Kommittent

Kommittent

Kommittent ist, wer einen Kommissionär damit betraut, in eigenem Namen aber für Rechnung des Kommittenten Waren oder Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen.

Rechte

Im deutschen Recht hat der Kommissionär nach dem Abschluss des Ausführungsgeschäfts gemäß § 384 Abs. 2 HGB folgende Pflichten:

  • Er muss dem Kommittenten die erforderlichen Auskünfte geben und Rechenschaft über das Ausführungsgeschäft ablegen; die Person des Dritten nennen.
  • Er muss dem Kommittenten alles herausgeben, was er zur Ausführung der Kommission erhalten (§ 675, § 667 BGB) und aus der Geschäftsbesorgung erlangt hat (§ 384 HGB). Der Einkaufs-Kommissionär hat das Eigentum an der erworbenen Ware auf den Kommittenten zu übertragen oder den Anspruch auf Übereignung abzutreten und einen nicht ausgenutzten Kaufpreisvorschuss zurückzugewähren. Der Verkaufs-Kommissionär hat dem Kommittenten das erhaltene Geld, sofern er es bar erhalten hat, nach § 929 BGB zu übereignen oder die noch nicht erfüllte Kaufpreisforderung gegen den Dritten nach § 398 BGB abzutreten. Den Besitz an nicht verkaufter Ware muss er zurück übertragen.
Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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  • Kommittént — (lat.), s. Kommissionsgeschäft und Kommissionstratte …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kommittént — (lat.), der Auftraggeber (s. Kommissionshandel); kommittieren, beauftragen, bevollmächtigen; Kommittīv, schriftliche Vollmacht …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Kommittent — Kommittent,der:⇨Auftraggeber …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Kommittent — Kom|mit|tẹnt 〈m. 16〉 Auftraggeber eines Kommissionsgeschäftes [<lat. committens „anvertrauend“, Part. Präs. zu committere „vereinigen, anvertrauen“] * * * Kom|mit|tẹnt, der; en, en [zu lat. committens (Gen.: committentis), 1. Part. von:… …   Universal-Lexikon

  • Kommittent — Kom|mit|tẹnt 〈m.; Gen.: en, Pl.: en〉 Auftraggeber eines Kommissionsgeschäfts [Etym.: <lat. committens, Part. Perf. zu committere »vereinigen, anvertrauen«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Kommittent — beim ⇡ Kommissionsgeschäft derjenige, für dessen Rechnung die Kommission ausgeführt wird …   Lexikon der Economics

  • Kommittent — Kom|mit|tent der; en, en <aus lat. committens, Gen. committentis, Part. Präs. von committere, vgl. ↑kommittieren> Auftraggeber eines Kommissionärs …   Das große Fremdwörterbuch

  • kommittent — kom|mit|tent sb., en, er, erne (person der overdrager til en kommissionær at handle på sine vegne) …   Dansk ordbog

  • kommittent — s ( en, er) uppdragsgivare för kommissionär …   Clue 9 Svensk Ordbok

  • Kommittent — Kom|mit|tẹnt, der; en, en (Auftraggeber des Kommissionärs) …   Die deutsche Rechtschreibung

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