- Kantor
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Als Kantor (lateinisch: cantare - singen; cantor - Sänger) bezeichnet man den Vorsänger oder den Chorleiter im Gottesdienst. Kantoren gibt es in evangelischen (wie in Leipzig den Thomaskantor, in Dresden den Kreuzkantor), in katholischen sowie in jüdischen Gemeinden (Chasan). Von großer Bedeutung ist die Rolle des Kantors oder der Kantorin in der Orthodoxie bzw. den mit Rom unierten Ostkirchen, die in byzantinischer Tradition stehen, da hier in der Liturgie viele Gebete oder Litaneien gesungen werden.
Neben der liturgischen Rolle als Vorsänger im Gottesdienst bezeichnet der Begriff Kantor oder Kantorin auch die in einer Gemeinde für die Kirchenmusik verantwortliche Person, wobei Kantoren zumindest bei der evangelischen und katholischen Kirche ein Kirchenmusikstudium absolviert haben müssen und meist hauptamtlich oder nebenamtlich angestellt sind. Bei guten musikalischen Leistungen und entsprechender Tätigkeit kann der Titel auch Kirchenmusikern ohne absolviertes Kirchenmusikstudium verliehen werden.
Zu den Aufgaben des Kantors gehört in der Regel das liturgische und konzertante Orgelspiel und die Begleitung des Gemeindegesangs, ferner die Leitung von Chören und Musikgruppen, etwa einer Choralschola oder einer Kantorei, zu der auch Kinderchor, Kirchenchor, Posaunenchor und eventuell noch ein Instrumentalensemble für Kantaten gehören können.
In Mitteldeutschland und zu früheren Zeiten war das Amt des Kantors oft mit dem Amt des örtlichen Lehrers verbunden, so dass der Begriff „Kantor“ (auch „Kanter“ ausgesprochen) mit dem Begriff des Lehrers identisch war (z. B. in der Magdeburger Börde).
Viele Kantoren waren oder sind auch bekannte Komponisten. Zu den bekanntesten Beispielen zählt neben dem Leipziger Thomaskantor Johann Sebastian Bach auch Georg Philipp Telemann, der als Kantor am Johanneum und Musikdirektor der fünf Hauptkirchen in Hamburg wirkte.
- Ein Vikariatskantor ist der Kantor eines Vikariates der Römisch-Katholischen Kirche.
- Ein Regionalkantor ist der Kantor eines oder mehrerer Dekanate der Römisch-Katholischen Kirche.
- Ein Kreiskantor bzw. Bezirkskantor ist der Kantor eines Kirchenkreises der Evangelischen Kirche.
Regional- und Kreiskantoren haben häufig die fachliche Aufsicht über die Kirchenmusiker der angeschlossenen Gemeinden.
Siehe auch: Liturg
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