Maturitätsanerkennungsreglement

Maturitätsanerkennungsreglement

Die Matura beziehungsweise Maturität (lat. maturitas ‚die Reife‘, maturus ‚reif‘) bezeichnet die Reifeprüfung nach Abschluss einer höheren Schulausbildung.

Die Bezeichnung Matura/Maturität für den höchsten Schulabschluss wird im deutschen Sprachraum in Österreich, Liechtenstein, der Deutschschweiz (dort Maturitätsprüfung), Südtirol (dort: Reifeprüfung, Staatliche Abschlussprüfung) und in anderen mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern wie Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Kroatien, Polen usw. verwendet. In der Bundesrepublik Deutschland ist hierfür die Bezeichnung Abitur üblich.

Mit dem Maturazeugnis (beziehungsweise Maturitätszeugnis) besitzt der Maturand (auch Maturant geschrieben) die Hochschulreife und damit die prüfungsfreie Zugangs- beziehungsweise Studienberechtigung für ein Studium an einer Universität beziehungsweise Hochschule. Mit der Berufsmatura (auch: Berufsreifeprüfung, Schweiz: Berufsmaturität, Liechtenstein beides) ist die Zugangsberechtigung eingeschränkt auf eine einschlägiges Studium an einer Fachhochschule.

Inhaltsverzeichnis

Die Matura in Österreich

Die Matura wird im österreichischem Bildungssystem je nach Schultyp in der 12. oder 13. Schulstufe abgelegt. Allgemeinbildende höhere Schulen (AHS) schließen im 12. Schuljahr ab; Berufsbildende höhere Schulen (BHS) im 13. Schuljahr.

„Matura” ist die umgangssprachliche Bezeichnung und „Reifeprüfung“ der offizielle Terminus.

Die Matura wird im Allgemeinen an der Schule abgenommen, die ein Maturant zuletzt besucht hat. Für Personen, die keine Mittelschule besucht haben, gibt es die Möglichkeit einer Externistenmatura oder Berufsreifeprüfung. Dabei wird die Prüfung nicht mit gleichen Aufgaben für alle Schüler eines Jahrgangs durchgeführt. Die Aufgaben für die Klausuren sind lediglich für eine Schulklasse einheitlich, diejenigen für die mündlichen Prüfungen unterscheiden sich von Prüfling zu Prüfling. Jeder Lehrer kann die Fragen nach den Schwerpunkten seines Unterrichts stellen. Die Matura steht somit im Gegensatz zu einem Zentralabitur in manchen deutschen Bundesländern oder dem französischen Baccalauréat.

Zwar müssen die Prüfungsfragen beim Landesschulrat, in Wien beim Stadtschulrat, oder beim Fachinspektor eingereicht werden, trotzdem kann die Matura von Schule zu Schule und sogar innerhalb einer Schule von Klasse zu Klasse ein anderes Niveau haben. Allerdings muss die Benotung der schriftlichen Prüfung vom Landesschulrat bestätigt werden. Die mündliche Prüfung findet vor einer Kommission statt, in welcher auch Lehrer aus anderen Schulen beteiligt sind.

Bei der mündlichen kommissionellen Prüfung bekommt jeder Kandidat pro Fach zwei Kernstofffragen aus dem Lehrstoff der Oberstufe, aus denen er eine auswählen darf, und eine Spezialfrage zu seinem im Voraus gewählten Spezialgebiet. Das Spezialgebiet kann von den Schülern in Absprache mit den Lehrern selbst gewählt werden und muss ein Thema behandeln, das im Kernstoff nicht enthalten ist.

AHS-Matura

In Allgemeinbildenden Höheren Schulen besteht die Reifeprüfung (Matura) aus 3 bis 4 schriftlichen Prüfungen zu je 4 bis 5 (Sprachen sind meistens 5-stündig; Mathematik 4-stündig) Stunden und 3 bis 7 mündlichen Prüfungen zu je 15 bis 25 Minuten plus zusätzlicher Vorbereitungszeit. Die schriftlichen Prüfungen werden meist im Laufe einer Woche im Mai abgelegt. Die mündlichen Prüfungen folgen etwa einen Monat später und sind für jeden Maturanten auf einen halben beziehungsweise ganzen Tag verteilt (je nach Anzahl der Prüfungen).

