- Konkursverwaltung
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Im schweizerischen Recht vertritt die Konkursverwaltung die Konkursmasse (Art. 240 SchKG) und führt das Konkursverfahren durch.
Rechtsgrundlage bilden insbesondere das SchKG, die KOV und die VZG.
Anstelle des Konkursamts kann die Gläubigerversammlung eine ausseramtliche Konkursverwaltung einsetzen (Art. 237 Abs. 2 SchKG).[1] Deren Verfügungen sind ebenfalls beschwerdefähig.[2]
Weblinks
Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. April 1889 (SchKG; SR 281.1)
Quellen
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