Kollegialsystem

Kollegialsystem

Das Kollegialsystem ist eine Organisation der Führungsspitze einer Instanz (z. B. eines Unternehmens). Alle Mitglieder der Instanz haben im Wesentlichen gleiche Rechte hinsichtlich der Willensbildung in dieser Instanz. Die Entscheidung kann hier mit einfacher Mehrheit, mit qualifizierter Mehrheit oder durch einstimmige Beschlüsse fallen. [1]

man unterscheidet:

- Primatkollegialität: Ein Mitglied des Kollegiums ist Primus inter pares. Er führt den Vorsitz und entscheidet bei Stimmengleichheit.

- Abstimmungskollegialität: Alle Mitglieder des Kollegiums sind gleichberechtigt. Beschlüsse werden dabei entweder nach dem Einstimmigkeitsprinzip oder nach dem Majoritätsprinzip gefasst.

- Kassationskollegialität: Mehrere gleichberechtigte Personen können nur gemeinsam handeln. Wenn eine dem Vorhaben der anderen widerspricht, muss die Handlung unterbleiben. Eine Person kann auch die von anderen getroffene Entscheidung aufheben oder aufschieben.

Quellen

  1. Lexikon der Bundeszentrale für politische Bildung

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