Im Rahmen der Matura haben Kandidaten die Möglichkeit, bis Anfang Februar des Antrittsjahres eine Fachbereichsarbeit anzufertigen. Dies ist eine kurze wissenschaftliche Arbeit − vergleichbar mit einer Seminararbeit. Wird die Fachbereichsarbeit angenommen, so reduziert sich die Anzahl der Prüfungen auf je 3 schriftliche Arbeiten und 3 mündliche Prüfungen.

Schriftliche Prüfungen in Deutsch und Mathematik sowie in einer (lebenden oder toten) Fremdsprache sind verpflichtend. Die vierte Endprüfung kann in einer weiteren Fremdsprache, Informatik, Darstellender Geometrie, Biologie oder Physik abgelegt werden, sofern in diesen Fächern spätestens ab der 11. Schulstufe Schularbeiten geschrieben wurden.

Für die mündlichen Prüfungen sind die Schulfächer in mehrere Gruppen unterteilt:

  • Gruppe A: Religion, Ethik (an Schulen, die an diesem Schulversuch teilnehmen), Deutsch, Geschichte und Sozialkunde, Psychologie und Philosophie, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung
  • Gruppe B: Fremdsprachen
  • Gruppe C: Geographie und Wirtschaftskunde, Mathematik, Darstellende Geometrie, Biologie und Umweltkunde, Chemie, Physik, Informatik

Für die mündliche Prüfung muss zumindest ein Gegenstand aus Gruppe B gewählt werden. Welche weiteren Gegenstände gewählt werden müssen, hängt von der Art der AHS ab. Die mündlichen Prüfungen sind öffentlich.

Kandidaten, die eine Fachbereichsarbeit verfasst haben, müssen in jenem Fach, dem die Arbeit zugeordnet ist, zur mündlichen Prüfung antreten; zusätzlich müssen sie sich jedoch im Rahmen dieser Prüfung einem Prüfungsgespräch über ihre Arbeit stellen und diese präsentieren.

Wenn ein Kandidat keine Fachbereichsarbeit geschrieben hat, muss er im Verlauf seiner mündlichen Matura auch eine vertiefende, eine fächerübergreifende oder eine ergänzende Prüfung ablegen.

Unabhängig davon, welche dieser Varianten der Schüler wählt, bekommt er zwei Fragen, von denen er sich eine aussuchen darf; zusätzlich erhält er eine Frage aus einem von ihm zuvor im Einverständnis mit dem Prüfer gewählten Spezialgebiet, das eine Ergänzung zum Kernstoff darstellen muss.

Die vertiefende Matura ist nur in einem Fach möglich, das der Schüler im Laufe der Oberstufe als Wahlpflichtfach gewählt hat. Hierbei bekommt er in diesem Fach zusätzlich zu den beiden Kernstofffragen und der Spezialfrage zwei Fragen zu Stoffgebieten, die im Wahlpflichtfach durchgenommen wurden.

Bei der fächerübergreifenden Matura werden zwei beliebige Prüfungsfächer verbunden. Zusätzlich zu den Kernstoff- und Spezialfragen in beiden Fächern bekommt der Kandidat zwei Fragen − eine davon ist zu beantworten −, die thematisch in beide Fächer passen, und bei deren Beantwortung er auch auf beide Fächer eingehen muss. Als Prüfer fungieren dabei die Professoren beider Fächer.

Die ergänzende Prüfung wird in einem beliebigen Fach in Verbindung mit einer Sprache oder mit Informatik abgehalten, wobei diese Sprache beziehungsweise Informatik nicht zwangsläufig als Maturafach gewählt werden muss. Der Schüler muss dabei zusätzlich zur Kernstoff- und Spezialfrage eine Kernstofffrage in der gewählten Sprache beantworten.

