- Kontribution
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Kontribution kommt aus dem Lateinischen. Contribuere bedeutet wörtlich „in einzelnen Teilen zusammenbringen“, „beisteuern“. Das Wort hat zwei verschiedene Bedeutungen.
- Zum einen wurden in der frühen Neuzeit so verschiedene Arten von Sondersteuern bezeichnet, die die Fürsten von ihren Landständen verlangten, vorwiegend zur Finanzierung militärischer Belange. Den zu den landesherrlichen Kammergütern gerechneten Städten und geistlichen Stiftern konnten Kontributionen ohne deren ausdrückliche Zustimmung auferlegt werden.
In Brandenburg-Preußen wurde die Grundsteuer Kontribution genannt.
- Zum anderen bedeutet Kontribution die Zwangserhebung von Geldbeträgen im feindlichen Gebiet, im Gegensatz zur Requisition, die sich auf Gegenstände, hauptsächlich zur Verpflegung, bezog. Ist die Kontribution mit der Androhung des Niederbrennens und der Plünderung verbunden, spricht man von Brandschatzung. Die Bewohner eines besetzten Landes konnten sich durch die Leistung von Geldzahlungen von der drohenden Plünderung loskaufen. Die Kontribution als Zwangsauflage durfte nur durch schriftlichen Befehl des Armee-Oberkommandos oder eines kommandierenden Generals aufgebracht werden und musste gegen Quittung durchgeführt werden. Im modernen Kriegsvölkerrecht gelten Kontributionen als unzulässig.
Siehe auch
Weblinks
Wiktionary: Kontribution – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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