- Konsularbeamter
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Ein Konsularbeamter ist ein Beamter (meistens Diplomat), der mit der Wahrnehmung, Durchführung und Organisation der administrativen und wirtschaftlichen Kontakte zwischen dem Entsendestaat und dem Empfangsstaat beauftragt ist.
Er hat nicht die Stellung eines (politischen) Gesandten, sondern ist ein zwischenstaatlicher Vertreter unterhalb der Regierungsebene. In der Regel ist er mit Einzelfragen des Handels, der Wirtschaft, des Transportwesens und nicht zuletzt mit der Kontaktaufnahme und dem Schutz der Interessen einzelner Staatsbürger des Heimatstaats sowie Fragen der Reiseerlaubnis (Visafragen) befasst. Auch bei der Durchführung der Internationalen Rechtshilfe, beispielsweise bei der Zustellung von behördlichen Schriftstücken von einem Staat in den anderen, kann er beteiligt sein.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Konsularbeamten der Botschaft (Leiter der Konsularabteilung) und den etwa vorhandenen Berufskonsuln oder Honorarkonsuln im Empfangsstaat.
Status
Es ist zu beachten, dass in manchen Ländern (z. B. in der Schweiz) der Konsulardienst und der diplomatische Dienst getrennte Laufbahnen darstellen und der rechtliche Status ist entsprechend auch im nationalen Recht (besonders im Verwaltungsrecht) nicht gleich.
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