BHS-Matura

Über 60 % der österreichischen Maturanten legen ihre Abschlussprüfung („Reife- und Diplomprüfung”) an einer der zahlreichen „Berufsbildenden Höheren Schulen“ ab, die in 5 Schuljahren nach der Pflichtschule neben der Matura auch noch eine Berufsausbildung mit staatlichem Abschluss vermitteln. Je nach Schultyp (Fachrichtung) gelten dafür unterschiedliche Richtlinien. Nach einigen Jahren praktischer Berufsarbeit dürfen die Absolventen der technischen und landwirtschaftlichen BHS (vgl. Höhere Technische Lehranstalt) - auf Antrag beim zuständigen Ministerium - die Standesbezeichnung Ingenieur führen. Die BHS ist eine Sekundarschule und keine Hochschule. Sein Abschlusszeugnis beziehungsweise das Diplom der BHS (vergleichbar „staatlich geprüfter Techniker“ in anderen Ländern) wird europaweit im Sinne der EU-Richtlinie 92/51 EWG, Anhang D, als Berufsausbildungsnachweis anerkannt. Absolventen können an einer Hochschule ein Studium aufnehmen; sie erhalten damit die allgemeine Hochschulreife.

Das Maturazeugnis

Das Maturazeugnis enthält lediglich die Noten der Klausurarbeiten und der mündlichen Prüfungen. Die Benotung erfolgt durch Noten von 1 (Sehr gut) bis 5 (Nicht genügend). Zusätzlich enthält es eine Zusammenfassung der Leistungen:

  • Mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden: Bei einem Notenschnitt von maximal 1,5 und nur Sehr gut bis Befriedigend (3) als Teilnoten.
  • Mit gutem Erfolg bestanden: Bei einem Notenschnitt von maximal 2,0 und nur Sehr gut bis Befriedigend (3) als Teilnoten
  • Bestanden
  • Nicht bestanden: Bei einer oder mehreren mit Nicht genügend beurteilten Teilprüfungen.

Schüler, die die Matura beim ersten Mal nicht bestanden haben, haben die Möglichkeit, zu den Nebenterminen im September / Oktober und Januar / Februar beziehungsweise im kommenden Schuljahr die Reifeprüfung zu wiederholen.

Es hat sich eingebürgert, dass bei erfolgreicher Ablegung der Reifeprüfung aller Kandidaten einer Schule symbolisch von den Maturanten die weiße Fahne gehisst wird.

Berufsreifeprüfung in Österreich

Ein zentrales Anliegen des österreichischen Schulsystems ist es, den Zugang zu höheren Bildungsabschlüssen als lebenslange Chance zu gewährleisten. Die 1997 eingeführte Berufsreifeprüfung (BRP) ist ein weiterer Schritt dazu. 2000 gab es eine Novelle, wodurch nun auch Berufsgruppen, denen die BRP bislang verwehrt blieb, der Zugang zur BRP möglich ist.

Sie berechtigt zu einem Studium an Hochschulen, Akademien und Kollegs. Außerdem erfüllt die bestandene Berufsreifeprüfung die Eingangsvoraussetzung für eine Ausbildung im gehobenen Verwaltungsdienst beim Bund.

Damit eröffnen sich für Absolventen des dualen Systems (mit Lehrabschlussprüfung), für Absolventen von mindestens 3-jährigen Mittelschulen, von beruflichen Schulen, wie für Gesundheits- und Krankenpflege oder für den medizinisch-technischen Fachdienst neue Berufschancen und neue Bildungsmöglichkeiten.

