Konsulargesetz

Konsulargesetz
Basisdaten
Titel: Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse
Kurztitel: Konsulargesetz
Abkürzung: KonsG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht
Fundstellennachweis: 27-5
Datum des Gesetzes: 11. September 1974
(BGBl. I S. 2317)
Inkrafttreten am: 12. Dezember 1974
Letzte Änderung durch: Art. 20 G vom 17. Dezember 2008
(BGBl. I S. 2586, 2694)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. September 2009
(Art. 112 Abs. 1 G vom
17. Dezember 2008)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz über die Konsularbeamten, ihre Aufgaben und Befugnisse oder kurz Konsulargesetz regelt im deutschen Recht die Aufgaben und Befugnisse von Konsularbeamten. Dazu gehört unter anderem die Hilfeleistung an Deutsche im Ausland.

Siehe auch

Weblinks

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