Konsumtion (Strafrecht)

Konsumtion (Strafrecht)

Das deutsche Strafrecht versteht unter Konsumtion den Fall, dass die Erfüllung eines Straftatbestandes nicht notwendig (dann Spezialität), aber regelmäßig die Verwirklichung eines anderen Tatbestandes umfasst. Sie ist eine Form der Gesetzeseinheit.

So wird bei einer Urkundenunterdrückung gemäß § 274 Abs. 1 Nr. 1 StGB meistens auch gleichzeitig eine Sachbeschädigung gemäß § 303 Abs. 1 StGB vorliegen, was zur Verwirklichung allerdings nicht erforderlich wäre (z. B. ist der Entzug einer Urkunde auch möglich, ohne diese zu zerstören). Da es sich bei der Sachbeschädigung jedoch um ein regelmäßiges Begleitdelikt handelt, beansprucht es im Falle seiner Verwirklichung bei einer Urkundenunterdrückung keine Geltung. So sah dies auch lange die Rechtsprechung des BGH.

Der Begriff der Konsumtion ist jedoch umstritten und der BGH ist in jüngeren Entscheidungen von seiner bisherigen Auffassung abgewichen, daß diese tatbegleitend verwirklichten Delikte im Rahmen der Strafzumessung konsumiert werden. Er sieht im Gegensatz zur herrschenden Lehre eine Konsumtion etwa in den Einbruchdiebstahlsfällen nicht gegeben. Der BGH begründet dies unter anderem mit grundsätzlichen, systematischen Erwägungen. Aufgrund des nur zwischen Tatbeständen bestehenden Spannungsverhältnisses ist danach etwa in den Einbruchdiebstahlsfällen ein Verdrängen der in diesen Fällen regelmäßig verwirklichten Tatbestände des Hausfriedensbruchs und der Sachbeschädigung durch die bloße Strafzumessungsregel des § 243 StGB nicht möglich, so daß die Rechtsprechung nunmehr Tateinheit als gegeben ansieht. Auch besteht die Möglichkeit, daß Begleittaten und der Diebstahl unterschiedliche Rechtsgutträger betreffen (Beispielsfall: Täter bricht in Lagerhalle des A ein, stiehlt jedoch die dort befindlichen Güter des B.) oder eine Diskrepanz bei den betroffenen Werten besteht, so daß der Unwertgehalt ein anderer ist.(Beispielsfall: Täter tritt im Rahmen des Einbruchs eine Tür ein, deren Wert 1000 Euro beträgt. Die gestohlene Sache hat jedoch nur einen Wert von 100 Euro.)

Weblinks

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Konsumtion — bzw. Konsumption steht für: Konsumtion (Strafrecht), die Erfüllung eines Straftatbestandes umfasst die Verwirklichung eines anderen Tatbestandes Konsum, Verbrauch an Wirtschaftsgütern, die der Bedürfnisbefriedigung dienen die Nahrungsaufnahme… …   Deutsch Wikipedia

  • Konsumtion — Kon|sum|ti|on 〈f. 20; unz.〉 Verbrauch, Konsum; oV Konsumption (1) [<lat. consumptio „Aufzehrung“; zu consumere „verzehren, verbrauchen“] * * * Kon|sum|ti|on, (selten:) Konsumption, die; , en [lat. consumptio = Aufzehrung, zu: consumere =… …   Universal-Lexikon

  • Konsumption — Konsumtion bzw. Konsumption steht für: Konsumtion (Strafrecht), die Erfüllung eines Straftatbestandes umfasst die Verwirklichung eines anderen Tatbestandes Konsum, Verbrauch an Wirtschaftsgütern, die der Bedürfnisbefriedigung dienen die… …   Deutsch Wikipedia

  • Anspruchskonkurrenz — Die Frage der Konkurrenz beschreibt im Rechtswesen die Regelung der Fälle, in denen mehrere Rechtsnormen den gleichen Sachverhalt regeln. In derartigen Fällen können Anwendbarkeit und Rechtsfolgen der Normen miteinander vereinbar sein oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetzeskonkurrenz — Die Frage der Konkurrenz beschreibt im Rechtswesen die Regelung der Fälle, in denen mehrere Rechtsnormen den gleichen Sachverhalt regeln. In derartigen Fällen können Anwendbarkeit und Rechtsfolgen der Normen miteinander vereinbar sein oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Idealkonkurrenz — Die Frage der Konkurrenz beschreibt im Rechtswesen die Regelung der Fälle, in denen mehrere Rechtsnormen den gleichen Sachverhalt regeln. In derartigen Fällen können Anwendbarkeit und Rechtsfolgen der Normen miteinander vereinbar sein oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Konkurrenz (Recht) — Die Frage der Konkurrenz beschreibt in der Rechtswissenschaft die Regelung der Fälle, in denen mehrere Rechtsnormen den gleichen Sachverhalt regeln. In derartigen Fällen können Anwendbarkeit und Rechtsfolgen der Normen miteinander vereinbar sein… …   Deutsch Wikipedia

  • Hans Mittelbach — Hans Hermann Mittelbach (* 19. September 1903 in Berlin; † 1986) war ein deutscher Jurist und der erste Dezernent für die Schutzhaft in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern. Er leitete die Verhaftungsaktionen von politisch Verfolgten …   Deutsch Wikipedia

  • Anarchismus — (griech.), diejenige politische Theorie, welche die Anarchie (s. d.), d.h. in diesem Sinn die Beseitigung jeder Herrschaft eines Menschen übereinen andern, also einen Zustand ohne Rechtsordnung, ohne Über und Unterordnungsverhältnis, anstrebt.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gesetzeskonkurrenz — Gesetzeskonkurrenz,   im Strafrecht die Verletzung mehrerer Strafnormen durch eine strafbare Handlung, wobei die eine Strafnorm die andere ausschließt. So schließt z. B. der Raub (§ 249 StGB) den Diebstahl (§ 242 StGB) aus. Als Erscheinungsformen …   Universal-Lexikon

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”