- Kleingebäck
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Kleingebäcke sind alle Backwaren, welche die Anforderungen an Brot erfüllen und weniger als 250 Gramm wiegen. Dazu gehören neben Brötchen und Brezeln auch Dauerbackwaren. Die Begriffsdefinitionen finden sich in den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck [1], veröffentlicht im deutschen Bundesanzeiger Nr. 184 vom 28. September 2005.
Jede Region Deutschlands hat ihr eigenes typisches Kleingebäck. Typisch sind unter anderem die Hamburger Rundstücke, die Kölner Röggelchen, die Berliner Schrippen, die vor allem in Süddeutschland beliebte Laugen-Brezel oder die Kaisersemmel, die in Bayern sehr verbreitet ist.
In der DDR wurde Kleingebäck durch die TGL 23 305 definiert. Danach hatte Kleingebäck einen Fett- und/oder Zuckergehalt von weniger als 10 % und wog maximal 180 g.
Von Kleingebäck zu unterscheiden ist das Feingebäck, das unabhängig von Größe und Gewicht in Deutschland lebensmittelrechtlich nicht dazu gezählt wird. „Feine Backwaren unterscheiden sich von Brot und Kleingebäck dadurch, dass ihr Gehalt an Fett und/oder Zuckerarten mehr als 10 Teile auf 90 Teile Getreide und/oder Getreideerzeugnisse und/oder Stärken beträgt.“[2]
Siehe auch
Quellen
- ↑ Leitsätze für Brot und Kleingebäck
- ↑ Wilfried Seibel, Feine Backwaren, 2001, S. 18
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