Kliterektomie

Kliterektomie

Klitoridektomie (gr. aus: „kleitoris“ - Kitzler und „ektemnô“ - schneide aus) ist der medizinische Fachausdruck für die Entfernung der Klitoris. Die Klitoris ist ein äußeres weibliches Geschlechtsorgan (vgl. unter Vulva).

Aktuell findet die häufigste Anwendung der Klitoridektomie im Rahmen der (in Europa strafbaren) Beschneidung weiblicher Genitalien statt, eine Anwendung unter einer medizinischen Indikation gibt es dagegen nur in Ausnahmefällen.

Inhaltsverzeichnis

Rituelle Praxis

Aus den Ursprüngen der antiken Beschneidungspraktiken entstand in einigen Kulturen der Brauch, Mädchen und Frauen im Rahmen eines Initiationsritus die Klitoris zu entfernen. Heute wird die Durchführung der „Klitoridektomie ohne zwingende medizinische Indikation“ von der UNICEF und vielen Menschenrechtsorganisationen als „Genitalverstümmelung“ der betroffenen Mädchen und Frauen betrachtet und bekämpft.

Medizinhistorische Anwendungen

In Europa und Nordamerika wurde die Klitoridektomie noch bis ins 20. Jahrhundert als Behandlung der damals als pervers betrachteten Selbstbefriedigung und der weiblichen Hysterie empfohlen. Die Methode wurde vom englischen Arzt Isaac Baker Brown Mitte des 19. Jahrhunderts begründet.

1923 schrieb Maria Pütz in ihrer Dissertation „In drei mir speziell von Herrn Professor Dr. Cramer gütigst überlassenen Fällen trat nach Entfernung der Clitoris und einer teilweisen oder vollständigen Exzision der kleinen Labien vollständige Heilung ein. Masturbation wurde nicht mehr geübt, und selbst nach einer Beobachtungszeit von mehreren Monaten blieb der Zustand unverändert gut. Trotz dieser erfreulichen Resultate der Clitoridektomie bei Masturbation gibt es nun sehr viele Fälle, bei denen das Uebel durch irgend welche operative Eingriffe nicht zu beeinflussen ist […] Ein zweiter Einwurf der Gegner ist der, dass durch Herabsetzung der Libido auch die Konzeptionsmöglichkeit aufgehoben werde. Auch dieser Einwand ist unberechtigt; denn es steht fest, dass frigide Frauen, die den Coitus nur als Last empfinden und sich keiner sexuellen Befriedigung erfreuen, dennoch konzipieren und gesunde Kinder gebären.“[1][2]

Medizinische Indikation

Eine Klitoridektomie wird bei einer von einem Tumor (z. B. Fibrom) befallenen Klitoris unter medizinischer Indikation angewandt.[3]

Rechtliche Bewertung der „Klitoridektomie ohne medizinische Indikation“

Die Klitoridektomie ohne medizinische Indikation ist nach dem Recht vieler Staaten (u. a. aller Staaten der Europäischen Union) eine Straftat.[4]

Nach deutschem Recht ist die Klitoridektomie ohne Indikation mindestens[5] als Gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren bedroht.[4] Eine strafbefreiende Einwilligung kommt jedenfalls nach § 228 StGB auch bei dieser Art der "Genitalverstümmelung"[6][4] nicht in Frage.[6]

Quellen

  1. Maria Pütz: Über die Aussichten einer operativen Therapie in gewissen Fällen von Masturbation jugendlicher weiblicher Individuen. Euskirch, Hochschulschrift: Universität Bonn, Dissertation, 1923
  2. Marion Hulverscheidt: Weibliche Genitalverstümmelung: Diskussion und Praxis in der Medizin während des 19. Jahrhunderts im deutschsprachigen Raum. 189 S., Mabuse-Verl., Frankfurt am Main 2002, ISBN 3-935964-00-5 (Mabuse-Verlag Wissenschaft 63; Zugl.: Göttingen, Univ., Dissertation 2000)
  3. Pschyrembel, medizinisches Wörterbuch, 259. Aufl., S. 863.
  4. a b c Bundestagsdrucksache 16/1391, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Dr. Karl Addicks, Burkhardt Müller-Sönksen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP vom 8. Mai 2006, zur Thema "Schutz von Frauen und Mädchen vor der Verstümmelung weiblicher Genitalien", S. 3.
  5. Ob eine Strafbarkeit sogar als Schwere Körperverletzung gemäß § 226 StGB gegeben ist, kann noch nicht als abschließend geklärt betrachtet werden.Lackner/Kühl, Strafgesetzbuch, Kommentar, 25. Auflage, München 2004 (ISBN 3-406-52295-5), § 78 Rn. 6.
  6. a b Dirk Wüstenberg: Genitalverstümmelung und Strafrecht. In: Der Gynäkologe 2006, S. 824 (827).
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