- Klitoridektomie
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Klitoridektomie (gr. aus: kleitoris „Kitzler“ und ektemnô „schneide aus“) ist der medizinische Fachausdruck für die Entfernung der Klitoris. Die Klitoris ist ein äußeres weibliches Geschlechtsorgan (vgl. Vulva). Die vollständige oder teilweise Entfernung der Schamlippen, teilweise zusammen mit weiteren Teilen der Vulva, wird als Vulvektomie bezeichnet.
Aktuell findet die häufigste Anwendung der Klitoridektomie im Rahmen der (in Europa strafbaren) Beschneidung weiblicher Genitalien statt; eine Anwendung unter einer medizinischen Indikation oder auch kosmetischen gibt es dagegen nur in Ausnahmefällen.[1]
Inhaltsverzeichnis
Rituelle Praxis
Aus den Ursprüngen der antiken Beschneidungspraktiken entstand in einigen Kulturen der Brauch, Mädchen und Frauen im Rahmen eines Initiationsritus die Klitoris zu entfernen. Heute wird die Durchführung der „Klitoridektomie ohne zwingende medizinische Indikation“ von der UNICEF und vielen Menschenrechtsorganisationen als „Genitalverstümmelung“ der betroffenen Mädchen und Frauen betrachtet und bekämpft.
Die Frauen der Skopzen praktizierten religiös motiviert, neben einer Ablation ihrer Brüste, die Klitoridektomie.
Medizinhistorische Anwendungen
In Europa und Nordamerika wurde die Klitoridektomie noch bis ins 20. Jahrhundert als Behandlung der damals als pervers betrachteten Selbstbefriedigung und der weiblichen Hysterie empfohlen. Die Methode wurde vom englischen Arzt Isaac Baker Brown Mitte des 19. Jahrhunderts begründet.
1923 schrieb Maria Pütz in ihrer Dissertation:
„In drei mir speziell von Herrn Professor Dr. Cramer gütigst überlassenen Fällen trat nach Entfernung der Clitoris und einer teilweisen oder vollständigen Exzision der kleinen Labien vollständige Heilung ein. Masturbation wurde nicht mehr geübt, und selbst nach einer Beobachtungszeit von mehreren Monaten blieb der Zustand unverändert gut. Trotz dieser erfreulichen Resultate der Clitoridektomie bei Masturbation gibt es nun sehr viele Fälle, bei denen das Uebel durch irgend welche operative Eingriffe nicht zu beeinflussen ist […]“
„Ein zweiter Einwurf der Gegner ist der, dass durch Herabsetzung der Libido auch die Konzeptionsmöglichkeit aufgehoben werde. Auch dieser Einwand ist unberechtigt; denn es steht fest, dass frigide Frauen, die den Coitus nur als Last empfinden und sich keiner sexuellen Befriedigung erfreuen, dennoch konzipieren und gesunde Kinder gebären.“
– Maria Pütz: Über die Aussichten einer operativen Therapie in gewissen Fällen von Masturbation jugendlicher weiblicher Individuen;[2]
Marion Hulverscheidt: Weibliche Genitalverstümmelung: Diskussion und Praxis in der Medizin während des 19. Jahrhunderts im deutschsprachigen Raum.[3]Medizinische Indikation
Eine Klitoridektomie wird bei einer von einem Tumor befallenen Klitoris unter medizinischer Indikation angewandt.[4]
Rechtliche Bewertung der „Klitoridektomie ohne medizinische Indikation“
Bei Minderjährigen ist die Klitoridektomie ohne medizinische Indikation nach dem Recht vieler Staaten (u. a. aller Staaten der Europäischen Union) eine Straftat.[5]
Die Klitoridektomie bei erwachsenen Frauen kann auf Einwilligung und unter gutachterlichem Ausschluss von Zwang und psychischen Störungen zumindest in Großbritannien durchgeführt werden.[1]
Nach deutschem Recht ist die Klitoridektomie ohne Indikation mindestens als Gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB[6] mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren bedroht.[5] Eine strafbefreiende Einwilligung kommt jedenfalls nach § 228 StGB auch bei dieser Art der Genitalverstümmelung[5][7] nicht in Frage.[7]
Einzelnachweise
- ↑ a b D. Veale, J. Daniels: Cosmetic Clitoridectomy in a 33-Year-Old Woman. In: Archive of Sexual Behavior. 12. August 2011, PMID 21837517
- ↑ Maria Pütz: Über die Aussichten einer operativen Therapie in gewissen Fällen von Masturbation jugendlicher weiblicher Individuen. Euskirch, Hochschulschrift: Universität Bonn, Dissertation, 1923.
- ↑ Marion Hulverscheidt: Weibliche Genitalverstümmelung: Diskussion und Praxis in der Medizin während des 19. Jahrhunderts im deutschsprachigen Raum. 189 S., Mabuse, Frankfurt am Main 2002, ISBN 3-935964-00-5 (Mabuse-Verlag Wissenschaft 63; Zugl.: Göttingen, Univ., Dissertation 2000).
- ↑ Pschyrembel, medizinisches Wörterbuch, 259. Aufl., S. 863.
- ↑ a b c Bundestagsdrucksache 16/1391: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Dr. Karl Addicks, Burkhardt Müller-Sönksen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP vom 8. Mai 2006, zur Thema „Schutz von Frauen und Mädchen vor der Verstümmelung weiblicher Genitalien“ (PDF). S. 3.
- ↑ Ob eine Strafbarkeit sogar als Schwere Körperverletzung gemäß § 226 StGB gegeben ist, kann noch nicht als abschließend geklärt betrachtet werden. – Lackner/Kühl: Strafgesetzbuch, Kommentar. 25. Auflage, München 2004. ISBN 3-406-52295-5. § 78 Rn. 6.
- ↑ a b Dirk Wüstenberg: Genitalverstümmelung und Strafrecht. In: Der Gynäkologe, 2006, S. 824 (827).
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