Umfang

  • Deutsch: 5-stündige (5 mal 60 Minuten = keine Schulstunde von etwa 50 Minuten) schriftliche Klausurarbeit mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule
  • Mathematik: 4-stündige (4 mal 60 Minuten) schriftliche Klausurarbeit mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule
  • Lebende Fremdsprache: nach Wahl des Prüfungskandidaten eine 5-stündige schriftliche Klausurarbeit oder eine mündliche Prüfung mit den Anforderungen einer Reifeprüfung einer höheren Schule, in der Regel „Englisch“
  • Fachbereich: 5-stündige Klausurarbeit über ein Thema aus dem Berufsfeld des Prüfungskandidaten (einschließlich des fachlichen Umfeldes) und eine diesbezügliche mündliche Prüfung mit dem Ziel einer Auseinandersetzung auf höherem Niveau.

Lehrpläne

Teilprüfungen zur Berufsreifeprüfung können abgelegt werden nach dem Lehrplan einer:

  • Allgemeinbildenden höheren Schule (AHS) ausgenommen der Fachbereich
  • Handelsakademie (HAK)
  • Höheren technischen Lehranstalt (HTL)
  • sonstigen Form der berufsbildenden höheren Schule (zum Beispiel HBLA, ...)

B-Matura

Nicht eine Reifeprüfung im eigentlichen Sinn ist die sogenannte B-Matura. Als solche wird die Beamtenaufstiegsprüfung im Öffentlichen Dienst bezeichnet. Sie erlaubt Beamten, Positionen mit höherem Gehalts- und Hierarchieniveau auch ohne Matura zu erreichen, die normalerweise Maturanten vorbehalten sind. Sie berechtigt aber nicht zu einem Hochschulstudium. [1]

Die Matura in der Schweiz

Auch beim Schweizer Bildungssystem wird die Reifeprüfung als Matura beziehungsweise Matur bezeichnet. Die gegenwärtige Struktur dieser Prüfung in der Schweiz wurde 1995 eingeführt; (siehe auch Berufsmatura).

Die Matura vor 1995

Die alte Maturitätsanerkennungsverordnung (MAV) aus den 1960er Jahren erteilte je nach Profil folgende fünf Typen von Maturitätszeugnissen:

  • Typus A: altsprachliches Gymnasium mit Griechisch und Latein
  • Typus B: Gymnasium mit Latein und Englisch beziehungsweise der dritten Schweizer Landessprache (in der Deutschschweiz: Italienisch)
  • Typus C: mathematisch-naturwissenschaftliches Gymnasium
  • Typus D: neusprachliches Gymnasium
  • Typus E: Wirtschaftsgymnasium
  • Typus M: musisches Gymnasium

Neben diesem typenspezifischen Fächerkanon galten folgende Fächer für alle Maturitätszeugnisse als Grundlage: Deutsch, zweite Landessprache (in der Deutschschweiz: Französisch), Geschichte, Geografie, Mathematik, Biologie, Physik, Chemie, Musik oder Kunst. Zudem wurde Sport als nicht zählendes Fach in das Maturitätszeugnis eingetragen. Einige Kantone hatten zusätzlich spezielle weitere Fächer, wie etwa Philosophie. Je nach Typus wurden verschiedene Fächer (sog. „Kernfächer“) im Maturitätszeugnis doppelt gezählt.

Weiter vergaben Seminarien Lehramtszeugnisse, die ebenso zum prüfungsfreien Eintritt in die Universitätsstufe berechtigten.

Matura ab 1995

Wurde bis 1995 zwischen verschiedenen Maturitätsprofilen unterschieden, stellt sich der Schüler nun nach bestimmten Regeln durch die Wahl von Maturitätsfächern selbst ein Unterrichtsprogramm zusammen (neues Maturitätsanerkennungsreglement MAR vom 15. Februar 1995)[2].

Die Prüfung findet in fünf Fächern statt, die schriftlich und mündlich geprüft werden (in einigen Kantonen entfällt bei nichtsprachlichen Fächern die mündliche Prüfung, in anderen Kantonen gilt dies nur für Mathematik):

  • Erstsprache
  • zweite Landessprache
  • Mathematik
  • Schwerpunktfach
  • ein weiteres Fach; die Bedingungen für die Wahl dieses Faches legen die Kantone, teilweise sogar die einzelnen Schulen, fest.

