- Kirchenrat
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Ein Kirchenrat ist in verschiedenen evangelischen Kirchen Deutschlands ein Mitglied der Kirchenleitung. Hierbei wird in der Selbstständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche zwischen einem Laienkirchenrat und dem geschäftsführenden Kirchenrat (Pfarrer) unterschieden. Sie nehmen an den Sitzungen der Kirchenleitung teil und haben dort Sitz und Stimme.
In vielen evangelischen Landeskirchen in der Schweiz (Aargau, beide Appenzell, Basel-Land, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Nidwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Schwyz, Thurgau, Zug und Zürich) bezeichnet Kirchenrat die Leitung der Landeskirche, und zwar sowohl das Gremium als Ganzes wie auch deren einzelne Mitglieder. In den anderen schweizerischen Landeskirchen gilt hiefür die Bezeichnung Synodalrat.
In einigen evangelischen Landeskirchen der Schweiz ist Kirchenrat die Bezeichnung für die Leitung einer Kirchgemeinde. In den vorgenannten schweizerischen Landeskirchen gilt hiefür die Bezeichnung Kirchenpflege.
In anderen protestantischen Kirchen versehen Kirchenräte ihren Dienst ehrenamtlich in der Verwaltung der Ortsgemeinde. Dieses Ehrenamt steht sowohl Frauen als auch Männern offen. Die Bezeichnung hat sich in evangelisch-reformierten Kirchen und der mennonitischen Kirche erhalten.
Der geschäftsführende Kirchenrat
Im Unterschied zum Laienkirchenrat ist der geschäftsführende Kirchenrat der SELK ein Pfarrer. Er übt sein Amt hauptamtlich aus. Sitz des geschäftsführenden Kirchenrates ist Hannover.
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