- Kondemnation
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1. Die Kondemnation ist eine öffentlich erklärte Ächtung (lat. condemnare für verdammen).
Verschiedene Organisationen sprachen oder sprechen solche Ächtungen aus:
- religiöse Autoritäten wie der Papst mit den sogenannten „Bullen“,
- staatliche Autoritäten im Mittelalter (mit der Erklärung von Personen z. B. zu „Vogelfreien“),
- supranationale Organisationen wie die UN, die z. B. das Regime Nigerias zur Zeit des Militärdiktators Sani Abacha mit Kondemnation belegte.
Mit der Kondemnation werden
- neben der Begründung für sie
- in aller Regel auch Verhaltens-Empfehlungen für Personen und Unternehmen genannt,
- insbesondere keinen Umgang mit der inkriminierten Person oder Institution zu pflegen,
- ihnen keine Hilfe zu leisten,
- sowie Folgen benannt, die die Kondemnation aussprechende Institution gegen Personen, Institutionen und Unternehmen in dem Fall verhängen wird, dass diese der Ächtung und ihren Bedingungen keine Folge leisten.
2. Unter Kondemnation versteht man in der zivilen Seefahrt die Feststellung der Reparaturunfähigkeit oder -unwürdigkeit eines Seeschiffes durch einen Sachverständigen, eventuell unter Hinzuziehung des Konsuls. Die Kondemnation gibt dem Kapitän in der Regel das Recht zum Notverkauf von Schiff und Ladung.
3. Im Kriegsfalle ist unter Kondemnation die Verurteilung aufgebrachter Schiffe und Waren durch ein Prisengericht und die Entscheidung anzusehen, dass die Fortnahme zu Recht besteht.[1]
Einzelnachweise
- ↑ Georg v. Alten (Hrsg.): Handbuch für Heer und Flotte. Band 5, Deutsches Verlagshaus Bong & Co., Berlin 1913, S. 504.
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