Die Ergebnisse dieser Prüfungen fließen zu 50 % in die Endnote des Faches ein, die Note des letzten Jahres zählt ebenfalls 50 %. In den Fächern ohne Maturitätsprüfung zählt nur die Note des letzten Jahres. Gerundet wird grundsätzlich in Richtung der Prüfungsnote oder auch mathematisch. Es werden nur halbe Noten erteilt (6, 5.5, 5, 4.5 etc.).

Die Maturitätsprüfung gilt als bestanden, wenn die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten nicht größer ist als die einfache Summe aller Notenabweichungen von 4 nach oben und nicht mehr als drei Noten unter 4 erteilt wurden.

Das Ergebnis der eidgenössischen Matura setzt sich aus den Leistungen der neun Maturitätsfächer zusammen. An kantonalen Gymnasien wird jeweils eine kantonale Matura verliehen, die eidgenössisch anerkannt ist; in dieser sind zusätzlich je nach Kanton unterschiedliche weitere Noten (Maturaarbeit, Philosophie etc.) enthalten.

Schweizerische Maturitätsprüfung

Während die herkömmlichen Prüfungen von Schule zu Schule unterschiedlich sind und meist sogar von Lehrer zu Lehrer, bietet sich die Möglichkeit, die Maturaprüfung auf nationaler Ebene zu absolvieren (Schweizerische Maturitätsprüfung).[3] Wer keinen gymnasialen Lehrgang besucht hat (Erwachsene), kann die Matur ausserhalb einer Maturitätsschule bei der Schweizerischen Maturitätskommission absolvieren. Die Vorbereitung auf diese Prüfungen erfolgt im Selbststudium oder in einem einjährigen Kurs an staatlichen oder privaten Schulen. Die Maturitätsprüfung wird dann extern vor fremden Experten abgelegt. In der Schweiz absolvieren pro Jahr ungefähr 400 Personen das Schweizerische Maturitätsexamen mit Erfolg.

Benotung

In der Schweiz ist Note 6 die beste, 1 die schlechteste Note, genügend sind alle Noten von 4 an aufwärts. Zur Ermittlung der Noten gilt häufig die Formel:

\frac \text{Erreicht}\text{Maximal}\cdot 5+1= \text{Note}

Von Kanton zu Kanton sind die Verordnungen über die Benotung leicht anders. Jedoch zählt in jedem Fach, in dem Maturitätsprüfungen durchgeführt werden, jeweils der Schnitt von Vorschlagsnote und Prüfungsnote, auf die nächste halbe Note gerundet. Wie in jedem einzelnen Fach geprüft wird, sieht man auf der folgenden Tabelle (in anderssprachigen Teilen der Schweiz ist die erste/zweite Landessprache logischerweise anders):

Fach Mündlich Schriftlich
Erste Landessprache Ja Ja
Zweite Landessprache (fra/ita) Ja Ja
Zweite Fremdsprache (eng/gri/lat/esp) Ja/Nein Ja/Nein
Mathematik Ja Ja
Schwerpunktfach Ja Ja
Ergänzungsfach Ja/Nein Ja/Nein

Neben diesen Prüfungsfächern zählen auch bereits in der 1., 2. oder 3. Klasse abgeschlossene Fächer wie Bildnerisches Gestalten oder Musik mit Instrument.

Die Matura in Südtirol

Die lateinische Bezeichnung „Matura“ für die Reifeprüfung beziehungsweise das Abschlusszeugnis ist nur noch umgangssprachlich im Gebrauch; der offizielle Name lautet schlicht Reifeprüfung oder formeller: Staatliche Abschlussprüfung. Die Absolventen sind die Maturanten.

