- Kommissionelle Prüfung
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Eine kommissionelle Prüfung wird nicht von einem Einzelprüfer, sondern von einer Kommission aus zumindest zwei Personen abgenommen.
Bachelor-, Diplom- und Doktoratsprüfungen werden stets kommissionell durchgeführt, auch der mündliche Teil der Matura findet vor Kommission statt.
In Österreich ist eine kommissionelle Prüfung auch je nach Universität und Studienrichtung für die dritte oder vierte Wiederholung einer Prüfung von nicht prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen vorgesehen, auf Antrag des Studierenden oftmals auch die zweite. Die kommissionelle Prüfung schützt den Studierenden zumindest theoretisch vor der Willkür von Prüfern und damit vor der drohenden Exmatrikulation. Auch in Folge eines Berufungsverfahren gegen dem "Nichtbestehen einer Klasse" kann es zu einer oder mehrerer kommissionellen Prüfungen kommen, über welche der Schüler beim positiven Abschneiden im nachhinein noch aufsteigen kann.
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