Klütenkööm

Klütenkööm
Eierlikör in Likörschale

Eierlikör ist ein in Heinsberg von Eugen Verpoorten erfundenes alkoholisches Getränk, das aus Eigelb, Zucker oder Honig und Alkohol hergestellt wird. Durch die Zugabe des Eigelbs und je nach Rezept auch von Sahne oder Milch emulgiert das Getränk und bekommt eine dickflüssige Konsistenz. Der Alkoholgehalt der am Markt erhältlichen Eierlikör-Marken beträgt typischerweise zwischen 14 und 20 Volumenprozent. Er ist laut Flaschenaufschrift ein halbes Jahr angebrochen im Kühlschrank haltbar, in Wärme nur sehr kurz, und ungeöffnet ein Jahr. Ein Überschreiten des Haltbarkeitsdatums kann zum Befall mit Salmonellen führen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Im 17. Jahrhundert entdeckten europäische Eroberer im heutigen Brasilien ein Erfrischungsgetränk mit Namen „Abacate“ bei Ureinwohnern des Amazonas. Aus dem mit Avocados hergestellten Getränk wurde unter Beimischung von Rohrzucker und Rum „Advocaat“, die Vorform des heutigen Eierlikörs, den 1876 der aus Antwerpen stammende Destillateur Eugen Verpoorten erfand, indem er aus Mangel der Avocados Eidotter verwendete.

Ein ähnliches Getränk, der mexikanische „Rompope“ aus Eiern, Milch, Vanille und Rum, wurde von Spanien nach Mexiko eingeführt und wird dort seit dem 17. Jahrhundert in Puebla im Convento de Santa Clara zubereitet. In englischsprachigen Ländern ist der ebenfalls ähnliche Eggnog besonders zur Weihnachtszeit populär.

Gesetzliche Bestimmungen

Eierlikör ist nach der Spirituosenverordnung (EWG 1576/89 Artikel 1, Absatz 4, Buchstabe s) definiert als Spirituose, die aus Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs gewonnen wird und als weitere Bestandteile Eigelb, Eiweiß sowie Zucker oder Honig enthält. Eine Aromatisierung des Likörs mit natürlichen oder naturidentischen Aromastoffen ist erlaubt. Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 140 g Eigelb und 150 g Zucker pro Liter sowie ein Alkoholgehalt von mindestens 14 Volumenprozent [1][2]. [3]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Spirituosen bei www.was-wir-essen.de
  2. Mindestalkoholgehalt von Spirituosen – Die Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft
  3. Verordnung (EG) Nr. 110/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2008, Anhang II, 41. Eierlikör oder Advocaat/Avocat/Advokat

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