Die Reifeprüfung wird nach Abschluss der 13. Schulstufe (5. Klasse Oberschule) abgelegt. Die Prüfung wird in der Schule abgenommen, die der Schüler zuletzt besucht hat. Prüfungsgegenstand sind dabei drei schriftliche Prüfungen, sowie eine fächerübergreifende, abschließende mündliche Prüfung. Grundsätzlich umfassen die Prüfungen alle Fächer des abgelaufenen Schuljahres.

Die Abnahme erfolgt dabei durch sechs Lehrer, die sich in der Prüfungskommission befinden und einen externen Prüfungspräsidenten (üblicherweise ein Direktor einer anderen Oberschule). 2008 wurde der Modus wieder abgeändert, jetzt sind wieder drei Mitglieder der Kommission externe Prüfer, in der Regel prüft eine Kommission zwei oder mehr Klassen.

Zulassung

Seit der Reform des Systems im Schuljahr 1998/99 wird jeder Schüler, der das 13. Schuljahr absolviert und in allen Fächern eine positive Beurteilung erfahren hat, zur Prüfung zugelassen. Einzige Ausnahme sind Schüler, die aufgrund nicht abgelegter Schularbeiten, nicht klassifiziert werden. Teilnahmeberechtigt sind weiterhin auch Schüler der 12. Jahrgangsstufe, wenn diese in sämtlichen Fächern eine Note über 8 (gut) erreicht haben.

Weiters können auch Privatisten (Externe) zur Prüfung antreten, wenn sie hierfür rechtzeitig ein Gesuch (Antrag) gestellt haben.

Ablauf

Die Abschlussprüfung besteht aus vier Teilen. Drei schriftlichen Prüfungen und einer mündlichen Abschlussprüfung.

  • Erste schriftliche Prüfung: Diese umfasst eine sechsstündige Arbeit in Deutsch für die deutsche Schule und italienisch für die italienische Schule. Dabei stehen insgesamt drei Typen zur Auswahl: Eine Textanalyse, ein Essay beziehungsweise ein Bericht, oder eine Erörterung. Die Themen werden jeweils zum Teil vom Schulamt in Rom, sowie dem Schulamt der Südtiroler Landesregierung vorgegeben.
  • Die zweite schriftliche Prüfung umfasst ebenfalls eine 6-stündige Arbeit, der Inhalt ist jedoch von Schultyp zu Schultyp verschieden und umfasst ein Hauptfach des jeweiligen Schultyps. Das Prüfungsfach wird mehrere Monate vor der Prüfung bekannt gegeben. Mögliche Fächer sind zum Beispiel Griechisch, Latein, Mathematik, Betriebswirtschaftslehre, Elektronik und Informatik.
  • Die dritte schriftliche Prüfung wird in Südtirol zweigeteilt. An unterschiedlichen Tagen findet je eine 3-stündige Prüfung statt. Der erste Teil umfasst eine Prüfung, die in einer Zweitsprache abgelegt werden muss: also Italienisch für die Kandidaten der deutschsprachigen Schulen Südtirols und Deutsch (oder eine andere Fremdsprache) für die der italienischen Schulen.
Der zweite Teil umfasst ein Fächerbündel und sie wird von den Lehrern der Abschlussklasse zusammengestellt. Üblicherweise werden dabei Themen die noch nicht durch die schriftlichen Prüfungen abgedeckt sind behandelt. Diese Prüfung kann auch in Form von Multiple Choice abgelegt werden.
Die Gesamtpunktezahl ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der beiden Prüfungen.
  • Abschließend erfolgt eine mündliche Prüfung (Prüfungsgespräch), dabei werden stichprobenartig Fragen zu sämtlichen Fächern gestellt. Diese Prüfung kann auf Wunsch des Kandidaten mit einem Referat des Kandidaten eingeleitet werden (dabei ist die Dauer des Vortrags auf zehn Minuten beschränkt). Entscheidet sich ein Prüfungskandidat dafür, muss er sein Fachthema schriftlich ausarbeiten und vor Schulende der Kommission vorlegen. Dem Kandidaten stehen drei Varianten zur Wahl:
    • Das vertiefte Thema behandelt ein auf ausführlichere Art und Weise ausgearbeitetes Thema des abgelaufenen Schuljahres. Die schriftliche Dokumentation dazu umfasst wenige Seiten.
    • Die Facharbeit erarbeitet ausführlich ein beliebiges Thema, die Dokumentation dazu umfasst eine größere Anzahl an Seiten (üblicherweise ergeben sich Längen zwischen 30 und 80 Seiten).
    • An Gewerbeoberschulen kann zusätzlich auch ein erarbeitetes Projekt vorgestellt werden. Auch hier ist Thema und Form frei wählbar, für gewöhnlich entspricht das Projekt allerdings den durch die Schule vermittelten Fachkenntnissen (zum Beispiel elektronische Projekte wie Roboter, oder entwickelte Programme).

