester quasi „in Szene“ gesetzt werden. Nahezu alle handlungstragenden Bibeltexte sind bereits vertont worden, am bekanntesten geworden sind jedoch Passionsoratorien.

Dabei handelt es sich um die gesungene Leidensgeschichte Jesu von seiner Gefangennahme bis zur Kreuzigung. Die Passion wird in der Karwoche an vier Tagen nach den Berichten der Evangelisten gelesen und gesungen. Außerdem gibt es das so genannte Passionsspiel, das von der Liturgie losgelöst ist und gesprochen wird.

Matthäuspassion von Bach Beispiele:

Die Kantate

Hauptartikel: Kantate

Die Kantate ist eine Vokalkomposition mit instrumentaler Begleitung. Sie entstand zu Anfang des 17. Jahrhunderts. Neben Kirchenkantaten gibt es auch weltliche Werke dieser Gattung.

Nach der Besetzung kann man unterscheiden zwischen Solokantaten, Chorkantaten und Mischformen. Textgrundlage der geistlichen Kantate ist meist Bibeltext im Wechsel mit betrachtenden oder erläuternden freien Dichtungen, es gibt jedoch auch die Choralkantate, der ein Kirchenlied zugrunde liegt. Die enge Verzahnung eines Gottesdienstes mit der Aufführung einer Kantate nennt man Kantatengottesdienst; dazu entwickelten sich in der Neuzeit interessante Formen.

Spezielle Formen der Kirchenmusik

Die Kirchenmusik in der Praxis

Die Kirchenmusik im Gottesdienst

Die Musik im Gottesdienst besteht aus Elementen der Liturgie, der künstlerischen und/oder der liturgischen Musik. Zum Beispiel: Präludium, Interludium, Intonationen, Choralvorspiel, Chormusik, Kammermusik, Musik „sub communionem“ (Musik zur Kommunion/zum Abendmahl), Postludium und dem Gemeindegesang (dem Kirchenlied oder dem Choral).

Historisch und an der Liturgie der Messe (Vgl. auch lutherische Messe oder Deutsche Messe bzw. evangelische Messe) gemessen, sind historische Liturgieelemente ihrem Wesen nach in musizierender Form, etwa die zum Proprium Missae (kirchenjahreszeitlich wechselnde Texte), Introitus (Eingangspsalm), Graduale oder Halleluja(-vers), vor allem jedoch der Psalm, der bereits auf biblischer Grundlage gesungenes Gebet ist. Diese gehören auch zugleich zu den ältesten Teilen der Liturgie. Das lutherische Verständnis der Messe bezieht in großem Anteilen gerade auch über den Gesang die ganze Gemeinde in den Dienst der Verkündigung oder des (gesungenen) Gebetes mit ein.

Einen Teil der traditionellen Gesangsbegleitung der Gemeinde im Gottesdienst ist die Liedbegleitung durch die Orgel (liturgisches Orgelspiel), es sind aber auch andere Formen der Gesangsbegleitung mit allen anderen Instrumenten und Stilformen (bis zur Band; mit E-Orgel, Schlagzeug, Bass und evtl. Gitarre im Gospel-Gottesdienst obligatorisch) heute denkbar.

Der gottesdienstliche Gesang der Gemeinde kann also begleitet oder unbegleitet, einstimmig oder mehrstimmig sein. Teilweise wird aus liturgischen oder historisierenden Gründen auch heute noch auf unbegleitete Einstimmigkeit Wert gelegt. Die historisierende einstimmige Form des Gesanges, gelegentlich noch gebräuchlich etwa beim Wechselgesang des Kyrie zwischen Kantor und Gemeinde, geht auf die alte Praxis der so genannten Gregorianik als Grundlage der katholischen Kirchenmusik zurück. Allerdings entstand auch gerade hieraus die Mehrstimmigkeit, nämlich um 900 mit dem Organum, der Wurzel der mehrstimmigen mittelalterlichen Motettenkunst mit ihrem Höhepunkt im 12. und 13. Jahrhundert. Mit Ausnahme gewisser historisch verbriefter Bestrebungen, etwa die Orgelmusik in Kirchen ganz zu verbieten und Kirchenmusik verschiedensten Sanktionen zu unterwerfen, erfreute sich im Gegensatz dazu die Geschichte der gottesdienstlichen Kirchenmusik immer schon glanzvollster Formenvielfalt und sie belegt epochenweise große Freiheit in den Musizierformen und der Art der Gesangsbegleitung.

Besondere Aufmerksamkeit aus der lutherischen Kantoreipraxis hierbei verdient das Alternatim-Musizieren, in der verschiedene Formen der Liedbearbeitung und Begleitung von (Lied-)Vers zu Vers abwechseln und bei welcher im Gefolge der Reformation erwachsene Laien, Jugendliche und Kinder musik- und gemeindepädagogisch wertvollen Anteil hatten.

In den letzten Jahrzehnten ist es zu einem starken Liedaustausch zwischen den deutschsprachigen Ländern gekommen. Gleichsam weisen heutige Gesangbücher wie Gotteslob oder Evangelisches Gesangbuch auch eine Vielfalt ökumenischer Lieder und Lieder aus aller Welt auf.

Immer häufiger findet sich im Gottesdienst aber auch so genannte „populäre“ christliche Musik wieder, seit über 40 Jahren existiert in Deutschland eine christliche Popmusikszene.

Zitate

„Eine Kirche, die nur noch Gebrauchsmusik macht, verfällt dem Unbrauchbaren und wird selbst unbrauchbar.“

Joseph Kardinal Ratzinger in Theologisches zur Kirchenmusik

Berufsbild Kirchenmusiker/Kirchenmusikerin

Siehe: Kirchenmusiker, Liste von Kirchenmusikern, Kantor, Bezirkskantor, Chorleiter, Organist, Liste von Organisten, Kirchenmusikdirektor, Landeskirchenmusikdirektor, Orgelsachverständiger, Glockensachverständiger.

Siehe auch

Literatur

  • Matthias Schneider, Wolfgang Bretschneider, Günther Massenkeil (Hrsg.): Enzyklopädie der Kirchenmusik in 6 Bänden. Laaber-Verlag, Laaber ab 2011, ISBN 978-3-89007-690-4
  • Wolfgang Hochstein, Christoph Krummacher (Hrsg.): Die Geschichte der Kirchenmusik in 4 Bänden. Laaber-Verlag, Laaber ab 2011, ISBN 978-3-89007-691-1
  • Matthias Schneider, Beate Bugenhagen (Hrsg.): Zentren der Kirchenmusik. Laaber-Verlag, Laaber 2011, ISBN 978-3-89007-692-8
  • Eckhard Jaschinski: Kleine Geschichte der Kirchenmusik. Herder, Freiburg 2004, ISBN 3-451-28323-9
  • Stefan Klöckner: Musik in der Kirche. In: Deutscher Musikrat (Hrsg.): Musik-Almanach 2007/08. Daten und Fakten zum Musikleben in Deutschland. ConBrio, Regensburg 2006; S. 94–102
  • Hans Musch (Hrsg.): Musik im Gottesdienst. ConBrio, Regensburg 1994
  1. Historische Grundlagen, Liturgik, Liturgiegesang. ISBN 3-930079-21-6
  2. Musiklehre, Gemeindeliedführung, Neue geistliche Lieder, Orgelkunde, Stimmbildung, Chorleiter, Kinderchor, Lexikon. ISBN 3-930079-22-4
  • Thomas Schumacher: Kirchenmusik als integraler Bestandteil der Liturgie? München 2002, ISBN 3-936909-01-6 (PDF)

Weblinks


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