Kloster Hugshofen

Kloster Hugshofen

Hugshofen (französisch Honcourt) war ein Benediktinerkloster im oberelsässischen Weilertal bei Schlettstadt (heute Val de Ville, Sélestat, Frankreich), das während der Reformation aufgelöst wurde.

Das Kloster soll im Jahr 1000 durch Werner von Ortenberg und dessen Ehefrau Himiltrud, die ältesten überlieferten Mitglieder der Familie von Hirrlingen, gegründet worden sein. Nichts erfährt man aus den der Gründung folgenden Jahrzehnten über die Benediktinergemeinschaft in Hugshofen. Erst zum Jahr 1061 treten das Kloster und die Stifterfamilie wieder in Erscheinung. Folmar (von Hirrlingen), der Sohn Werners und der Himiltrud, übergab zusammen mit seiner Ehefrau Heilicha das Kloster der Straßburger Domkirche unter Bischof Hermann (1048-1065). Hugshofen wurde damit ein Eigenkloster der Straßburger Bischöfe.

Über die Verbindungen der Hirrlinger, der Hugshofener Klostervögte, mit der Mönchsgemeinschaft St. Georgen – Ulrich (I.) von Hirrlingen (†1123) hatte die Witwe des 1094 verstorbenen St. Georgener Klostervogts Hermann geheiratet – nahm Hugshofen kurz oder um das Jahr 1110 an der St. Georgener Klosterreform teil und wurde von Abt Theoger von St. Georgen (1088-1119) reformiert, mit Konrad wurde ein Reformabt vom Kloster Hirsau eingesetzt.

Das erste Papstprivileg, das des Papstes Calixt II. (1119-1124), ist eine Bestätigung der Güter und Rechte des Klosters. Die auf die Jahre 1122-1124 zu datierende Urkunde wurde auf Veranlassung der lothringischen Gräfin Adelheid, einer Verwandten der Hirrlinger, aufgesetzt und bestimmte neben anderem die Exemtion des Klosters von der Gewalt des Straßburger Bischofs. Diese Bestimmung, ergänzt um den Schutz des engeren Klostergebietes vor aller bischöflichen und weltlich-vogteilichen Einflussnahme, ist indes so außergewöhnlich, dass das Papstprivileg nur eine Fälschung, und zwar des 13. Jahrhunderts, sein kann. Dies wird ersichtlich, wenn man das Calixt-Privileg mit den Inhalten einer Urkunde Papst Innozenz’ II. (1130-1143) vom 10. Juni 1135 vergleicht. Hier wird Hugshofen lediglich dem päpstlichen Schutz unterstellt vermittels der libertas Romana, der „römischen Freiheit“, wie man sie auch vom Kloster St. Georgen her kennt. Der Text der echten Innozenz-Urkunde gibt damit den richtigen verfassungsmäßigen Status der elsässischen Abtei wieder, lediglich bei der im Privileg aufgeführten Besitzliste ist es später zu Rasuren und Manipulationen gekommen. Derselbe Fälscher, der die Calixt-Urkunde niederschrieb, stellte auch die angebliche Kaiserurkunde des deutschen Herrschers Friedrich I. Barbarossa (1152-1190) vom 24. Oktober 1162 her.

Eine an das Kloster Hugshofen auf 1140/52 zu datierende Güterschenkung der Judinta, der Ehefrau Graf Albrechts II. von Habsburg (1096-1140), macht wahrscheinlich, dass Judinta eine Schwester Ulrichs (II.) von Hirrlingen (†1152) gewesen war und Ulrich der Hugshofener Klostervogt. Die Stifterfamilie und ihre Erben konnten sich als Vögte aber auf Dauer nicht behaupten. Spätestens um 1200 hatten die Grafen von Hohenberg die Vogtei über das Kloster neben anderen ehemals hirrlingischen Positionen inne. Zudem war die Mönchsgemeinschaft im 12. Jahrhundert ein benediktinisches Reformkloster, das spätestens 1135 mit der „römischen Freiheit“ begabt worden war. Damit zusammenhängend versuchte die Kommunität, die ja auch bischöfliches Eigenkloster war, den Einfluss von Bischof und Vogt einzuschränken. Die beiden gefälschten Urkunden des 13. Jahrhunderts zeigen, dass das Problem der Beziehungen zwischen Kloster, Bischof und Vogt damals noch virulent war. Vielleicht hängen die Urkundenfälschungen mit dem Übergang der Klostervogtei an die Grafen von Habsburg um 1258 zusammen. Hugshofen geriet jedenfalls in den Sog der habsburgischen Landesherrschaft. Im 15. und 16. Jahrhundert mehrfach verwüstet, wurde das Kloster im Zeitalter der Reformation aufgelöst. Bis 1782 stand immerhin noch die („merkwürdige“) Klosterkirche, ein romanischer Zentralbau, ein Rundbau mit angeschlossenem rechteckigen Chor, kegelförmigem Dach und polygonem Oberbau.

Literatur

  • Buhlmann, M., Die Herren von Hirrlingen und das Kloster St. Georgen im Schwarzwald (= Vertex Alemanniae, H.15), St. Georgen 2005
  • Buhlmann, M., St. Georgen als Reformmittelpunkt benediktinischen Mönchtums (= Quellen zur mittelalterlichen Geschichte St. Georgens, Teil VIII = Vertex Alemanniae, H.20), St. Georgen 2005
  • Hirsch, H., Urkundenfälschungen der Klöster Hugshofen und Murbach, in: MIÖG Ergbd. 11 (1929), S.179-192
  • Jänichen, H., Herrschafts- und Territorialverhältnisse um Tübingen und Rottenburg im 11. und 12. Jahrhundert. Tl.1: Die freien Herren (= SSWLK 2), Stuttgart 1964
  • Kautzsch, R., Der romanische Kirchenbau im Elsass, Freiburg i.Br. 1944
  • Wollasch, H.-J., Die Benediktinerabtei St. Georgen im Schwarzwald und ihre Beziehungen zu Klöstern westlich des Rheins, in: 900 Jahre Stadt St. Georgen im Schwarzwald 1084-1984. Festschrift, hg. v.d. Stadt St. Georgen, St. Georgen 1984, S.45-61

Abkürzungen

  • MIÖG Ergbd. = Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichtsforschung, Ergänzungsband
  • SSWLK = Schriften zur südwestdeutschen Landeskunde
48.28257.3830555555556

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