Benotung

Die Schlussnote der Prüfung wird in Hundertsteln ausgedrückt. Zum Bestehen der Prüfung sind zumindest 60/100 nötig, Höchstnote sind 100/100. Die Punktezahlen ergeben sich wie folgt:

  • 15 Punkte für jede der drei schriftlichen Arbeiten, also insgesamt 45 Punkte. Genügend bewertete Arbeiten erhalten zumindest 10 Punkte.
  • Die mündliche Prüfung kann mit maximal 35 Punkten bewertet werden. Ein positiv bewertetes Gespräch wird mit mindestens 22 Punkten benotet.
  • Jeder Kandidat kann in seiner schulischen Laufbahn bis zu 20 Punkte für das so genannte „Bildungsguthaben“ sammeln. Diese Punkte ergeben sich aus den Notenschnitten des 11. - 13. Schuljahres. Maximal werden in der 11. und 12. Klasse 6 Punkte vergeben, in der 13. 8 Punkte.

Berufsreifeprüfung in Südtirol

Die Berufsreifeprüfung ist ein fünftes, integrierende Vollzeitschuljahr, das anschliessend an die Lehre in einer der Staatlichen Berufsfachschulen stattfindet. Es ist ein Bildungsangebot für Personen[4]

  • welche ihre in der Berufsfachschule, in beruflichen Spezialisierungslehrgängen oder in gleichwertigen Ausbildungen erworbenen, spezifischen Fachkompetenzen und ihre praktischen Erfahrungen in Beruf, Werkstatt und Betrieb durch ein fünftes Ausbildungsjahr in Vollzeit fachtheoretisch vertiefen und durch komplementäre Fach- und Lerngebiete erweitern möchten[5]
  • welche durch die Verknüpfung von beruflichem Handeln und fachtheoretischer Reflexion ihre Fähigkeiten möglichst ganzheitlich zur Entfaltung bringen und dadurch die Grundlagen für einen späteren beruflichen Aufstieg und für lebenslanges Weiterlernen schaffen möchten[5]
  • welche dadurch die Studierfähigkeit an einer Universität (oder Fachhochschule) erlangen wollen[5]

Statistiken

Im Schuljahr 2004/2005 legten in Südtirol 2935 reguläre Kandidaten und 199 Privatisten (externe Prüflinge) die Abschlussprüfung ab. Italienweit sind es über 480.000. Davon schaffen rund 97 % die Prüfung, von den Privatisten nach einer vorangegangenen Abendschulausbildung immerhin 85 %.

Siehe auch

Quellen

  1. Das österreichische Bildungssystem
  2. Systematische Sammlung des Bundesrechts auf admin.ch
  3. Informationen auf sbf.admin.ch
  4. Autonome Provinz Bozen-Südtirol, Abteilung Deutsche und ladinische Berufsbildung (Hrsg.): Das fünfte integrierende Jahr der Berufsbildung. Die Berufsmatura. (Online, link auf PDF ; Stand: 8. Oktober 2008). 
  5. a b c Zitat wörtlich: Das fünfte integrierende Jahr der Berufsbildung. S. 1

Weblinks


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