- Kollektives Bausparen
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Mit kollektivem Bausparen wird der Grundgedanke des deutschen Bausparsystems bezeichnet.
Es handelt sich dabei um ein geschlossenes System, bei dem alle durch Spar- und Tilgungsleistungen der Zuteilungsmasse zufließenden Einlagen wieder als Bausparguthaben und Bauspardarlehen an die (Bau-)Sparer zurückfließen. Im Gegensatz zum individuellen Sparen zu Bauzwecken handelt es sich hierbei um den Zusammenschluss zukünftiger Kreditnehmer, die sich vertraglich zu planmäßigem Sparen verpflichten. Aus dem sich daraus ansammelnden Kapitalstock erhalten die Sparer nach einem bestimmten Zuteilungsmodus ihr Bauspardarlehen.
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