- Konsular
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Ein Konsular, lateinisch consularis (vir), war im Römischen Reich ursprünglich ein Mitglied des Senats, das einmal das Amt eines Konsuls ausgeübt hatte. Später wurden auch andere Amtsträger so bezeichnet.
Konsulare bildeten in der Römischen Republik zusammen mit der zahlenmäßig noch kleineren Gruppe der Censorier (gewesene Censoren) (die aus den Reihen der Konsulare kamen) die oberste Rangklasse der Senatoren.
In der Kaiserzeit wurden auch Heerführer, Statthalter und andere Staatsbeamte als Konsulare bezeichnet.
Weblinks
- Consularis. In: Heinrich August Pierer, Julius Löbe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage. Bd. 4, Altenburg 1858, S. 405 (Online bei zeno.org).
Kategorie:- Römisches Amt
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