- Kollisionsverhütungsregel
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Die Kollisionsverhütungsregeln (KVR) - offiziell "Internationale Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See" - stellen internationales Seeverkehrsrecht dar. Sie sind das grundlegende Gesetz zur Regelung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf hoher See und den damit verbundenen Gewässern. Die KVR hilft Havarien zu vermeiden. Sie wurde 1972 von der IMO (UN-Unterorganisation für die Seeschifffahrt) verabschiedet und gilt für alle Schiffe, insbesondere auch für Sportbootfahrer. Der Originaltitel lautet: Conventions on the International Regulations for Preventing Collisions at Sea (COLREGs).
Auf deutschen Seeschifffahrtsstraßen gilt ergänzend die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) bzw. die Schifffahrtsordnung Emsmündung (SchOEms).
Die KVR enthält folgende Bereiche:
- Teil A: Allgemeines (Regeln 1-3, u. a. Anwendungsbereiche, Verantwortlichkeit und allgemeine Begriffsbestimmungen).
- Teil B: Ausweich und Fahrregeln (Regeln 4-19, u.a. Ausweichen, Kurs halten, Manöver zur Vermeidung von Unfällen, Verhalten im Fahrwasser, Überholen, usw.).
- Teil C: Lichterführung und Signalkörper (Regeln 20-31, u.a. Lichter, Navigationslichter und Signalkörper).
- Teil D: Schall- und Lichtsignale (Regeln 32-37, u. a. Darstellung der Schallsignale, Schallsignalgeräte).
- Teil E: Befreiungen (Regel 38)
Teil der Regeln sind zum Beispiel die Ausweichregeln zwischen Segelfahrzeugen. Zur Signalisierung von Fahrtrichtung und Position dienen die Positionslichter. Bei Kollisionskurs wird mit dem Manöver des letzten Augenblicks versucht, eine Kollision zu vermeiden oder die Schäden gering zu halten.
Weblinks
- Kollisionsverhütungsregeln vom 13. Juni 1977 (BGBl. I S. 816), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2370)
- Internationale Fassung der COLREGs (englisch)
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