- Kirchenregion
-
Der Ausdruck Kirchenregion (v. lat.: regio ecclesiastica) bezeichnet eine kirchliche Organisationsstruktur.
Katholische Kirche
In der römisch-katholischen Kirche können in Ländern mit einer großen Anzahl von Kirchenprovinzen mehrere Kirchenprovinzen zu einer Kirchenregion zusammengeschlossen werden. Zu einer solchen Kirchenregion können auch Diözesen gehören, die keiner Kirchenprovinz angehören, sondern immediat, d.h. direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt sind.
Die rechtlichen Grundlagen sind im Codex Iuris Canonici von 1983 in Can. 433 und 434 gelegt:
- Can. 433: § 1. Wenn es zweckmäßig scheint, kann der Heilige Stuhl, zumal in Nationen mit besonders zahlreichen Teilkirchen, benachbarte Kirchen-Provinzen auf Vorschlag der Bischofskonferenz zu Kirchenregionen vereinigen. § 2. Die Kirchenregion kann zur juristischen Person erhoben werden.
- Can. 434: Der Konvent der Bischöfe einer Kirchenregion hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit und das gemeinsame pastorale Handeln in der Region zu fördern; die in den Canones dieses Codex der Bischofskonferenz zugeteilten Vollmachten jedoch stehen diesem Konvent nicht zu, wenn ihm nicht einige Vollmachten ausdrücklich vom Heiligen Stuhl gewährt worden sind.
Derzeit ist nur die Römisch-katholische Kirche in Italien in Kirchenregionen unterteilt, dort gibt es 16 Kirchenregionen mit insgesamt etwa 40 Kirchenprovinzen.
Weblinks
- Italienische Kirchenregionen (in Italienisch) auf der offiziellen Webseite der Katholischen Kirche Italiens
- Teilkirchenverbände (Cann. 431 – 459) im Codex Iuris Canonici
Wikimedia Foundation.